Parlamentskorrespondenz Nr. 1037 vom 05.10.2017

Neu im Konsumentenschutzausschuss

SPÖ-Initiative gegen die Einhebung von Bankomatgebühren

Wien (PK) – Die Vorgangsweise einzelner unabhängiger Geldautomatenbetreiber, bei Bargeldbehebungen Gebühren einzuheben, hat in der letzten Zeit zu massiven Beschwerden geführt, heißt es in einem Antrag der SPÖ (2284/A). Außerdem gehen auch immer mehr Kreditinstitute dazu über, in ihren Verträgen mit den KundInnen für Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte zusätzliche Entgelte zu vereinbaren. Auch wenn die Tatsache anzuerkennen ist, dass dieses Service Kosten verursacht, müsse auf einen fairen Ausgleich der Interessen geachtet werden, argumentiert Abgeordnete Angela Lueger (S).

Durch eine Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetzes soll daher in Zukunft die Vereinbarung von Entgelten für einzelne Geldabhebungen mit einer vom kontoführenden Kreditinstitut ausgegebenen Bankomatkarte nur mehr dann zulässig sein, wenn den KundInnen als Alternative auch ein Zahlungskonto zu einem Pauschalentgelt angeboten wird und wenn eine freie Wahl zwischen den beiden Tarifen möglich ist.

Außerdem sollen die Banken dazu verpflichtet werden, die KundInnen von der Zahlung von Gebühren, die durch unabhängige Automatenbetreiber beansprucht werden, zu befreien. Seit Sommer 2016 verrechnen solche Dienstleister, die insbesondere in dünn besiedelten Gebieten oder stark frequentierten Stellen (Flughäfen, touristische Hotspots etc.) anzutreffen sind, eine Gebühr in der Höhe von 1,95 €. Es besteht daher die Gefahr, dass in Zukunft VerbraucherInnen, die aufgrund ihres Wohnorts hauptsächlich auf Geldautomaten unabhängiger Betreiber angewiesen sind, letztendlich höhere Entgelte für die Nutzung ihrer Bankomatkarte zahlen müssen. Die Gesetzesnovelle soll am 13. Jänner 2018 in Kraft treten. (Schluss) sue


Themen