Parlamentskorrespondenz Nr. 1136 vom 15.11.2017

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS-Anträge zum Amtsgeheimnis und zur Parteienförderung, ÖVP und FPÖ beantragen Änderung des Bundesministeriengesetzes

Wien (PK) – Die Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ sind noch im Laufen, im Nationalrat haben die beiden Parteien aber bereits einen ersten gemeinsamen Antrag eingebracht. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, das Bundesministeriengesetz bei Bedarf rasch zu ändern. Die NEOS wollen sich auch in dieser Gesetzgebungsperiode für eine Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Einschnitte bei der Parteienförderung stark machen.

NEOS pochen auf Informationsfreiheitsgesetz…

Die NEOS machen weiter Druck in Bezug auf die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit. Nachdem die Verhandlungen zwischen den Fraktionen in der letzten Legislaturperiode gescheitert sind, plädieren Nikolaus Scherak und seine FraktionskollegInnen für einen neuen Anlauf (3/A(E)). Bis Ende 2018 soll die Bundesregierung – unter Berücksichtigung des bisherigen Verhandlungsprozesses – eine entsprechende Gesetzesinitiative vorlegen, mit der auch eine umfassende Informationsfreiheit verfassungsrechtlich verankert wird.

In kaum einem Bereich sei Österreich dermaßen rückständig wie im Umgang der staatlichen Stellen mit Informationen, heißt es in der Begründung des Antrags. Dabei seien Transparenz und freier Zugang zu Informationen das beste Mittel gegen Korruption und Steuerverschwendung, ist Scherak überzeugt. Den NEOS geht es nicht nur um ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen von allgemeinem Interesse, sondern auch um eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht staatlicher Stellen.

…und wenden sich gegen eine Valorisierung der Parteienförderung

Beantragt haben die NEOS auch eine Änderung des Parteiengesetzes und des Parteien-Förderungsgesetzes (4/A). Klubchef Matthias Strolz und seine FraktionskollegInnen wollen damit verhindern, dass die Parteienförderung des Bundes nächstes Jahr an die Inflation angepasst wird. Laut Antrag wird die Valorisierungsregel aufgrund der Überschreitung des Schwellenwerts von 5% voraussichtlich 2018 erstmals wirksam. Auch die Valorisierungsklausel für die erlaubte Maximalhöhe der Parteienförderung, welche auch für Förderungen auf Länder- und Gemeindeebene gilt, soll ersatzlos gestrichen werden.

Begründet wird der Antrag damit, dass die Parteienförderung in Österreich weltweit im Spitzenfeld liegt und überschießend sei.

ÖVP und FPÖ haben Änderung des Bundesministeriengesetzes beantragt

Ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und FPÖ hat eine Änderung des Bundesministeriengesetzes zum Inhalt (14/A). Da die für Kasernenverkäufe eingerichtete Immobilienverwertungsgesellschaft SIVBEG aufgelöst wurde, soll die entsprechende Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums auch formal aus dem Gesetz gestrichen werden. (Schluss) gs