Parlamentskorrespondenz Nr. 6 vom 04.01.2018

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS-Anträge zur kalten Progression, zu Regierungsinseraten, zu Kinderrechten und zur Parteienförderung

NEOS pochen auf Abschaffung der kalten Progression …

Wien (PK) – Die NEOS pochen auf die Abschaffung der kalten Progression und haben eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes beantragt (22/A ). Demnach sollen die für die Berechnung der Einkommensteuer maßgeblichen Steuerstufen ab dem Jahr 2019 automatisch an die Inflation angepasst werden. Derzeit komme es jedes Jahr zu einer versteckten Steuererhöhung, weil die Lohnsteuerpflichtigen durch Gehaltserhöhungen in höhere Steuerklassen kommen, argumentiert NEOS-Klubobmann Matthias Strolz. Durch immer größer werdende Steuerbelastungen sinke aber der Arbeitsanreiz. Laut Strolz gibt es in den meisten OECD-Ländern bereits eine vergleichbare Indexierung.

Der Antrag wurde nach der Ersten Lesung dem Finanzausschuss – und nicht wie ursprünglich vorgesehen dem Verfassungsausschuss - zugewiesen.

… und fordern mehr Transparenz bei Regierungsinseraten

Ein weiteres Anliegen ist den NEOS eine Evaluierung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes. Gleichzeitig sollen in Anlehnung an Empfehlungen des Rechnungshofs erste Adaptierungen vorgenommen werden (23/A(E) ). Claudia Gamon und ihre FraktionskollegInnen schlagen vor, die für Ministerien und andere öffentliche Stellen sowie für öffentliche Unternehmen geltende Meldepflicht von Inseraten und sonstigen Werbeaufträgen auch auf nicht-periodische Druckwerke auszuweiten. Zudem soll die Bagatellgrenze von 5.000 € pro Quartal und Medium abgeschafft werden. Damit wollen die NEOS Lücken im Gesetz und Umgehungsmöglichkeiten schließen. Laut Gamon schätzt der Rechnungshof, dass aufgrund der bestehenden Ausnahmen von der Meldepflicht derzeit ein Drittel bis die Hälfte der Werbeaufträge nicht veröffentlicht wird.

NEOS fordern vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Für eine vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich macht sich NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak stark. Zwar gibt es in Österreich seit dem Jahr 2011 ein eigenes Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, Scherak hält dieses aber für unzureichend. So seien gravierende Abstriche beim Umfang der Garantien gemacht worden. Der von ihm nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf (26/A ) basiert auf einem Entwurf des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte und sieht unter anderem einen umfassenden Schutz für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, Mitspracherechte in eigenen Belangen, ein Recht auf Bildung und auf einen angemessenen Lebensstandard sowie ein Recht minderjähriger Flüchtlinge auf Hilfe vor.

NEOS wollen Valorisierung der Parteienförderung verhindern

Schließlich haben die NEOS neuerlich eine Änderung des Parteiengesetzes und des Parteien-Förderungsgesetzes beantragt (19/A ). Klubchef Matthias Strolz und seine FraktionskollegInnen wollen damit verhindern, dass die Parteienförderung des Bundes nächstes Jahr an die Inflation angepasst wird. Dem Antrag zufolge wird die Valorisierungsregel wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 5% voraussichtlich 2018 erstmals wirksam. Auch die Valorisierungsklausel für die erlaubte Maximalhöhe der Parteienförderung, welche auch für Förderungen auf Länder- und Gemeindeebene gilt, soll ersatzlos gestrichen werden.

Begründet wird der Antrag damit, dass die Parteienförderung in Österreich weltweit im Spitzenfeld liegt und überschießend sei. Angesichts der prekären Lage des Haushalts der Gebietskörperschaften könnte eine Förderreduktion einen wertvollen Beitrag zur Senkung der Staatsausgaben leisten, so die NEOS. Der Antrag wurde anstelle des zurückgezogenen Antrags (4/A ) eingebracht und bereits einer Ersten Lesung unterzogen. (Schluss) gs