Justizministerium erteilte 59 Weisungen in sechs Jahren
Ressort legt Weisungsbericht über die Jahre 2009 bis 2014 vor
Wien (PK) – Im Zeitraum von 2009 bis 2014 erteilte das Justizministerium 59 Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde. Details über die einzelnen Verfahren enthält ein Ressortbericht (III-75 d.B. und III-634-BR/2017 d.B.), der nun dem Parlament vorliegt.
So wurde etwa in vier Verfahren eine Weisung auf Anklageerhebung erteilt, in einem Verfahren wiederum erging eine Weisung, das Vorhaben der Staatsanwaltschaft auf Anklage hinsichtlich eines Teilfaktums zur Kenntnis zu nehmen. In drei Verfahren betraf die Weisung die Einstellung, in einem Verfahren wurde die Weisung erteilt, das Vorhaben der Staatsanwaltschaft auf Verfahrenseinstellung gegen eine Person zur Gänze und gegen eine weitere Person in Ansehung eines vorgeworfenen Faktums zur Kenntnis zu nehmen.
Was die regionale Verteilung der Fälle betrifft, zeigt sich, dass von den 59 Weisungen – in vier Verfahren kam es jeweils zu zwei Weisungen – die OStA Wien in 32 Fällen, die OStA Linz in drei, die OStA Innsbruck in 16 und die OStA Graz in acht Fällen betroffen war. (Schluss) hof
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- III-634-BR/2017 d.B. - Bericht des Bundesministers für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde
- III-75 d.B. - Bericht des Bundesministers für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilten Weisungen