Parlamentskorrespondenz Nr. 121 vom 20.02.2018

Bundesratspräsident Todt: Sozial gerechte Gestaltung der Arbeitswelt in der Digitalisierung

Podiumsdiskussion im Parlament über neue Umgangsformen für neue Arbeitsformen

Wien (PK) - Digitalisierung und ihre sozialen Auswirkungen ist das Schwerpunktthema von Bundesratspräsident Reinhard Todt für seinen Vorsitz in der Länderkammer. Auf Einladung von Todt stand gestern Abend das Thema "Digitale Arbeitswelt gestalten. Neue Umgangsformen für neue Arbeitsformen" im Zentrum einer umfassenden Podiumsdiskussion im Parlament.

"Es ist mir ein Anliegen, in der heutigen Diskussion mit Expertinnen und Experten Lösungsansätze für einen sozial verträglichen Umgang mit neuen Formen von Arbeit, Unternehmerschaft und Dienstverhältnissen zu finden", betonte der Bundesratspräsident zur Begrüßung. Phänomene wie Uber, Foodora und Co. stellen den Arbeitsmarkt, den Gesetzgeber und die Gesellschaft zunehmend vor neue Herausforderungen, so Todt. Die Leistungsbereitschaft der ArbeitnehmerInnen gehe dabei klar in Richtung Selbstausbeutung. Vom Fortschritt der Technik und der Digitalisierung sollten aber alle Menschen etwas haben, nicht nur wenige Profiteure, gab der Vorsitzende der Länderkammer zu bedenken. Oberste Aufgabe der Politik müsse es darüber hinaus sein, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und zu stärken, etwa auch damit, genügend sichere Arbeitsplätze zu schaffen.

Am Podium diskutierten die ExpertInnen Rolf Gleißner (stv. Leiter für Sozialpolitik und Gesundheit, WKO), Sylvia Kuba (Crowdwork-Expertin der AK Wien), Martin Risak (Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien) und Eva Wohlfarter (ehemalige Fahrradkurierin bei Foodora, Linguistin, stadtstreunen.at). Moderiert wurde die Diskussion von Lara Hagen (Redakteurin Chronik, Der Standard).

Gleißner: Kein Grund für Angst vor technologischem Wandel

Historisch gesehen gab es immer schon Angst vor technologischem Wandel, sagte der stellverstretende Leiter für Sozialpolitik und Gesundheit der WKO, Rolf Gleißner. Dafür sieht er derzeit allerdings keinen Grund, denn in Österreich seien langfristig gesehen immer Jobs dazugekommen, wenn auch nicht in allen Sektoren. Prekäre Beschäftigung ist aus seiner Sicht ein Schlagwort, das nicht überstrapaziert werden sollte – Teilzeitarbeit habe zwar zugenommen, nicht aber prekäre Arbeitsverhältnisse als solche. Einer arbeitsrechtlichen Regulierung für Ein-Personen-Unternehmen kann Gleißner insofern nichts abgewinnen, als diese sich selbst mehrheitlich als Selbständige fühlen und diesen Status auch schätzen. Am Arbeitsmarkt finde zudem ein Aufschwung statt, so der Vertreter der WKO, derzeit könne er nicht erkennen, dass sich dadurch soziale Probleme ergeben. Auch die Arbeitszeit sinke mit mehr Teilzeitarbeit und weniger Überstunden permanent. Arbeitszeitflexibilisierung werde kundenseitig auch den Unternehmen auferlegt, diese sei eine Notwendigkeit und Österreich habe hier Nachholbedarf im internationalen Vergleich, unterstrich Gleißner. Umgekehrt kann er, im Sinne der Wertschöpfung in Österreich, neuen Regelungen für Arbeitsplattformen nichts abgewinnen - es brauche aber einen fairen Wettbewerb zwischen der "old and new economy". Österreich als wettbewerbsfähigen Standort zu erhalten, stellt für ihn die beste Absicherung gegen Globalisierung dar.

Kuba: Hart erkämpfte Rechte wie das Arbeitsrecht schützen und ausbauen

Im letzten Jahrhundert sei zwar kein Anstieg der Arbeitslosigkeit aufgrund von Fortschritt festzumachen, sagte die Crowdwork-Expertin der AK Wien, Sylvia Kuba, zur historischen Dimension. Zugleich haben sich aber auch die Arbeitsbedingungen gesamtgesellschaftlich positiv verändert. Es gelte hier auch weiterhin, das große Ganze im Auge zu behalten und etwa über Arbeitszeitverkürzung und Gewinnbeteiligung nachzudenken, auch sei Flexibilität entsprechend zu entlohnen. Speziell in den Sektoren, die gefährdet sind, müsse die berufliche Weiterbildung unterstützt werden. Ein Schlüsselproblem ist für Kuba das Verschwimmen der Grenze zwischen selbständig und unselbständig. Was Crowdworking-Arbeitsplattformen betrifft, wo oft nur sehr kleine Aufgaben beauftragt und Arbeitsverträge per Mouseclick abgeschlossen und wieder aufgelöst werden, sieht sie massiven Bedarf an neuen Regelungen. Hier würden die Grundfesten des Arbeitsrechts berührt. Aber auch in der Breite passiere mit technischen Mitteln wie Tablets oder Smartphones ein Kontrolldruck und etwa eine verstärkte Taktung von Dienstleistung oder auch sozialer Arbeit. Hart erkämpfte Rechte wie das Arbeitsrecht müssen geschützt und ausgebaut werden, und von den großartigen technischen Fortschritten die breite Masse, und nicht nur Eliten, profitieren, so die Expertin der AK Wien.

Risak: Weiterentwicklung auf frühere Erfahrungen aufsetzen

Digitalisierung ist kein singuläres Phänomen, betonte der Experte vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Martin Risak, sondern werde verstärkt und beeinflusst durch parallele Entwicklungen. So setze die Globalisierung unterschiedliche Arbeitsmärkte unter Druck, Faktoren seien aber auch der demographische Wandel und ein Wertewandel hinsichtlich kollektiver Identität. Etwa für EPUs fehlt Risak ein Arbeitsrecht, da diese dem typischen Bild der Selbständigen nicht mehr entsprechen. Aber auch an eine kollektive Interessenvertretung sei hier zu denken. Der Arbeits- und Sozialrechtsexperte attestiert etwa schon in der Entwicklung zur Arbeitskräfteüberlassung eine Risikoverschiebung und eine Abkehr von Grundfesten des Wohlfahrtsstaates. Crowdworking-Plattformen sieht er als eine Weiterentwicklung dieses Modells unter Nutzung neuer Technologien, etwa mit Ratingsystemen und Kontrollelementen, die sich unmittelbar auf zukünftige Jobchancen auswirken und ein massives Abhängigkeitsverhältnis erzeugen. Hier seien Überlegungen anzustellen, zumindest auf die bisherigen Regulierungen zur Arbeitskräfteüberlassung aufzubauen. Sowohl global als auch innerstaatlich sollte man in der Solidarisierung aus der Vergangenheit lernen, unterstrich Risak und führte als Beispiel dafür das Heimarbeitsgesetz aus dem Jahr 1990 an. Grundsätzlich gebe es in früheren Entwicklungen Ansatzpunkte, wie in der Vergangenheit Lösungen gefunden wurden. Es habe sich bewährt, hier aufzusetzen.

Wohlfarter: Mehr Dienstverhältnisse, die Sicherheiten bieten

Eva Wohlfarter berichtete als ehemalige Fahrradkurierin bei Foodora über ihre Erfahrungen in der Mitarbeit als Fahrrad-Zustellerin. In ihrer Situation während des Studienabschlusses sei ihr die Flexibilität als freie Dienstnehmerin zugutegekommen. Wenngleich sich der Job – gesteuert über eine App – in eine Reihe an prekären Dienstverhältnissen, etwa auch an Universitäten, einreiht, gebe es dabei auch eine Art "Coolness-"Faktor – etwa die Fitness durch das oft intensive Radfahren in der Zustellung. Zu diesem Lebensabschnitt habe für sie das Arbeitsverhältnis gepasst, auf Dauer sollte es jedoch mehr Dienstverhältnisse geben, die auch Sicherheiten wie regelmäßige Bezüge und Sozialleistungen umfassen.

Über diese Podiumsdiskussion hinaus lädt Bundesratspräsident Todt bis 15. April 2018 unter dem Link www.digitalerwandel.at alle Interessierten ein, sich an einer Online-Diskussion zum Thema "Digitale Zukunft sozial gerecht gestalten" zu beteiligen. (Schluss) mbu

HINWEIS: Fotos von dieser Podiumsdiskussion finden Sie auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/fotos.


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