Parlamentskorrespondenz Nr. 184 vom 02.03.2018

Neu im Sozialausschuss

Niedrigverdiener sollen weniger Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen

Wien (PK) – Die Regierung hat ein erstes Entlastungspaket für NiedrigverdienerInnen vorgelegt. Ab 1. Juli 2018 sollen ArbeitnehmerInnen bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.948 € keine bzw. geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen (25 d.B.). Damit wird die derzeitige Schwelle von 1.696 € deutlich angehoben. Die Koalitionsparteien erwarten sich von diesem Schritt auch eine Stärkung des Konsums und damit der österreichischen Wirtschaft. Im Jahresschnitt sollen 450.000 Personen profitieren, die durchschnittliche Entlastung wird auf 311 € pro Jahr geschätzt. In Summe gehen dadurch jährlich knapp 140 Mio. € an Einnahmen verloren.

Konkret sollen künftig für ArbeitnehmerInnen folgende Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung gelten: 0% bei einem Monatseinkommen bis 1.648 € (derzeit 1.381 €); 1% bei einem Monatseinkommen zwischen 1.648 € und 1.798 € (derzeit 1.381 € bis 1.506 €); 2% bei einem Monatseinkommen zwischen 1.798 € und 1.948 € (derzeit 1.506 € und 1.696 €). Erst darüber wird der normale Beitragssatz von 3% fällig. An der jährlichen Inflationsanpassung der genannten Beträge ändert sich nichts. Die Regierung rechnet damit, dass mehr Frauen als Männer von der Beitragsreduktion profitieren werden.

Gestrichen wird die Bestimmung, dass der durch die reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge verursachte Einnahmenausfall für den Bereich Arbeitsmarktpolitik aus dem allgemeinen Budget abzugelten ist. Den Erläuterungen zufolge hat das allerdings keine Auswirkungen, da gemäß einer anderen Bestimmung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes Abgänge in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik ohnehin vom Bund zu tragen sind. (Schluss) gs