Parlamentskorrespondenz Nr. 215 vom 07.03.2018

Auch zweiter Teil des Sicherheitspakets wird in Begutachtung geschickt

Innenausschuss stimmt überdies Verkehrsabkommen mit Bulgarien, Kroatien und Ungarn zu

Wien (PK) – Der Innenausschuss des Nationalrats hat heute beschlossen, auch den zweiten Teil des von der Regierung vorgelegten Sicherheitspakets in Begutachtung zu schicken. Die Abgeordneten stimmten einhellig dafür, zur geplanten Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes und begleitenden Gesetzesbestimmungen schriftliche Stellungnahmen einzuholen. Auch diese werden auf der Homepage der Parlamentsdirektion veröffentlicht. Als Frist für die Ausschussbegutachtung wurde - wie für den justiziellen Teil des Sicherheitspaktes - der 28. März festgelegt. Am 5. April ist darüber hinaus ein Hearing im Innenausschuss geplant. Eine inhaltliche Diskussion zum Sicherheitspaket gab es heute nicht, die Opposition hatte im Vorfeld aber massive Kritik geübt.

Mit der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz und begleitenden Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Telekommunikationsgesetz (15 d.B.) will die Regierung öffentliche und bestimmte private Rechtsträger wie Verkehrsbetriebe und Flughafenbetreiber verpflichten, den Sicherheitsbehörden auf Ersuchen Videomaterial von Überwachungskameras zur Verfügung zu stellen bzw. Echtzeitstreaming zu ermöglichen. Ebenso sollen künftig auch Daten aus abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachungen ("Section Control") ausgewertet werden. Die Polizei selbst will in moderne Kennzeichenerkennungssysteme investieren und dabei auch Informationen über Fahrzeuglenker, Fahrzeugmarke und Fahrzeugfarbe aufzeichnen dürfen.

Weiters in Aussicht genommen ist ein Aus für anonyme Wertkartenhandys sowie die Einrichtung von Sicherheitsforen unter Einbindung der Bevölkerung bzw. privater Initiativen. Außerdem wird eine Kostenersatzpflicht für mutwillig ausgelöste Polizeieinsätze vorgeschlagen. Wer vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder sich leichtsinnig in Gefahr begibt, etwa bei der Sportausübung, muss künftig damit rechnen, für die Einsatzkosten zur Kasse gebeten zu werden.

Bereits vergangene Woche hat der Justizausschuss eine Ausschussbegutachtung für den ersten Teil des Sicherheitspakets, das so genannte Strafprozessrechtsänderungsgesetz beschlossen. Es sieht unter anderem den Einsatz von Spionagesoftware zur Überwachung von Internet-Kommunikation sowie eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines "Quick Freeze"-Modells vor.

Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Ahndung von Verkehrsdelikten

Einstimmig hat der Innenausschuss heute außerdem grünes Licht für ein Abkommen mit Bulgarien, Kroatien und Ungarn zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten und ein dazugehöriges Durchführungsübereinkommen (7 d.B., 8 d.B.) erteilt. Ziel ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durch eine effektivere Verfolgung ausländischer VerkehrssünderInnen, wobei auf der so genannten CBE-Richtlinie der EU aufgebaut wird. Sie ermöglicht einen automatisierten Abruf von Kfz-Zulassungsdaten ausländischer Fahrzeughalter.

Insbesondere geht es bei den beiden Übereinkommen um Amts- und Rechtshilfe in jenen Fällen, in denen ein ausländischer Fahrzeughalter einer Aufforderung zur Strafzahlung nicht nachkommt bzw. den tatsächlichen Lenker des Fahrzeugs nicht bekannt gibt. Gemäß den Schätzungen des Innenministeriums könnten durch die bessere Zusammenarbeit der Behörden Verkehrsstrafen in der Höhe von 2 Mio. € pro Jahr eingebracht werden, was, abzüglich der Kosten, eine Entlastung das Bundesbudget um 1,84 Mio. € bewirken würde. Da beide Übereinkommen auch Länderkompetenzen berühren, bedürfen sie nicht nur der Genehmigung des Nationalrats, sondern auch der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats. (Fortsetzung Innenausschuss) gs/jan