Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018)
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Einführung einer neuen Ermittlungsmaßnahme zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten (§§ 134 Z 3a, 135a StPO)
- Entfall des Erfordernisses, dass sich der Beschuldigte für eine Beschlagnahme von Briefen in Haft befinden muss (§ 135 Abs. 1 StPO)
- Einführung einer neuen Ermittlungsmaßnahme der Anlassdatenspeicherung (sog. Quick-freeze; § 134 Z 2b, § 135 Abs. 2b StPO; § 99 Abs. 2, § 102c, § 109 Abs. 3 und § 137 Abs. 9 TKG)
- Erweiterung der Möglichkeiten des Einsatzes der optischen und akustischen Überwachung von Personen um Straftaten nach §§ 278c bis 278e StGB (§ 136 Abs. 1 Z 3 StPO)
- Weitere, der Verfahrenseffizienz und dem Rechtsschutz dienende, Änderungen bzw. Klarstellungen im 5. Abschnitt des 8. Hauptstücks
- Änderung der § 221 Abs. 1 und § 430 Abs. 5 StPO in Umsetzung der RL Unschuldsvermutung
Parlamentskorrespondenz
26.02.2018 - Neu im Justizausschuss
01.03.2018 - Justizausschuss schickt Sicherheitspaket in Begutachtung
22.03.2018 - Liste Pilz fordert neuen Straftatbestand parteipolitisch motivierte Diskriminierung
05.04.2018 - WhatsApp, Skype und Co: Staat kann künftig Überwachungssoftware einsetzen
20.04.2018 - Nationalrat beschließt Sicherheitspaket mit Bundestrojaner