Parlamentskorrespondenz Nr. 151 vom 26.02.2018

Neu im Justizausschuss

Regierung legt Sicherheitspaket mit neuen Ermittlungsmaßnahmen zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation im Internet vor

Wien (PK) - Der rasante technologische Fortschritt führe dazu, dass Kriminelle immer häufiger auf internetbasierte Kommunikation wie WhatsApp oder Skype zurückgreifen. Mangels entsprechender Ermittlungsmaßnahmen werde allerdings gerade im Bereich des Terrorismus und der organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität die Aufklärung von Straftaten erschwert, heißt es einleitend in der nun dem Parlament vorliegenden Regierungsvorlage eines Strafprozessänderungsgesetzes (17 d.B.). Dadurch entstandene Lücken in der Strafverfolgung sollen nun durch die Schaffung einer neuen Ermittlungsmaßnahme zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten bei gleichzeitigem umfassendem Rechtsschutz geschlossen werden.

Überwachung nur bei konkretem Verdacht

Wie in den Erläuternden Bemerkungen unterstrichen wird, handelt es sich dabei nicht um eine Massenüberwachung. Voraussetzung für die Anwendung der neuen Ermittlungsmaßnahme ist vielmehr ein konkretes Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts von Straftaten. Im Einzelnen ist stets eine begründete Anordnung der Staatsanwaltschaft erforderlich, die einer gerichtlichen Bewilligung bedarf. Unabhängige gerichtliche Kontrolle soll zudem die Rechts- und Verhältnismäßigkeit sichern. Vorgesehen sind darüber hinaus umfassende Verständigungs- und Einsichtsrechte für Betroffene und Beschuldigte. Die engmaschige Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten gewährleiste nicht nur kommissarischen Rechtsschutz, sondern auch die Kontrolle der Durchführung unter Beiziehung von Sachverständigen, heißt es weiter.

Legisvakanz bis April 2020, dann Befristung von fünf Jahren

Mit der in der Regierungsvorlage vorgeschlagenen Überwachung verschlüsselter Nachrichten soll ausdrücklich auf einen Übertragungsvorgang abgestellt werden, womit sich die neue Ermittlungsmaßnahme von einer Online-Durchsuchung abgrenzt. Für die Überwachung ist die Installation eines Programms in dem zu überwachenden Computer erforderlich, das ausschließlich von einer natürlichen Person gesendete, übermittelte oder empfangene Nachrichten entweder vor der Verschlüsselung oder nach Entschlüsselung an die Strafverfolgungsbehörden leitet. Da die Durchführung einer solchen Ermittlungsmaßnahme nach dem derzeitigen Stand der Technik sehr ressourcenintensiv ist, schlägt die Vorlage eine Legisvakanz bis 1. April 2020 vor, um dem Innenministerium ausreichend Zeit zur Beschaffung der entsprechenden Software zu geben. Die neuen Bestimmungen, die zunächst mit fünf Jahren befristet sind, sollen überdies evaluiert werden.

Quick-Freeze-Modell für Anlassdatenspeicherung

Was die Anlassdatenspeicherung betrifft, sieht die Regierungsvorlage ein so genanntes Quick-Freeze-Modell vor. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts bestimmter Straftaten sollen demnach Telekommunikationsanbieter aufgrund staatsanwaltschaftlicher Anordnung verpflichtet werden können, nach Ablauf der etwa für Verrechnungszwecke zulässigen Speicherung Daten bis zu zwölf Monate weiter zu speichern. Wenn sich der Anfangsverdacht verdichtet, kann die Staatsanwaltschaft auf die Daten zugreifen, andernfalls ist hingegen die Anordnung außer Kraft zu setzen und der Verdächtige zu informieren.

Ausweitung bei Beschlagnahme und optischer/akustischer Überwachung

Neu ist auch die Möglichkeit der Beschlagnahme von Briefen und Paketen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss. Die Regierung erhofft sich dadurch eine effektivere Bekämpfung des Versandes von überwiegend im Darknet angebotenen verbotenen Inhalten wie etwa Suchtgift. Voraussetzung bleibt aber eine Anordnung der Staatsanwaltschaft einschließlich gerichtlicher Bewilligung.

Schließlich soll die optische und akustische Überwachung von Personen auf die Aufklärung terroristischer Straftaten sowie Terrorismusfinanzierung und Ausbildung zu terroristischen Zwecken ausgeweitet werden. (Schluss) hof