Parlamentskorrespondenz Nr. 447 vom 20.04.2018

Abgeordnete erwarten interessanten BVT-Untersuchungsausschuss

Debatte im Nationalrat im Vorfeld der Konstituierung

Wien (PK) – Gestern hat der Geschäftsordnungsausschuss grünes Licht für das von SPÖ, NEOS und Liste Pilz vorgelegte Verlangen nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegeben, um eine etwaige politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu überprüfen (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 437/2018). Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures hat in der heutigen Plenarsitzung die Einsetzung des BVT-Untersuchungsausschusses bekanntgegeben, es ist der 25. Untersuchungsausschuss in der Zweiten Republik.

Er wird aus 18 Mitgliedern bestehen (6 ÖVP, je 5 SPÖ und FPÖ, je 1 NEOS und Liste Pilz). Zum Verfahrensrichter wurde Eduard Strauss, Senatsvorsitzender am Oberlandesgericht Wien, gewählt, sein Stellvertreter ist Wolfgang Pöschl, ehemaliger Vizepräsident des OLG Wien. Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden die Rechtsanwälte Arthur Mikesi als Verfahrensanwalt und Wolfgang Schupfer als sein Stellvertreter wachen.

Mögliche Dissonanzen über Ausmaß der Öffentlichkeit im Vorfeld

Alle waren sich darüber einig, dass es ein spannender Ausschuss wird. Zudem bekannten sich alle zu einer sachlichen und konstruktiven Zusammenarbeit. Die Debattenbeiträge ließen jedoch bereits im Vorfeld mögliche Auffassungsunterschiede über das Ausmaß der Vertraulichkeit erkennen.

Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) betonten, dass die beiden Regierungsfraktionen ihr Versprechen eingehalten hätten, unverzüglich einen Geschäftsordnungsausschuss einzuberufen, sobald ein verfassungskonformes Verlangen vorliegt. Den Vorwurf von Abgeordnetem Kai Jan Krainer (SPÖ), bei der Zurückweisung des ersten Verlangens, das die SPÖ allein vorgelegt hatte, habe es Fouls seitens der ÖVP und FPÖ gegeben, wies Rosenkranz zurück und konterte, dabei habe es sich schlicht und ergreifend um ein "schlechtes Verlangen" gehandelt.

Da sich der BVT-Untersuchungsausschuss mit heiklen Themen befassen wird, ist es Amon besonders wichtig, in einem abhörsicheren Raum zu tagen und die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Schließlich befasse sich der Ausschuss mit Fragen der staatlichen Sicherheit und etwa auch mit der Zusammenarbeit unterschiedlicher Dienste – Bereiche, die nicht alle für die Öffentlichkeit bestimmt seien, gaben Amon und Rosenkranz zu bedenken. Das rief bei Kai Jan Krainer Bedenken hervor, in dem er befürchtete, die Koalition wolle unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. In diesem Fall würde es sich um keinen Untersuchungsausschuss, sondern um einen Vertuschungsausschuss handeln, sagte er, an dem sich die SPÖ nicht beteiligen werde. Sollte es eine Überreaktion in Bezug auf die Geheimhaltungseinstufung geben, werde sich die SPÖ dagegen wehren.

Allgemein unterstrichen die RednerInnen der Opposition Kai Jan Krainer (SPÖ), Stefanie Krisper (NEOS) und Alma Zadić (PILZ), dass es ihnen vor allem um das Aufdecken ÖVP-naher Netzwerke im Innenministerium gehe. Man wolle verhindern, dass dieses Netzwerk durch blauen Nepotismus abgelöst wird, wie dies Krisper formulierte. Vor allem wolle man den Verfassungsschutz von parteipolitischen Interessen befreien, stellte Zadić fest. Darüber hinaus gehe es um den Vorwurf des Datenmissbrauchs und der Frage ob derzeit  rechtsextremistische Strömungen noch entsprechend nachgegangen werden kann. Selbstverständlich wolle man auch die fragwürdigen Hausdurchsuchungen im BVT untersuchen.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weiter Nationalratssitzung statt, die der geschäftsordnungsmäßigen Zuweisung diente. (Schluss Nationalrat) jan