Parlamentskorrespondenz Nr. 461 vom 25.04.2018

Neu im Sozialausschuss

Fünf-Parteien-Initiative zur Novellierung des Heimopferrentengesetzes

Wien (PK) – Die fünf Nationalratsfraktionen haben eine gemeinsame Initiative zur Novellierung des Heimopferrentengesetzes eingebracht (216/A). Ziel ist es, rückwirkend mit Juli 2017 einige Gesetzeslücken zu schließen. Damit tragen die Abgeordneten auch Anregungen der Volksanwaltschaft Rechnung.

Insbesondere sollen mit der Gesetzesnovelle auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, Psychiatrieeinrichtungen, in städtischen Kinderheimen oder in privat geführten Einrichtungen schwer misshandelt wurden, Anspruch auf eine Heimopferrente erhalten. Als Beispiel werden etwa SOS-Kinderdörfer und Kinderheime der Stadt Innsbruck genannt. Ebenso geht es um Opfer schwerwiegender medizinischer Fehlbehandlungen wie der sogenannten "Malariatherapie". Außerdem soll die Zusatzrente auch Heimopfern zustehen, die eine der Invaliditätspension vergleichbare Leistung erhalten. Wer das Pensionsalter noch nicht erreicht hat bzw. noch keine Pensionsleistung bezieht, kann künftig von der Rentenkommission der Volksanwaltschaft vorab feststellen lassen, ob er anspruchsberechtigt ist.

Die Heimopferrente wurde 2017 vom Nationalrat beschlossen und wird seit vergangenem Juli ausgezahlt. Wer in Heimen oder in Pflegfamilien systematisch misshandelt oder missbraucht wurde, hat ab Erreichen des Pensionsalters bzw. ab dem Bezug einer Pension Anspruch auf eine monatliche Leistung von 300 €. Gleiches gilt für dauerhaft erwerbsunfähige MindestsicherungsbezieherInnen. (Schluss) gs


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