Parlamentskorrespondenz Nr. 561 vom 18.05.2018

Neu im Wirtschaftsausschuss

Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe bzw. EU-Pauschalreiserichtlinie Gegenstand von Regierungsvorlagen

Wien (PK) – EU-Vorgaben beim Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe werden nun durch eine Regierungsvorlage umgesetzt. Eine Änderung der Gewerbeordnung wiederum regelt den Insolvenzschutz bei Pauschalreisen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht.

Einheitliche Standards für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen

Ein von der Regierung vorgelegtes Bundesgesetz (137 d.B.) dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und soll gleichzeitig ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren beenden. Der Entwurf legt im Einzelnen Verordnungsermächtigungen fest, um die Implementierung der erforderlichen technischen Spezifikationen für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen zu gewährleisten. Normiert werden darüber hinaus auch bestimmte Pflichten, die der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes zu erfüllen hat. 

Insolvenzschutz bei Pauschalreisen: Österreich setzt EU-Vorgaben um

Durch Änderungen in der Gewerbeordnung (149 d.B.) werden nun die Vorgaben der Europäischen Union betreffend den Insolvenzschutz bei Pauschalreisen umgesetzt. Die Regierungsvorlage enthält entsprechende Verordnungsermächtigungen und richtet zudem eine zentrale Kontaktstelle beim Wirtschaftsministerium zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit mit diesbezüglichen Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten ein. Durch den Einbau des Verzeichnisses der Reiseveranstalter in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) wird überdies sämtlichen aus der Pauschalreiserichtlinie resultierenden Meldeverpflichtungen – insbesondere dem Nachweis des Insolvenzschutzes – auf elektronischem Weg nachgekommen. (Schluss) hof


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