Parlamentskorrespondenz Nr. 793 vom 28.06.2018

Bundesrat befürwortet einheitliche Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe

Insolvenzrecht bei Pauschalreisen wird an EU-Vorgaben angepasst

Wien (PK) – Nach der kontroversen Debatte um CETA befassten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte in ihrer heutigen Sitzung mit einheitliche Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe sowie mit dem Insolvenzschutz bei Pauschalreisen.

Die Länderkammer erhob gegen diese beiden Beschlüsse des Nationalrats keinen Einspruch. Zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, gleichzeitig soll das Gesetz ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren beenden. Konkret legt der Entwurf Verordnungsermächtigungen fest, um die Implementierung der erforderlichen technischen Spezifikationen für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen zu gewährleisten. Normiert werden darüber hinaus auch bestimmte Pflichten, die der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes zu erfüllen hat. Dieser Gesetzesvorschlag passierte die Länderkammer mehrheitlich.

Einhellig begrüßten die BundesrätInnen Änderungen in der Gewerbeordnung, um die Bestimmungen über den Insolvenzschutz bei Pauschalreisen im Einklang mit EU-Vorgaben zu regeln. Die Novelle sieht entsprechende Verordnungsermächtigungen vor und richtet zudem eine zentrale Kontaktstelle beim Wirtschaftsministerium zur Erleichterung der Verwaltungskooperation mit ähnlichen Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten ein. Durch den Einbau des Verzeichnisses der Reiseveranstalter in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) wird darüber hinaus sämtlichen aus der Pauschalreiserichtlinie resultierenden Meldeverpflichtungen – insbesondere dem Nachweis des Insolvenzschutzes – nachgekommen.

Darüber hinaus diskutierte die Länderkammer den Bericht der Wirtschaftsministerin über EU-Vorhaben in ihrem Bereich und nahmen diesen mit den Stimmen aller zur Kenntnis. (Fortsetzung Bundesrat) jan

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