Parlamentskorrespondenz Nr. 881 vom 16.07.2018

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsanträge zur Arbeitslosenversicherung, zur sechsten Urlaubswoche und zu Unternehmensverantwortung

Arbeitslosenversicherung: NEOS fordern Beitragsreduktion für geringverdienende Selbständige …

Wien (PK) – Die NEOS sprechen sich dafür aus, die gesetzlichen Bestimmungen über die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige zu adaptieren (309/A(E)). Wer wenig verdient, soll wie unselbständig Beschäftigte von einem reduzierten Beitragssatz profitieren. Abgeordneter Gerald Loacker sieht nicht ein, dass bei ArbeitnehmerInnen der volle Beitragssatz von 6% (je 3% Dienstnehmerbeitrag und Dienstgeberbeitrag) erst ab einem monatlichen Bruttoverdienst von mehr als 1.980 € schlagend wird, während freiwillig versicherte Selbständige auch in der untersten ALV-Stufe 6% zahlen müssen.

… und adaptierte Bestimmungen für ArbeitnehmerInnen

Einen Konstruktionsfehler ortet Loacker aber auch bei den Bestimmungen für unselbständig Beschäftigte. Aufgrund der derzeitigen Ausgestaltung der reduzierten Beitragssätze für ArbeitnehmerInnen – 0% bei einem Monatseinkommen bis 1.648 €, 1% zwischen 1.648 € und 1.798 €, 2% zwischen 1.798 € und 1.948 € – könne es passieren, dass ein höherer Bruttolohn, etwa durch eine Lohnerhöhung oder die Auszahlung von Überstunden, zu einem geringeren Nettolohn führt, rechnet er vor. Die NEOS plädieren in diesem Sinn dafür, dass auch Besserverdienende für die ersten 1.948 € ihres Gehalts künftig entsprechend geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen (313/A). Die Beitragseinnahmen des AMS seien zwischen 2009 und 2017 ohnehin um 42% gestiegen, sieht sich Loacker in seiner Forderung bestärkt.

Für Loacker ist allerdings überhaupt fraglich, inwieweit gestaffelte Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung zweckmäßig sind, wie aus der Begründung der beiden Anträge zu entnehmen ist. Die Umverteilung zwischen verschiedenen Einkommensgruppen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, sondern des Steuersystems, macht er geltend. Zudem sieht er durch die Staffelung weitere Anreize für Teilzeitbeschäftigung.

SPÖ will Zugang zur sechsten Urlaubswoche erleichtern

Die SPÖ hat eine Änderung des Urlaubsgesetzes beantragt (323/A). Damit soll ArbeitnehmerInnen der Zugang zur sechsten Urlaubswoche erleichtert werden. Sie soll künftig in jedem Fall nach 25 Arbeitsjahren zustehen, unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber die Dienstzeiten erworben wurden. Wobei laut Antrag grundsätzlich auch alle Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie bestimmte Schul- und Studienzeiten einzurechnen wären. Einzige weitere Zugangsvoraussetzung wäre das Bestehen des laufenden Arbeitsverhältnisses seit mindestens einem Jahr.

Begründet wird der Antrag von den Abgeordneten Wolfgang Katzian und Josef Muchitsch damit, dass es einen Ausgleich zur verlängerten täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit brauche. Die ArbeitnehmerInnen benötigten zusätzliche Erholungsphasen, um die zusätzlichen Belastungen abzubauen.

SPÖ legt Vorschlag für ein Sozialverantwortungsgesetz vor

Eingebracht hat die SPÖ weiters einen Entwurf für ein "Sozialverantwortungsgesetz". Durch spezifische Sorgfaltspflichten für Unternehmen wie Risikoanalysen soll verhindert werden, dass Bekleidungsartikel und Schuhe in den Verkauf gelangen, bei denen es entlang der Produktions- und Lieferkette zu Zwangs- und Kinderarbeit gekommen ist (324/A). Die Einhaltung dieser Pflichten soll dokumentiert werden.

Zur Durchsetzung des Ziels des Gesetzes sieht der Antrag insbesondere die Möglichkeit von Verbandsklagen auf Unterlassung sowie – begrenzte – Gewinnabschöpfungen bis zu fünf Jahre nach Inverkehrbringen oder Vertrieb eines Produkts vor. Fließen sollen die Gelder in einen "Fonds für soziale Verantwortung von Unternehmen", mit dem Corporate Social Responsibility (CSR) gefördert werden soll.

In den Erläuterungen zum Antrag macht Ex-Sozialminister Alois Stöger darauf aufmerksam, dass Bekleidung häufig unter menschenverachtenden Bedingungen produziert wird, während Konzerne enorme Gewinne schreiben. Diese Vorgehensweise sei nicht nur unmenschlich, sondern bringe durch die damit einhergehende Billigproduktion auch den Standort Europa in Gefahr, gibt er zu bedenken. Unter das Gesetz fallen sollen sämtliche Bekleidungsartikel inklusive Schuhe und Textilien. (Schluss) gs