Parlamentskorrespondenz Nr. 883 vom 17.07.2018

Neu im Verkehrsausschuss

Oppositionsanträge zu Aussetzung der Vignettenpflicht bei Kufstein, E-Mobilität und Radverkehr

Wien (PK) – In neuen Anträgen an den Verkehrsausschuss setzt sich die SPÖ für die Verkehrsentlastung im Raum Kufstein ein, die NEOS für Speicherlösungen im Bereich E-Mobilität und die Liste Pilz dafür, den Radverkehr in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzuwerten.

SPÖ: Aussetzung der Vignette für den Raum Kufstein

Auf die hohe Belastung der Landes- und Gemeindestraßen im Raum Kufstein durch AutofahrerInnen, welche der Vignettenpflicht auf der A 12 entgehen wollen, weist SPÖ-Abgeordneter Maximilian Unterrainer hin. Er setzt sich daher für eine Aussetzung der Vignettenpflicht auf der A12 für den Abschnitt Staatsgrenze von Kufstein bis Kufstein Süd ein (322/A(E)).

NEOS: Vehicle-to-Grid als Lösungsansatz für Elektromobilität

NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff verweist auf die Notwendigkeit, Speicherlösungen und Netzwerkstabilität für nachhaltige E-Mobilität sicherzustellen. Ein Teil der Lösung liegt für die NEOS in der Etablierung von Vehicle-to-Grid, um E-Autos bzw. ihre Speicherkapazitäten als temporäre Stromspeicher nutzbar zu machen (317/A(E)). Gesetzliche Voraussetzungen dafür sind laut Hoyos der Entfall der Netzgebühren sowie von Steuern und Abgaben auf allen Netzebenen für Speichertätigkeiten, wobei ein besonderes Augenmerk auf Speichermöglichkeiten von Fahrzeugen zu legen wäre.

Liste Pilz: Diskriminierende Bestimmungen für Radverkehr in StVO abschaffen

Die angekündigte Überarbeitung der StVO in Hinblick auf die Verbesserung der Stellung des Radverkehrs sei von der Regierung noch nicht in Angriff genommen worden, bemängelt Martha Bißmann (Liste Pilz). Sie hat nun einen Initiativantrag eingebracht, um die ersatzlose Streichung der aus ihrer Ansicht unpraktikablen und für die Verkehrssicherheit sogar nachteiligen 10 km/h-Regel für RadfahrerInnen zu erreichen, welche die StVO bei der Annäherung an Kreuzungen bisher vorschreibt (333/A). Ausschlaggebend sollte nicht die Art des Fahrzeugs sein, sondern die generell für alle VerkehrsteilnehmerInnen bestehende Verpflichtung, ihre Geschwindigkeit den jeweiligen Umständen anzupassen, argumentiert Bißmann. (Schluss) sox