Parlamentskorrespondenz Nr. 1011 vom 26.09.2018

Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats wird sich mit Kontrolle der Nachrichtendienste befassen

Abgeordnete wollen Spielregeln für das Petitionsrecht ins 21. Jahrhundert holen

Wien (PK) – Im Rahmen der Ersten Lesungen am Ende der heutigen Nationalratssitzung standen auch zwei Anträge der NEOS zur Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes auf der Tagesordnung. Zum einen geht es den Pinken um eine effektivere parlamentarische Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste , zum anderen darum, die Einbringung von Bürgerinitiativen zu erleichtern und den Petitionsausschuss des Nationalrats aufzuwerten. Beide Anträge wurden schließlich dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

NEOS drängen auf Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste ....

Die Causa BVT nehmen die NEOS zum Anlass, einen Antrag aus der vergangenen Gesetzgebungsperiode zur effektiveren parlamentarischen Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste wieder aufzugreifen. Konkret schwebt den NEOS, nach dem Vorbild des Parlamentarischen Kontrollgremiums des deutschen Bundestags, ein eigener Ausschuss des Nationalrats vor, der sowohl die militärischen Nachrichtendienste als auch den Staatsschutz umfassend kontrolliert. Die derzeitige Konstruktion – je ein Unterausschuss des Innen- und Landesverteidigungsausschusses – halten sie für nicht zielführend. Wie Stephanie Krisper ausführte, erhalten die Abgeordneten durch die Zweiteilung kein Gesamtbild der Nachrichtendienste, sondern nur ein halbes Bild. Durch eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle werde die nachrichtendienstliche Tätigkeit der zuständigen Behörden außerdem legitimiert und gleichermaßen der Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der BürgerInnen gewährleistet, heißt es im Antrag. Krisper plädierte in diesem Sinne für mehr Rechte des Ausschusses und seiner Mitglieder.

Unterstützung erhielt sie von SPÖ-Abgeordneter Angela Lueger. Der BVT-Untersuchungsausschuss mache bereits jetzt bestehende Mängel deutlich. Der Antrag müsse gründlich diskutiert werden, sagte sie, Grundlage dafür sollte aber das Ergebnis des BVT-Untersuchungsausschusses sein.

Im Gegensatz dazu sieht Klaus Lindinger (ÖVP) keinen diesbezüglichen Reformbedarf. Er fragte, warum man einen neuen Ausschuss brauche, wenn es doch zwei funktionierende Fachausschüsse gibt. Außerdem sei das Einsichtsrecht in Unterlagen gegeben. Lindinger stellte klar fest, dass es eine lückenlose parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste geben müsse.

... und auf Aufwertung des Petitionsausschusses des Nationalrats

Auf grundsätzliche Zustimmung stieß die Initiative, die vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Michael Bernhard, vorgelegt wurde. Er plädiert dafür, die Einbringung von Bürgerinitiativen zu erleichtern und den Petitionsausschuss des Nationalrats aufzuwerten. Das Petitionsrecht sei noch immer so wie im Jahr 1867, man müsse die Spielregeln nun endlich vom 19. Jahrhundert in das 21. Jahrhundert holen, sagte er.

Konkret spricht sich Bernhard dafür aus, die elektronische Unterstützung von Bürgerinitiativen über eine eigens eingerichtete Internet-Plattform des Parlaments zu ermöglichen, wobei BürgerInnen vier Monate Zeit erhalten sollen, jene 500 Unterstützungserklärungen zu sammeln, die Voraussetzung für die Einbringung einer parlamentarischen Bürgerinitiative sind. Gelingt es, mehr als 5.000 Wahlberechtigte für ein Anliegen zu gewinnen, sieht der Antrag ein zwingendes Hearing im Petitionsausschuss des Nationalrats vor. Zudem soll für vom Ausschuss eingeholte Stellungnahmen der zuständigen Regierungsmitglieder bzw. der Volksanwaltschaft eine Antwortfrist von acht Wochen festgelegt werden.

Weitere Punkte des Antrags betreffen die Möglichkeit der gemeinsamen Behandlung ähnlicher Petitionen und Bürgerinitiativen in Form eines Leitakts sowie die Information der InitiatorInnen über das Ergebnis der Beratungen durch die Parlamentsdirektion.

Alle RednerInnen sprachen sich für die Möglichkeit der online-Unterstützung für Bürgerinitiativen aus. Es müsse aber klar strukturierte Unterschiede zwischen Bürgerinitiativen und Volksbegehren geben, sagte Klaus Lindinger (ÖVP). Seitens der FPÖ wies Sandra Wassermann darauf hin, dass das Regierungsprogramm den Ausbau der direkten Demokratie vorsieht. Was den Antrag betrifft, so äußerte sie sich zwar positiv, ortet aber noch einige offene Fragen. Wolfgang Knes (SPÖ) plädierte dafür, dass die Intiativen im Ausschuss auch entsprechend abgearbeitet werden. Für die fraktionslose Abgeordnete Martha Bißmann ist die Reform des Petitionsrechts längst überfällig. Das Volk darf heute eindeutig viel zu wenig, sagte sie. (Fortsetzung Nationalrat) jan