Parlamentskorrespondenz Nr. 1026 vom 01.10.2018

Neu im Sozialausschuss

ÖVP, SPÖ, FPÖ und Liste Pilz für bessere Anrechnung von Karenzzeiten

Wien (PK) – Im Nationalrat herrscht offenbar breiter Konsens darüber, dass Karenzzeiten künftig besser angerechnet werden sollen. Gleich drei entsprechende Anträge wurden in der jüngsten Sitzung eingebracht und stehen nun im Sozialausschuss zur Verhandlung. Während die SPÖ und die Liste Pilz auf eine rasche gesetzliche Regelung drängen, setzen die Koalitionsparteien vorerst allerdings auf die Sozialpartner. Nur wenn keine Einigung im Rahmen der diesjährigen Herbstlohnrunde gelingt, wollen sie einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen.

Konkret geht es den Parteien darum, dass ArbeitnehmerInnen, die Elternkarenz in Anspruch genommen haben, nicht gegenüber durchgehend beschäftigten KollegInnen benachteiligt werden. Bis zu 24 Monate Karenz sollen demnach gemäß den Vorstellungen der Koalitionsparteien bei Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlungen zur Anrechnung gelangen, und zwar lückenlos in allen Kollektiverträgen (345/A(E) ). Derzeit würden nur rund 30 Prozent der großen Kollektivverträge bzw. 145 von insgesamt 859 Kollektivverträgen entsprechende Regelungen enthalten, machen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und sein FPÖ-Kollege Walter Rosenkranz geltend. Sie berufen sich in den Erläuterungen zum vorgelegten Entschließungsantrag auch auf das Regierungsprogramm.

Während die Koalitionsparteien vorerst noch abwarten wollen, ob es auf Sozialpartnerebene zu einer Einigung kommt, hat die SPÖ eine Änderung des Mutterschutzgesetzes beantragt (338/A ). Um zu gewährleisten, dass allen ArbeitnehmerInnen Elternkarenz-Zeiten voll angerechnet werden, führt nach Meinung von Andreas Schieder und Gabriele Heinisch-Hosek kein Weg an einer gesetzlichen Regelung vorbei. Rund 1,3 Millionen unselbständig Beschäftigte, vorwiegend Frauen, würden ihren Berechnungen nach etwa von rascheren Gehaltsvorrückungen oder der leichteren Erreichung der sechsten Urlaubswoche profitieren. Die SPÖ wertet die vorgeschlagene Gesetzesänderung in diesem Sinn auch als wesentlichen Beitrag zum Schließen der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen.

Auf diesen Aspekt macht auch die Liste Pilz in ihrem Entschließungsantrag (382/A(E) ) aufmerksam. Die Nichtanrechnung von Karenzzeiten führe nicht nur zu Gehaltseinbußen während des Berufslebens, sondern wirke sich auch negativ auf die Pensionshöhe aus, hebt Daniela Holzinger-Vogtenhuber hervor. Zudem macht sie darauf aufmerksam, dass Urlaub, die Zeit beim Bundesheer und Krankenstand schon jetzt sehr wohl als Dienstzeit für Gehaltsvorrückungen berücksichtigt werden. Ein Anliegen ist ihr vor diesem Hintergrund auch die Anrechnung von Elternkarenzen als Vordienstzeiten (380/A(E) ).

Liste Pilz fordert Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Auch bei der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit sieht Daniela Holzinger-Vogtenhuber Nachbesserungsbedarf. Konkret geht es ihr um einen Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen (383/A(E) ). Derzeit seien diese auf die Zustimmung der ArbeitgeberInnen angewiesen, wollen sie – unter Entfall des Arbeitsentgelts – eine ein- bis dreimonatige Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit antreten, skizziert sie. Betroffene bräuchten aber Zeit, um im Falle eines plötzlichen Pflegefalls in der Familie eine angemessene Betreuung oder einen Heimplatz zu organisieren. Holzinger-Vogtenhuber weist außerdem darauf hin, dass es für Sterbebegleitung bzw. die Begleitung schwerstkranker Kinder bereits einen Rechtsanspruch gibt. (Schluss) gs