Parlamentskorrespondenz Nr. 1073 vom 09.10.2018

Familienausschuss beschließt Indexierung der Familienbeihilfe

Koalition stimmt für Anpassung an Preisniveau des jeweiligen Landes nach Eurostat-Warenkorb

Wien (PK) – Die Koalitionsparteien haben sich auf eine Regelung geeinigt, mit der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für im Ausland lebende Kinder dem Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst werden. Der Familienausschuss gab dem Gesetzesentwurf dazu heute mit Stimmen der ÖVP und FPÖ seine Zustimmung. ÖVP und FPÖ gehen damit nicht nur von einer Ersparnis aus, sie wollen auch "Verzerrungen" bei diesen Leistungen beheben. Überzeugt, dass die Regelung mehr Fairness herstellen wird, ist auch Familienministerin Juliane Bogner-Strauß. Die Opposition kritisiert weiterhin, dass Österreich sich damit gegen geltendes EU-Recht stelle.

Abgelehnt wurde ein Antrag der NEOS zur raschen Implementierung eines besseren Kontrollsystems der Familienbeihilfe, wie sie der Rechnungshof fordere.

Koalitionsparteien: Indexierung der Familienbeihilfe ist fair und EU-rechtskonform

Die von der Regierung bereits seit längerem angekündigte Anpassung der Familienbeihilfe (zwischen 114 € und 165,10 €) und des Kinderabsetzbetrags (58,40 €) für jene Kinder, die in einem EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz leben, nimmt nun konkrete Gestalt an. (111 d.B. ). Der Vorschlag der Bundesregierung wurde von den Abgeordneten von ÖVP und FPÖ unterstützt, ebenso ein Abänderungsantrag, der sicherstellt, dass im Ausland tätige BeamtInnen keine Einbußen bei den Ansprüchen auf Familienbeihilfe erleiden. Das sei insbesondere wichtig, da die Familienbeihilfe mit einer Reihe von anderen Familienleistungen gekoppelt ist, erläuterte Gudrun Kugler (ÖVP). Die Koalitionsparteien wollen auch mit einer Ausschussfeststellung rechtliche Klarheit darüber schaffen, dass ein Auslandsstudium nicht zum Verlust der Familienbeihilfenansprüche führt. Dieser Initiative schlossen sich neben ÖVP und FPÖ auch die NEOS an.

Durch den Export dieser beiden Leistungen würden Verzerrungen entstehen, die nun im Sinne der Fairness ausgeglichen werden, argumentierten Familienministerin Bogner-Strauß und Abgeordnete von ÖVP und FPÖ. In Ländern mit niedriger Kaufkraft komme es zu Förderungseffekten, in jenen mit höherer Kaufkraft sei die Entlastung zu gering. Geändert werden müssen das Familienlastenausgleichs-, das Einkommensteuer- und das Entwicklungshelfergesetz. Ab 1. Jänner 2019 werden somit die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag an die Preisniveaus der jeweiligen Staaten angepasst, die mittels Eurostat erhoben wurden. Als Referenzwert wird die österreichische Leistungshöhe herangezogen. Für Kinder, die etwa in Bulgarien leben, bedeutet dies eine deutliche Reduktion, für Kinder in Dänemark oder der Schweiz gibt es um einiges mehr.

Oppositionsparteien sehen weiterhin Widerspruch zu EU-Recht

An ihrem Hauptkritikpunkt, wonach die Regelung dem geltenden EU-Recht grundsätzlich widerspreche, hielten die Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Liste Pilz fest. NEOS-Sozialsprecher Michael Bernhard kritisierte, dass Österreich bewusst gegen EU-Recht verstoßen wolle, statt die Lösung auf europäischer Ebene zu suchen. SPÖ-Abgeordnete Eva Maria Holzleitner erinnerte daran, dass von den geplanten Maßnahmen rund 130.00 Kinder betroffen sein werden. Man wolle damit angeblich jährliche Einsparungen in der Höhe von 114 Mio. € erzielen, doch sei es laut Rechnungshof fraglich, ob dieses Ziel überhaupt erreicht werden könne. Bereits jetzt zeige sich, dass man verschiedene Ausnahmen beschließen müsse.

Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) erklärte, wenn man mehr Fairness wolle, sei der gewählte Zugang völlig verfehlt. Man berücksichtige etwa nicht, dass gerade in vielen osteuropäischen Ländern Kindernahrung und Kinderkleidung weit teurer seien als in anderen Ländern. Hier den allgemeinen Warenkorb von Eurostat als Maßstab anzulegen, stelle nicht die versprochene Gerechtigkeit her. Zudem werde das System der Differenzzahlungen noch weiter verkompliziert, wie auch der Rechnungshof bereits kritisch angemerkt habe.

Der Kritik, wonach der Gesetzentwurf dem EU-Recht widersprechen soll, traten die Abgeordneten der ÖVP-FPÖ-Koalition mit dem Argument entgegen, dass bereits im Vorfeld des Brexit Großbritannien die Möglichkeit einer Indexierung im Rahmen der "Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" in Aussicht gestellt worden sei, die auch im vorliegenden Fall zur Anwendung komme. Man könne davon ausgehen, dass die Europäische Kommission keine Vorschläge mache, die EU-rechtswidrig seien, argumentierte etwa Ausschussobmann Norbert Sieber (ÖVP).

Die ÖVP-Abgeordneten Martina Kaufmann und Gudrun Kugler sowie Edith Mühlberghuber und Carmen Schimanek von der FPÖ konnten dem Argument wenig abgewinnen, dass die Verringerung der Familienbeihilfe Arbeitskräfte vor allem in der Pflege abhalten werde, nach Österreich zu kommen, wie es die SPÖ eingebracht hatte. Die Familienbeihilfe sei nicht das geeignete Instrument, um Lohnunterschiede auszugleichen, und sollte nicht so behandelt werden. Der Zweck sei die Unterstützung der Familien in Österreich, zudem werde Österreich nach wie vor Transferleistungen ins Ausland erbringen. Diese Sichtweise teilte auch die Familienministerin.

NEOS: Familienbeihilfe besser kontrollieren

In einem Entschließungsantrag (363/A(E ) drängte Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) darauf, die Empfehlungen des Rechnungshofs betreffend "Familienbeihilfe - Ziele, Zielerreichung, Kosten und Kontrollsystem" insbesondere in Bezug auf die Entwicklung und Implementierung einer IT-Applikation, die einen automatisierten Abgleich mit relevanten Datenbanken ermöglicht, unverzüglich umzusetzen. Diese Maßnahme sei die Voraussetzung dafür, um ein effizientes Kontrollsystem zu gewährleisten. Dass es zahlreiche grobe Mängel in diesem Bereich gebe, habe der Rechnungshof in einem aktuellen Bericht deutlich aufgezeigt. Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP) sprach sich gegen den Antrag aus. Dieser sei überflüssig, da schon bisher die Auszahlung der Familienbeihilfe sehr gut funktioniert habe und zudem ein neues IT-System bereits in Umsetzung sei. Der Antrag wurde nur von den Oppositionsparteien unterstützt und damit abgelehnt.

Bogner-Strauß: Ausbau der Kinderbetreuung ein Schwerpunkt der Familienpolitik

In einer Aussprache mit den Abgeordneten zu Fragen ihres Ressorts sagte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß, man habe in den letzten Monaten familienpolitisch bereits sehr viel erreicht. Sie zählte dazu den Familienbonus, der bewusst als Steuererleichterung angelegt war und auch eine Negativsteuer umfasst, um für alle Familien finanzielle Verbesserungen zu erreichen.

Erfreulich sei, dass die Jugendschutzgesetze nun fast zur Gänze harmonisiert seien, nur in Oberösterreich gebe es noch eine andere Regelung der Ausgehzeiten für Jugendliche. Sie werde das Gespräch suchen, um auch hier eine Angleichung zu erreichen.

Zu den Verbesserungen der Leistungen für die Familien gehören für Bogner-Strauß neben den Geld- auch die Sachleistungen. Ein wesentlicher Aspekt ist für sie dabei ein verbessertes Angebot an Kinderbetreuung. Die Ministerin zeigte sich zufrieden darüber, dass in den nächsten vier Jahren gemeinsam mit den Ländern dafür rund 720 Mio. € zur Verfügung stehen werden. Dabei sei es auch gelungen, die Inhalte von drei 15a-Vereinbarungen zu einer zusammenzuführen, was eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung für die Bundesländer bedeute.

Man wolle mit den zur Verfügung stehenden Mitteln vor allem ein breiteres Angebot für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt werde die Sprachförderung sein, außerdem soll es mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten geben. Die 15a-Vereinbarung für einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen sei vor der Fertigstellung, teilte Bogner-Strauß den Abgeordneten mit. In den weiteren Gesprächen sei es ihr vor allem ein Anliegen, zu Vorgaben für den Betreuungsschlüssel zu kommen, der in den einzelnen Bundesländern derzeit noch sehr unterschiedlich sei. Die Umsetzung obliege dann den Bundesländern.

Noch nicht zufriedenstellend ist für die Familienministerin, dass der Familienzeitbonus bisher nur für 6% der Kinder genützt wird. Auch in der Väterkarenz verlaufe die Entwicklung nur sehr langsam, hier müsse noch die Einstellung geändert werden. Die Ministerin kündigte an, sich verstärkt an die Unternehmen wenden zu wollen.

Einmal mehr betonte Bogner-Strauß, dass bei den Frauenberatungsstellen keine Budgetkürzungen stattgefunden hätten. Einsparungen gab es im Zuge der Budgetkonsolidierung bei den Familienberatungen. Sie werde aber versuchen, für diese Mittel freizumachen, um die Kürzungen auszugleichen, stellte sie in Aussicht. (Fortsetzung Familienausschuss) sox