Parlamentskorrespondenz Nr. 1225 vom 07.11.2018

EU-Kommission will mehr Mittel für Sicherheit mobilisieren

Planbarkeit der Maßnahmen für EU-Ausschuss des Bundesrats unklar

Wien (PK) – Als Schutz vor den zuletzt zugenommenen Sicherheitsbedrohungen plant die Europäische Kommission, im kommenden Finanzrahmen das Budget im Fonds für innere Sicherheit zu erhöhen. Ihrem Verordnungsvorschlag zufolge soll der Fonds zwischen 2021 und 2027 über 2,5 Mrd. € verfügen, bislang war es 1 Mrd. €. Mit den aufgestockten Mitteln will die EU ihre Mitgliedstaaten künftig beim Vorgehen gegen neue Formen der organisierten Kriminalität, Cyberkriminalität und Terror besser unterstützen, wobei die Zusammenarbeit der jeweiligen nationalen Polizei- und Justizbehörden verstärkt werden soll. Auch EU-Agenturen wie Europol würden stärker einbezogen.

Der Vorschlag wurde heute im EU-Ausschuss des Bundesrats grundsätzlich befürwortet, da Terrorismus und schwere Kriminalität nicht vor Landesgrenzen Halt machen und kein Mitgliedsland die damit verbundenen Herausforderungen alleine bewältigen könne. Etwas kritisch sah man jedoch die mangelnde Planungssicherheit bei der Mittelverteilung, insbesondere angesprochen von Bundesrat Georg Schuster (FPÖ/W). Denn die für die Fondsperiode zur Verfügung stehenden Mittel werden nur teilweise zugesichert bzw. ausgeschüttet, die Verteilung der restlichen Mittel hängt von Umständen ab, die schwer planbar sind. Man müsse daher auf nationale Mittel zugreifen, wodurch der Erfolg beeinträchtigt werden könnte, hieß es dazu auch aus dem Innenministerium. Schuster hinterfragte auch die Kürzung der Kofinanzierung von 90% auf 75% aus dem Fonds und erwartet sich aufgrund der neuen Dachverordnung einen administrativen Mehraufwand – eine Auffassung, die ebenfalls seitens des Innenressorts geteilt wird.

Fonds soll nationale Sofortmaßnahmen ermöglichen

In ihrem Legislativvorschlag unterstreicht die EU-Kommission, notwendig sei eine flexiblere Verwaltung des künftigen Fonds für innere Sicherheit im Vergleich zum aktuellen Programmplanungszeitraum. Ein Teil der Mittel – 1 Mrd. € - würde nach thematischen Gesichtspunkten verwaltet (thematische Fazilität), sodass die EU-Länder mit Soforthilfen unmittelbar auf Sicherheitsbedrohungen reagieren können. Kritisch werde die alleinige Entscheidungsautorität der EU-Kommission in dieser Frage gesehen, betonte man seitens des Ministeriums gegenüber Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W). 

5 Mio. € würde jeder Mitgliedstaat als Anfangsfinanzierung erhalten, für die langfristige Finanzierung nationaler Sicherheitsprogramme will Brüssel insgesamt 1,5 Mrd.€ beisteuern, wobei sich die Mittelverteilung aus dem jeweiligen Bruttoinlandsprodukt, der Bevölkerungsgroße und der Größe eines Landes ergibt.

Übergeordnetes Ziel des Fonds ist laut Kommissionsentwurf, die grenzübergreifende Zusammenarbeit sowie der Informationsaustausch zwischen Behörden, Zivilgesellschaft und privaten Partnern zu fördern. Die Interoperabilität der verschiedenen EU-Informationssysteme im Bereich Sicherheit sei zu ermöglichen, um das Grenzmanagement und die Migrationssteuerung wirksamer und effizienter zu gestalten und gemeinsame operative Maßnahmen zu erleichtern. Weiters will die EU Unterstützung bereitstellen für Schulungsmaßnahmen der Behörden, den Bau wichtiger sicherheitsrelevanter Einrichtungen, die Erfassung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen im Einklang mit bestehendem EU-Recht und die Anschaffung der erforderlichen technischen Ausrüstung.

Den EU-Agenturen für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) gesteht die Kommission eine wichtigere koordinierende und unterstützende Rolle im Sicherheitsbereich zu. Verstärkte Kooperation strebt Brüssel auch mit Drittstaaten an, wenn es um den Kampf gegen Terror und schwere organisierte Kriminalität geht, sowie bei Maßnahmen gegen Radikalisierung, Korruption, Menschenhandel und Schlepperkriminalität. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) rei/jan


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