Parlamentskorrespondenz Nr. 1349 vom 23.11.2018

MindestsicherungsbezieherInnen bleiben weiter krankenversichert

Hauptausschuss billigte Verordnungsentwurf von Sozialministerin Hartinger-Klein

Wien (PK) – Bezieherinnen und Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden auch weiterhin im Rahmen des ASVG krankenversichert bleiben. Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte heute einstimmig einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Konkret wird die seit Anfang 2017 geltende Regelung um ein weiteres Jahr, bis Ende 2019, verlängert. Hartinger-Klein sagte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch aber zu, sich im Rahmen der nächsten Budgetverhandlungen um eine dauerhafte Lösung zu bemühen. Die jährlichen Kosten für den Bund bezifferte sie mit 54 Mio. €.

Grundsätzlich sind die BezieherInnen einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung bereits seit 2010 nach dem ASVG krankenversichert. Allerdings wurde nach dem Auslaufen der entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung Ende 2016 eine neue Verordnung notwendig. Die damals beschlossene zweijährige Befristung wurde damit begründet, dass der Bund eigentlich Aufgaben der Länder wahrnimmt. Konkret deckt der Bund jenen Differenzbetrag der Kosten ab, der sich aus den von den Ländern gezahlten Leistungsaufwendungen und den tatsächlich anfallenden Kosten ergibt. (Schluss Hauptausschuss) gs


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