Parlamentskorrespondenz Nr. 1352 vom 23.11.2018

Neu im Innenausschuss

Regierung schlägt Änderung des Zivildienstgesetzes vor

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat ein Novelle zum Zivildienstgesetz vorgelegt (380 d.B. ). Damit wollen Innenminister Herbert Kickl und Staatssekretärin Karoline Edtstadler unter anderem Empfehlungen des Rechnungshofs umsetzen und Bedürfnissen des Vollzugs sowie Anregungen der Trägerorganisationen nachkommen. Ziel der Novelle sind neben einer Reduzierung von Bürokratie die Erhaltung der Attraktivität des Zivildienstes und verbesserte Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten des Bundes. In Kraft treten soll der Großteil der Novelle mit Anfang 2019, einzelne Bestimmungen werden allerdings erst ab 1. Juli kommenden Jahres gelten. Mehrkosten durch die neuen Bestimmungen erwartet die Regierung im Wesentlichen nicht.

Konkret werden Vorgesetzte von Zivildienern künftig verpflichtet, alle drei Jahre ein spezielles, computergestütztes Ausbildungsmodul zu absolvieren. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, einer Einrichtung die Anerkennung als Zivildienstträger zu entziehen, wenn sie drei Jahre lang keinen Zivildiener angefordert hat. Auch eine nachträgliche Reduzierung der zuerkannten Zivildienstplätze ist in Hinkunft – bei augenscheinlich fehlendem Bedarf – möglich.

Im Sinne der Stärkung der Aufsichtsfunktion des Bundes erhält die Zivildienstserviceagentur mehr Mitwirkungsrechte bei der Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen, welche grundsätzlich den Landeshauptleuten obliegt. Zudem wird dem Innenminister die Möglichkeit eingeräumt, Anerkennungsbescheide aufzuheben, wenn diese gegen geltende Bestimmungen verstoßen. Auch die Vorgaben für Bescheide werden präzisiert.

Neu für Zivildiener ist, dass sie künftig automatisch aus dem Zivildienst entlassen werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen mehr als 23 Tage dienstunfähig waren. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen längeren durchgehenden Krankenstand oder wiederholte kürzere Abwesenheiten handelt. Ausnahmen sind nur dann vorgesehen, wenn der Krankenstand auf die Leistung des Zivildienstes zurückzuführen ist. Gleichzeitig kann die Zivildienstserviceagentur eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Derzeit löst nur eine mehr als 18-tägige durchgängige Erkrankung die vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst aus.

Zivildiener sollen während ihres Zivildienstes außerdem in Hinkunft ein computerunterstütztes Ausbildungsmodul "Staat und Recht" absolvieren. Im Rahmen dieses Moduls soll unter anderem Basiswissen über die Geschichte Österreichs, die Grundprinzipien der Verfassung, die Staatsgewalten, den Weg der Gesetzgebung, die Gerichtsbarkeit, Grund- und Freiheitsrechte sowie EU-Recht vermittelt werden. Erleichterungen gibt es für Zivildiener, die sich nach der vollständigen Ableistung des Zivildienstes bei der Polizei oder bei der Justizwache bewerben wollen: Sie können künftig zweimalig (statt einmalig) einen Antrag auf Erlöschen der Zivildienstpflicht einbringen, wobei der Beginn der Berufsausübung innerhalb von zwölf Monaten nach Stattgabe des Antrags erfolgen muss.

In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird hervorgehoben, dass der Zivildienst ein "Erfolgsmodell" ist. Sowohl die Zahl der Zivildiensterklärungen als auch Anzahl der Zivildiensteinrichtungen hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. (Schluss) gs