Parlamentskorrespondenz Nr. 1366 vom 27.11.2018

Neu im Finanzausschuss

Staatsbeteiligungen werden reformiert, ÖBIB wird zur ÖBAG

Wien (PK) – Mit der Umwandlung der der Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) in eine Aktiengesellschaft, die "Österreichische Beteiligungs AG" (ÖBAG) beschäftigt sich nun der Finanzausschuss (367 d.B. ). Durch eine Gesetzesänderung soll die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) an die ÖBAG übertragen werden. Auch OMV, Telekom, Post und Casinos Austria zählen zu den großen Beteiligungsunternehmen. Der Verbund soll im Eigentum des Finanzministeriums bleiben, die Beteiligung wird aber künftig von der ÖBAG verwaltet. Auch die vom Bund an der APK Pensionskasse AG gehaltenen Anteile sollen ins Eigentum der ÖBAG übergehen. Privatisierungen sind nicht angedacht.

Als Ziele werden in der Regierungsvorlage politische Unabhängigkeit bei der Vertretung der Eigentümerinteressen des Bundes bei strategisch bedeutsamen Beteiligungen, sowie die Geschäftsfelderweiterung der ÖBAG definiert. Außerdem will man der Schaffung eines Rahmens zur Kapitalbereitstellung die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Österreich fördern. Mit der Reform soll zudem eine Möglichkeit geschaffen werden, Anteilserwerbe an bestehenden Beteiligungen vorzunehmen. Vertreter der ÖBAG sollen künftig in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften vertreten sein.

In der vom Bundeskanzleramt vorgelegten Problemanalyse wird argumentiert, dass eine strategische Neuausrichtung der ÖBAG zur Erhaltung und Steigerung des Werts bedeutsamer Beteiligungen des Bundes im Interesse des Wirtschafts- und Forschungsstandorts und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich notwendig sei. Mit einem aktiven Beteiligungsmanagement und von der ÖBAG nominierten Aufsichtsmitgliedern will man die Eigentümerinteressen des Bundes wahren. Der Aufsichtsrat soll aus neun Mitgliedern bestehen, zusammengesetzt aus sechs Kapitalvertretern und drei Arbeitnehmervertretern. Deren fachliche Expertise will man für die Geschäftsfelderweiterung nutzen, indem künftig Minderheitsbeteiligungen an strategisch relevanten Unternehmen eigegangen sowie dafür Kredite vergeben und Garantien eingegangen werden können. Ein unabhängiges Beteiligungskomitee müsste Übernahmen von Beteiligungen evaluieren und zustimmen. Der Vorstand soll grundsätzlich weisungsfrei sein. Im Interesse der Republik soll die ÖBAG also laut Regierungsvorlage für ein aktives Beteiligungsmanagement als Kernaktionärin der börsenorienteierten Beteiligungsunternehmen für eine nachhaltige und langfristige Wertschaffung sorgen. Das Gesetz soll ab 1. Jänner 2019 in Kraft treten. (Schluss) fan