ÖIAG-Gesetz 2000, Bundesimmobiliengesetz u.a., Änderung (367 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 116/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 116/BNR, Dafür: V, S, F. Dagegen: N, J

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesimmobiliengesetz und das Finanzmarktstabilitätsgesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Formändernde Umwandlung der Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) in eine Aktiengesellschaft mit der Firma „Österreichische Beteiligungs AG“ (ÖBAG)
  • Übertragung von Bundesanteilen an der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) sowie Betrauung der ÖBAG mit der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der VERBUND AG
  • Schaffung eines Rahmens nach Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen zur Bereitstellung von Kapital, Finanzierungen und Garantien zur Förderung der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich
  • Vertretung in Aufsichtsräten von Beteiligungsgesellschaften durch von der ÖBAG gewählte oder nominierte Aufsichtsratsmitglieder und Ausübung dieser Mandate insbesondere durch Vorstand und leitende Angestellte der ÖBAG
  • Schaffung einer gesetzlichen Möglichkeit, künftig neben weiter bestehender Verpflichtung der ÖBAG zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Einflusses bei Beteiligungen auch Anteilserwerbe an bestehenden Beteiligungen innerhalb von gesetzlich definierten Grenzen vorzunehmen
Stand: 21.11.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
Dagegen:
NEOS
JETZT

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)