Parlamentskorrespondenz Nr. 14 vom 10.01.2019

Neu im Gesundheitsausschuss

Stopp von Konversionstherapien, Rauchverbot auf Spielplätzen, Leistungsvergleich zwischen Krankenkassen

SPÖ für ausdrückliches gesetzliches Verbot von Konversionstherapien

Wien (PK) - Mit dem Thema "Konversions- oder Reparativtherapien" befasst sich ein von Abgeordnetem Mario Lindner (SPÖ) eingebrachter Entschließungsantrag (558/A(E) . Mit diesem Begriff werden jene umstrittenen Methoden bezeichnet, die darauf abzielen, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umzuwandeln. Auch wenn alle führenden internationalen psychiatrischen und psychologischen Fachgesellschaften solche Behandlungsversuche seit Langem ablehnen, erreicht die vor allem in den USA ablaufende Debatte darüber immer stärker auch Europa, gibt der Antragsteller zu bedenken. In Großbritannien etwa habe eine aktuelle Umfrage ergeben, dass fünf Prozent der befragten LGBT-Personen (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender) bereits mit Konversionstherapien konfrontiert worden und zwei Prozent sogar aktiv betroffen waren. Im Sinne eines proaktiven Umgangs mit dieser Problematik tritt Lindner dafür ein, die Ausübung von "reparativen" Therapieformen an Minderjährigen gesetzlich zu verbieten. Gerade im Hinblick auf die möglichen Langzeitfolgen –  Depressionen, Angsterkrankungen, selbstdestruktives Verhalten bis hin zur Suizidalität - sollten gesetzliche Regelungen nicht erst dann erlassen werden, wenn es für die Betroffenen zu spät sei. Ein gleichlautender Antrag wurde auch dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen (557/A(E).

SPÖ tritt für Rauchverbot auf Kinderspielplätzen ein

Es sei unzumutbar, dass auf Österreichs Spielplätzen geraucht wird, stellt Abgeordnete Karin Greiner in einem weiteren Antrag der SPÖ fest (515/A ). Nicht nur Eltern und Kinder beklagten sich über diesen Zustand, sondern auch Gemeinden und Länder, welche diesen Wunsch mangels Kompetenzen aber nicht umsetzen können. Eine entsprechende Anpassung des Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetzes (TNRSG) sei daher dringend erforderlich, lautet die Forderung der SozialdemokratInnen, deren Antrag eine Ergänzung des Paragraphen 12 Abs. 1 Ziffer 3 um den Ausdruck "sowie jener Freiflächen, die ausschließlich Freizeitaktivitäten von Kindern gewidmet sind (Spielplätzen)" vorsieht.

NEOS wollen umfassende Studie zu Leistungsunterschieden in der gesetzlichen Krankenversicherung

In einem Entschließungsantrag der NEOS ersucht Abgeordneter Gerald Loacker die Gesundheitsministerin, schnellstmöglich eine ausführliche Studie zu den Unterschieden bei Kassenleistungen in Bezug auf Vielfalt, Zuschüsse, Tarife und Selbstbehalte in Auftrag zu geben (520/A(E ). Dabei soll auch der versicherungsmathematische Beweis für die Gleichwertigkeit der verschiedenen Leistungskataloge unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Selbstbehalts-Modalitäten erbracht werden. Die Studie müsste zudem alle zwei Jahre aktualisiert werden.

Im Besonderen weist der Gesundheitssprecher der NEOS darauf hin, dass derzeit BVA-Versicherte deutlich im Vorteil seien, wobei sich deren Besserstellung vor allem bei "Zuschussleistungen" bemerkbar mache (z.B. Impfungen, Heilbehelfe und zahnärztliche Leistungen). Auch das Argument, dass BVA-Versicherte ihre besseren Leistungen mit Selbstbehalten finanzieren, sei seiner Ansicht nach nur bedingt richtig. Denn gegenüber dem GKK-Durchschnitt sei nur ein Fünftel der besseren BVA-Leistungen durch höhere Selbstbehalte gedeckt, zeigt Loacker auf. (Schluss) sue