Parlamentskorrespondenz Nr. 70 vom 30.01.2019

Nationalrat: KFG-Novelle soll mehr Sicherheit beim Autokauf bringen

Opposition befürchtet mangelnden Datenschutz durch neue Abfragemöglichkeiten der Pickerl-Datenbank

Wien (PK) – Für die 36. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) stimmte heute der Nationalrat mehrheitlich. Mit dem Maßnahmenbündel soll das KFG eine zeitgemäße Anpassung erfahren. So wird die Ausstellung von Duplikaten von Fahrzeug-Genehmigungsdokumenten erst nach einer zwingenden Abfrage bei einer dafür vorgesehenen Datenbank möglich sein. Außerdem werden Änderungen von Fahrzeugen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens zur Folge haben, ausdrücklich für unzulässig erklärt.

In der Debatte über die Novelle strichen die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ unter anderem die Möglichkeit für Fachärzte positiv hervor, im Einsatzfall mit Blaulicht fahren zu können. Für starke Kritik seitens der Opposition sorgte allerdings die Möglichkeit, dass Betreiber von Begutachtungsplaketten-Datenbanken Abfragen der Daten ermöglichen können. Ein Abänderungsantrag der SPÖ, wonach unter anderem der Datenabruf wieder aus dem Gesetz gestrichen werden soll, blieb in der Minderheit. Verkehrsminister Norbert Hofer unterstrich, dass in der Datenbank keine personenbezogenen Daten gespeichert seien und die Maßnahme vor allem für AutokäuferInnen mehr Sicherheit bringe.

Ein Antrag der NEOS, der auf eine weitere Änderung des Kraftfahrgesetzes abzielte, fand im Plenum keine Mehrheit. Konkret wollten die NEOS eine Anpassung der Fahrzeugklassen des Kraftfahrgesetzes, damit auch Quads, All-Terrain-Vehicles (ATVs) und Side-by-Side Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW berücksichtigt werden.

KFG-Novelle: Opposition befürchtet "gläsernes Pickerl"

Neben einer Reihe von Begriffsbestimmungen, die mit der 36. KFG-Novelle vorgenommen werden, wird dem Missbrauch durch Mehrfachbelehnungen von Fahrzeugen ein Riegel vorgeschoben. Die Ausstellung von Duplikaten von Fahrzeug-Genehmigungsdokumenten soll erst nach einer zwingenden Abfrage bei einer dafür vorgesehenen Datenbank möglich sein, die in der Nationalratsdebatte bei der Opposition auf Kritik in Bezug auf Datenschutz stieß. Außerdem dürfen an Fahrzeugen keine Änderungen mehr vorgenommen werden, die ihr Emissionsverhalten verschlechtern und entsprechende Einrichtungen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

"Wir brauchen einen gläsernen Staat und nicht gläserne BürgerInnen", sagte Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) zur Möglichkeit, dass die Betreiber der Begutachtungsplaketten-Datenbank Einblick in die Daten geben können. Die Daten seien zwar pseudonymisiert, allerdings nicht anonymisiert und könnten so Personen eindeutig identifizierbar machen, wodurch Versicherungen ihre Prämien personenspezifisch gestalten könnten, kritisierte der NEOS-Mandatar ebenso wie Robert Laimer (SPÖ). Diesen Bedenken schloss sich Stephanie Cox (JETZT) an. Sie stieß sich aber auch daran, dass die gespeicherten Daten von zwei privaten Unternehmen verwaltet würden, die auch geschäftliche Interessen an der Verwertung der Datensätze haben könnten. Dass es in Großbritannien und den Niederlanden ähnliche Systeme gebe, ließ Cox als Vergleich nicht gelten, da diese in öffentlicher Hand seien.

Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, forderte Dietmar Keck (SPÖ) mit einem Abänderungsantrag die Streichung der betreffenden Bestimmung. Diese Möglichkeit würde nicht der Verkehrssicherheit dienen, sondern ausschließlich den geschäftlichen Interessen der ermächtigten Plakettenhersteller, argumentierte Keck. Weiters umfasste der schließlich abgelehnte Abänderungsantrag unter anderem auch die Beibehaltung der Möglichkeit für Fahrschulen, Außenstellen einzurichten. Dies sei Keck zufolge vor allem im ländlichen Bereich wichtig, um Fahrschulkurse in örtlicher Nähe zu den FahrschülerInnen anbieten zu können.

ÖVP-FPÖ: Blaulicht für Frauenärzte bringt Sicherheit bei Hausgeburten

Der Oppositionskritik an der KFG-Novelle konnten die Regierungsfraktionen wenig abgewinnen. Mit dem Datenschutz werde in dem Gesetz sorgfältig umgegangen, unterstrich etwa Andreas Ottenschläger (ÖVP). Durch die Einsichtsmöglichkeit werde vielmehr Transparenz für KonsumentInnen geschaffen, die nun vor dem Fahrzeugkauf mehr Daten erhalten könnten. Dem schloss sich Sandra Wassermann (FPÖ) an, die auch betonte, dass die Begutachtungsplaketten-Datenbank bereits bestehe und lediglich die Einsichtsmöglichkeiten im Sinne der KonsumentInnen geändert werden.

Mit der Gleichstellung von FachärztInnen für Frauenheilkunde mit Hebammen bei der Nutzung von Blaulicht im Einsatzfall strichen Wassermann und Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) einen weiteren Aspekt der KFG-Novelle positiv hervor. Gerade bei Komplikationen oder Nachuntersuchungen bei Hausgeburten werde so größtmögliche Sicherheit für Mutter und Kind geschaffen, unterstrich Himmelbauer.

Bislang sei die Möglichkeit für Fahrschulbetreiber, Außenstellen einzurichten, missbräuchlich verwendet worden um "Defacto-Standorte" zu schaffen, sagte Christian Pewny (FPÖ). Die KFG-Novelle würde dies nun unterbinden, strich er positiv hervor. Für weitere Standorte im Umkreis von 50 km könnten weiterhin mit Leitern besetzte Außenstellen eingerichtet werden und so Fahrschulen vor allem im ländlichen Raum weiter flexibel agieren.

Hofer: Datenbank-Einsicht bringt Sicherheit beim Autokauf

Die Datenschutz-Bedenken an der Abfragemöglichkeit der Begutachtungsplaketten-Datenbank konnte Verkehrsminister Norbert Hofer nicht nachvollziehen. Schließlich würden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Auch er strich die Sicherheit für KonsumentInnen beim Fahrzeugkauf hervor, um beispielsweise keine Fahrzeuge zu erwerben, an denen eine Tachomanipulation vorgenommen wurde. Positiv sieht der Minister auch das Verbot von emissionsverschlechternden Tuning-Maßnahmen an Fahrzeugen sowie die Prüfungsmöglichkeit der Achslasten und Abmessungen von Lkws nicht mehr nur im Stehen, sondern künftig auch während der Fahrt. Bei der Blaulichtführung komme es durch die Novelle zu einer Verminderung des Verwaltungsaufwands.

NEOS-Antrag für Zulassung leistungsstarker Quads wird abgelehnt

Eine weitere Änderung des Kraftfahrgesetzes sei laut den NEOS nötig, um der zunehmenden Beliebtheit von Quads und All-Terrain-Vehicles (ATVs) gesetzlich Rechnung zu tragen und damit einen ausreichenden Versicherungsschutz zu ermöglichen, argumentierte Gerald Loacker (NEOS) im Plenum. Diese Änderung sei notwendig, da in Österreich viele dieser Fahrzeuge ohne Zulassung im Einsatz seien, wobei Loacker vorranging ATVs in der Landwirtschaft nannte. Hersteller würden diese Fahrzeuge nicht in Modellen mit unter 15 kW Leistung anbieten und so würde die Möglichkeit nicht bestehen, erlaubte Fahrzeuge zu erwerben. (Fortsetzung Nationalrat) see