Parlamentskorrespondenz Nr. 113 vom 07.02.2019

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsanträge zu den Themen Entgeltfortzahlung, Papamonat, Pflegekarenz, Fachkräftestipendium und Arbeitslosenversicherung

Entgeltfortzahlung: SPÖ fordert Gleichstellung von Lehrlingen

Wien (PK) – Die SPÖ stößt sich daran, dass die Mitte 2018 in Kraft getretene Bestimmung, wonach ArbeitnehmerInnen auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn ihr Arbeitsverhältnis während eines Krankenstands einvernehmlich gelöst wurde, nicht für Lehrlinge gilt. Abgeordneter Josef Muchitsch hat in diesem Sinn eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes beantragt (574/A ).

Rechtsanspruch auf Papamonat, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ ein Rechtsanspruch von Vätern auf eine einmonatige Arbeitsfreistellung nach der Geburt eines Kindes (576/A ). Dadurch würde von Anfang an eine intensive Vater-Kind-Beziehung aufgebaut, das Zusammenleben als Familie gefördert und die Vereinbarkeit von Beruf und Väterbeteiligung an der Kindererziehung unterstützt, argumentiert Gabriele Heinisch-Hosek. In Anspruch genommen werden können soll der "Papamonat" im Zeitraum des (fiktiven) Beschäftigungsverbots der Mutter, also in der Regel bis zum Ablauf der achten Woche nach der Geburt. Als Voraussetzung sieht der Antrag einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kind vor. Rund um die Freistellung soll ein Kündigungsverbot gelten. Ausdrücklich festgeschrieben werden soll außerdem, dass die Freistellung keine Karenz nach dem Väterkarenzgesetz ist und damit auch nicht auf diese anzurechnen ist.

Mit einer von der SPÖ beantragten Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes soll darüber hinaus ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. auf Pflegeteilzeit für ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit zumindest fünf Beschäftigten festgeschrieben werden (577/A ). Abgeordneter Josef Muchitsch erwartet sich davon eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine einfachere Bewältigung von Pflegeaufgaben im Familienkreis. Für Betriebe mit weniger als fünf ArbeitnehmerInnen soll es die Möglichkeit eines Rechtsanspruches durch Betriebsvereinbarung geben. Gelten soll der Rechtsanspruch – wie jener auf den Papamonat – ab 1. Juli 2019.

SPÖ drängt auf Ausweitung des Fachkräftestipendiums

Gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin Petra Wimmer hat SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch einen Entschließungsantrag zum Fachkräftestipendium eingebracht (578/A(E) ). Die beiden AntragstellerInnen sprechen sich dafür aus, das Fachkräftestipendium fortzuführen und auf alle Sozialbetreuungs-, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe auszuweiten, um dem drohenden Pflegekräftemangel in Österreich aktiv entgegenzutreten. Dabei geht es ihnen etwa um das Berufsbild "FachsozialbetreuerIn Altenarbeit", das laut den Erläuterungen zum Antrag nicht mehr in die Liste der förderbaren Ausbildungen aufgenommen wurde. Es gebe grundsätzlich viele Personen, die sich für einen beruflichen Einstieg in den Pflegebereich interessieren, die wenigsten könnten es sich allerdings leisten, während der Ausbildung zwei Jahre ohne Einkommen zu leben, machen Muchitsch und Wimmer geltend.

Reduzierte Arbeitslosenversicherungsbeiträge: NEOS urgieren mehr Fairness

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker tritt dafür ein, die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu adaptieren (598/A(E) ). Er sieht nicht ein, dass die auf NiedrigverdienerInnen abzielenden reduzierten Beitragssätze auch jenen zugutekommen, die aufgrund mehrerer Beschäftigungsverhältnisse ein hohes Gesamteinkommen haben. Auch gutverdienende Selbstständige, die die niedrigste Beitragsstufe zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung wählen, würden von der Beitragsreduktion profitieren. Um mehr Gerechtigkeit zu schaffen, plädiert Loacker in beiden Fällen für eine nachträgliche Gesamteinkommensermittlung inklusive Beitragsnachverrechnung. (Schluss) gs