Parlamentskorrespondenz Nr. 274 vom 19.03.2019

Menschenrechtsausschuss: Edtstadler verteidigt Sicherungshaft für gefährliche AsylwerberInnen

Opposition kritisiert Fernbleiben von Innenminister Kickl

Wien (PK) – Staatssekretärin Karoline Edtstadler hat heute im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats sowohl die von der Regierung angestrebte Sicherungshaft für potentiell gefährliche AsylwerberInnen als auch die geplante neue Rechtsberatung für Flüchtlinge verteidigt. Einschätzungen, wonach der Attentäter von Dornbirn auch nach geltender Rechtslage in Schubhaft genommen werden hätte können, beruhten auf einem Irrtum, sagte Edtstadler. Das sei ausgeschlossen. Nur im Falle eines rechtskräftigen Bescheids zur Außerlandesbringung könne derzeit Schubhaft wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verhängt werden. Was die künftige Rechtsberatung für Flüchtlinge durch die geplante Bundesbetreuungsagentur (BBU) betrifft, versicherte die Staatssekretärin, dass sämtliche ExpertInnen, die Beratungen durchführen, weisungsfrei sein werden.

Angenommen hat der Ausschuss zwei Entschließungsanträge der Koalition, die darauf abzielen, den Kampf gegen Schlepperei und Menschenhandel zur Verhinderung illegaler Migration fortzusetzen und islamistischen Radikalisierungstendenzen in Österreich entschieden entgegenzuwirken. Die Abgeordneten warnen in diesem Zusammenhang unter anderem vor der Gefahr informeller Scharia-Gerichte. Eine Initiative der NEOS betreffend Evaluierung aller bestehender Überwachungsmaßnahmen in Österreich wurde vertagt.

Kritik an Innenminister Kickl

Die Opposition kritisierte eingangs der Debatte das Fernbleiben von Innenminister Herbert Kickl. Es sei ziemlich schwierig gewesen, einen Ausschusstermin mit dem Innenministerium zu vereinbaren, und nun habe er vor wenigen Minuten erfahren, dass der Innenminister gar nicht komme, zeigte sich Ausschussvorsitzender Nikolaus Scherak (NEOS) irritiert. Gerade da Kickl "sehr zugespitzt formuliert", hätte er sich erwartet, dass sich dieser persönlich den Abgeordneten im Menschenrechtsausschusses einer Debatte stellt, hielt auch Harald Troch (SPÖ) fest.

Die viel kritisierte Aussage von Kickl, wonach das Recht der Politik zu folgen habe und nicht die Politik dem Recht, spielte in der Ausschussdebatte dennoch eine Rolle. Sowohl Troch als auch JETZT-Abgeordneter Alfred Noll wollten von Staatssekretärin Edtstadler wissen, wie sie zu dieser Aussage und zu Kickls Kritik an der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe. Das Recht und die Justiz seien ein wichtiges Korrektiv für Regierungen, das sehe man auch am Beispiel USA, meinte Troch. Er verwies in diesem Zusammenhang außerdem auf das vom Verfassungsgerichtshof durchgesetzte Recht für alle ÖsterreicherInnen, sich seinen Ehepartner auszusuchen.

Verteidigt wurden die Aussagen Kickls von FPÖ-Abgeordneter Susanne Fürst. In der Verfassung sei beides vorgesehen, machte sie geltend: Sowohl dass die Politik dem Recht zu folgen habe als auch das Recht der Politik. Schließlich sei es Aufgabe des Innenministers, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Zudem sei es notwendig, sich mit einem Recht und einer Judikatur "anzulegen", die in großem Stil illegale Migration zuließen und die es nicht ermöglichten, Schwerkriminelle abzuschieben. Im Übrigen gebe es ein Dutzend Zusatzprotokolle zur EMRK, so Fürst.

Opposition hinterfragt Pläne für Sicherungshaft

Was die Pläne der Regierung anbelangt, potentiell gefährliche AsylwerberInnen in Sicherungshaft zu nehmen, erinnerte JETZT-Abgeordneter Noll daran, dass Österreich 1988 mit dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit bewusst höhere Standards zur Verhinderung willkürlicher Verhaftungen setzen wollte als die Europäische Menschenrechtskonvention. Gleichzeitig habe man den ÖsterreicherInnen vor dem EU-Beitritt versprochen, alle höheren Standards, nicht etwa nur im Umweltbereich, beizubehalten. Mit einer Änderung des Verfassungsgesetzes würde man seiner Meinung nach dieses Versprechen brechen. Noll machte außerdem darauf aufmerksam, dass im Falle einer Umsetzung der Regierungspläne nicht nur AsylwerberInnen in Sicherungsverwahrung genommen werden könnten, sondern auch andere Drittstaatsangehörige und EWR-BürgerInnen, die zur Ausreise verpflichtet sind.

Auch NEOS-Abgeordneter Scherak sieht das Vorhaben der Regierung kritisch. Seiner Meinung nach wäre mit dem Streichen des Worts "beabsichtigt" aus dem Gesetz nichts gewonnen, da auch die Europäische Menschenrechtskonvention eine Sicherungshaft nur im Falle eines schwebenden Ausreiseverfahrens erlaubt. Scherak, Noll und SPÖ-Abgeordneter Robert Laimer pochten überdies auf eine lückenlose Aufklärung des Mordes in Dornbirn. Die Vorgeschichte sei ganz schwierig zu durchschauen, man höre die skurrilsten Erzählungen, hielt Scherak fest.

ÖVP-Abgeordnete Kugler verurteilt Terroranschlag in Christchurch

Von den Abgeordneten wurden im Rahmen der Aktuellen Aussprache darüber hinaus zahlreiche weitere Themen angeschnitten. Dazu gehören etwa die Zusammenarbeit Österreichs mit den Herkunftsländern von Flüchtlingen und den Transitländern, der Außengrenzschutz, die Polizeigrundausbildung, das Thema Gewalt gegen Frauen, die Fluggastdatenspeicherung, die automatische Kennzeichenerfassung, die Rechtsberatung für Flüchtlinge und die Schwerpunktkontrollen der Polizei an sogenannten "Hotspots". Gudrun Kugler (ÖVP) setzte sich überdies mit der Gefahr von Parallelgesellschaften auseinander. In diesen abgeschotteten Gruppierungen würden immer wieder Menschenrechte verletzt, etwa was die freie Berufswahl oder die freie Wahl des Ehepartners betrifft.

Ausdrücklich aufs schärfste verurteilt wurde von Kugler der Terroranschlag in Christchurch. Nach einem solchen Attentat dürfe man im Menschenrechtsausschuss nicht zur Tagesordnung übergehen, ohne ein Wort darüber zu verlieren, sagte sie.

Edtstadler: Sicherungshaft soll Sicherheitslücke schließen

Staatssekretärin Edtstadler unterstrich, dass der Bundesregierung Sicherheit ein wichtiges Anliegen sei. Man wolle selbstverständlich aber auch die höchstmögliche Freiheit der BürgerInnen garantieren, meinte sie. Mit der Sicherungshaft solle – unter Beachtung europäischer und menschenrechtlicher Vorgaben – eine Sicherheitslücke geschlossen werden. Man müsse auf aktuelle Entwicklungen reagieren, hielt Edtstadler Abgeordnetem Noll entgegen.

Edtstadler zufolge ist es derzeit in Österreich nicht möglich, Flüchtlinge, die einen offensichtlich unbegründeten Asylantrag stellen, weil sie zum Beispiel aus einem sicheren Herkunftsland kommen, in Schubhaft zu nehmen, auch wenn sie eine potentielle Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen. Dieses Manko solle durch eine Änderung des Gesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit beseitigt werden. Von NEOS-Abgeordnetem Scherak gefragt, warum in derartigen Fällen bis zu 18 Monate Schubhaft angedacht sind, wenn es vorrangig um "fast-track-Verfahren" gehe, antwortete Edtstadler, dass auch bei schnellen Entscheidungen erster Instanz Verfahren aufgrund möglicher Rechtsmittel lange dauern könnten. Ressourcenprobleme beim Bundesverwaltungsgericht, wie von JETZT-Abgeordnetem Noll befürchtet, sieht Edtstadler nicht: Erhalte man für die angestrebte Gesetzesänderung die notwendige Verfassungsmehrheit, seien selbstverständlich die erforderlichen personellen Ressourcen bereitzustellen, damit das Bundesverwaltungsgericht die Sicherungshaft wie vorgesehen prüfen könne.

Wann eine vollständige Dokumentation des Falls in Dornbirn vorliegen wird, konnte Edtstadler nicht sagen. Sie verwies aber auf zwei parlamentarische Anfragen von Mitte Februar, die natürlich zeitgerecht beantwortet würden. Nach heutigem Wissensstand schloss Edtstadler ein Behördenversagen aus, der Attentäter hätte jedenfalls nicht in Schubhaft genommen werden können.

Die Aussage Kickls, wonach das Recht der Politik zu folgen habe, wollte Edtstadler nicht auf die Waagschale werfen. Der Innenminister habe klargestellt, dass für ihn die Politik in diesem Zusammenhang das Parlament ist, erklärte sie. Auch in ihren Augen sei es notwendig, das Recht an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Kickl habe jedenfalls nicht gemeint, dass sich die Politik nicht an geltendes Recht zu halten habe oder sich das Recht zurechtbiegen könne. Zur Kritik am Fernbleiben von Innenminister Kickl merkte Edtstadler an, sie wisse schon seit ein paar Tagen, dass sie den Innenminister im Ausschuss vertreten werde.

Nationaler Aktionsplan gegen Extremismus- und Radikalisierungsgefahren

Was die Bedrohung durch Extremismus und Radikalisierung betrifft, wies Edtstadler darauf hin, dass in Österreich sowohl links- als auch rechtsextremistische Tathandlungen im Jahr 2017 gegenüber 2016 rückläufig waren. Dennoch sieht sie eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit durch Extremismus gegeben. Man habe bereits verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Parallelgesellschaften gesetzt, informierte sie Abgeordnete Kugler und wies etwa auf die Einrichtung eines Referats Prävention im BVT im Jahr 2016 sowie die Gründung eines bundesweiten Netzwerks zur Deradikalisierung und Terrorprävention im Sommer 2017 hin. Auch ein Nationaler Aktionsplan ist in Arbeit.

Die Vermittlung menschenrechtlicher Standards ist laut Edtstadler ein Schwerpunkt im Ausbildungsplan für die Polizeigrundausbildung. Die vorübergehend ausgesetzten Fallkonferenzen für einzelne Gewalttäter sollen ihr zufolge auf neue rechtliche Beine gestellt werden. Die Leitung soll künftig der Polizei und nicht mehr den Interventionsstellen gegen Gewalt obliegen. Überdies soll ein Datenaustausch auf fundierter gesetzlicher Grundlage möglich sein. In der Vergangenheit hätten vertraulich weitergegebene Informationen nicht verwendet werden können.

Bundesbetreuungsagentur soll sorgsamen Umgang mit Steuergeld sicherstellen

Die Schaffung einer neuen Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für AsylwerberInnen (BBU) begründete Edtstadler damit, dass der Staat mit Steuergeld sorgsam umgehen müsse. Nicht nur die Rechts- und Rückkehrberatung würden über die BBU laufen, sondern auch die bisher von der ORS organisierte Grundversorgung von Flüchtlingen und Dolmetschleistungen. Die Regierung erwartet sich laut Edtstadler davon eine Verfahrensbeschleunigung. Sämtliche ExpertInnen, die Rechtsberatung durchführen, werden selbstverständlich weisungsfrei gestellt sein, versicherte Edtstadler gegenüber SPÖ-Abgeordneter Birgit Sandler.

Gegenüber der FPÖ hob Edtstadler hervor, dass die Außerlandesbringungen im Jahr 2018 gesteigert werden konnten. Demnach hat es im vergangenen Jahr 79 Charter-Abschiebungen in 17 verschiedene Destinationen gegeben, darunter auch neue wie Aserbaidschan und Bosnien.

Polizeiliche Schwerpunktaktionen an Hotspots

Bei insgesamt 330 polizeilichen Schwerpunktaktionen an Hotspots wie dem Praterstern wurden nach Auskunft der Staatssekretärin vergangenes Jahr 8.500 Personen kontrolliert. Dabei kam es zu 350 Festnahmen. 200 Mal wurde Schubhaft verhängt. Weitere erfolgreiche Aktionen habe es im Jänner und Februar gegeben. Bei der Kontrolle von Waffenverbotszonen habe man unter anderem 15 Übertretungen am Praterstern festgestellt, beschlagnahmt wurden 11 Messer, 2 Schlagringe und eine Schreckschusspistole. Erfolgreich laufen laut Edtstadler auch die strukturierten Dialoge mit NGOs und der Zivilgesellschaft über aktuelle Sicherheitsprobleme, wie sie ÖVP-Abgeordneter Claudia Plakolm berichtete.

Die neuen Polizeipferde sollen laut Edtstadler zumindest in einer ersten Phase nicht bei Demonstrationen zum Einsatz kommen. Bei der bisherigen Auswertung von Fluggastdaten hat es dreizehn echte Treffer gegeben. Bei der Kennzeichenerfassung waren es 181. Das mögen bei 2,9 Millionen erfassten Kennzeichen nicht viele sein, erklärte Edtstadler in Richtung Abgeordnetem Scherak, die Besitzer gestohlener Autos oder gestohlener Kennzeichen seien aber froh über jeden Treffer.

Verhinderung von Parallelgesellschaften und Radikalisierung

Um Parallelgesellschaften und Radikalisierung in Österreich zu verhindern, hat sich der Menschenrechtsausschuss auf Basis einer ÖVP-FPÖ-Initiative mehrheitlich für eine Entschließung ausgesprochen (664/A(E) ).

So soll die Regierung aus Sicht von Gudrun Kugler (ÖVP) und Susanne Fürst (FPÖ) auch weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um jeglicher islamistischer Radikalisierung in Österreich vorzubeugen und entgegenzuwirken sowie die Bildung von Parallelgesellschaften zu verhindern. Untermauert wird das Anliegen etwa anhand der Problematik von informellen Scharia-Gerichten in mehreren Mitgliedsstaaten, wie in einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Scharia, der Kairo-Deklaration und der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Ausdruck gebracht werde.

Kugler und Fürst warnen außerdem vor einer in Wien mit türkischen PolitikerInnen eröffneten "europäischen Jugendbewegung", die laut Angaben der beiden Antragstellerinnen von der Jugendvereinigung "Saadet Partisi" als Nachfolgepartei der in der Türkei verbotenen islamistischen "Refah Partisi" initiiert wurde. Die beiden Abgeordneten berichten unter Berufung auf soziale Medien über Funktionäre der Millî Görüş-Bewegung, die in letzter Zeit vermehrt österreichische Jugendliche in ihren Wohnungen besucht hätten. Ziel der "Refah Partisi" sei es, Teile der Scharia in das staatliche Recht einzuführen.

Sorgen macht den beiden MenschenrechtssprecherInnen der Koalitionsfraktionen außerdem das Internet und seine Gefahren, wenn es etwa um die Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen durch "radikale islamische Prediger aus dem Ausland" geht. Regelmäßig würden zudem Besuche von Imamen aus dem Ausland erfolgen, die teils mit einem Touristenvisum, teils aus dem Schengen-Raum einreisen. Unterbunden werden müsse außerdem der Missbrauch von Kindergartenförderungen in Zusammenhang mit "islamistischen Tendenzen".

SPÖ-Abgeordneter Harald Troch verwies auf neue Formen von Antisemitismus, die im Kontext mit radikal-islamistischen Strömungen zu sehen seien. Will man den neuen Antisemitismus konsequent bekämpfen, sei es angebracht, sich den extremen Islamismus in diese Richtung konkret anzusehen.

Dass in der Initiative nur eine Glaubensgemeinschaft angeführt wird, bemängelte Alfred Noll (JETZT). Christchurch habe gezeigt, dass Radikalisierung nicht nur bei MuslimInnen ein Thema sei, sondern ein generelles Problem, so der Abgeordnete. Es gehe nicht an, eine Glaubensgemeinschaft durch derartige Anträge unter Generalverdacht zu stellen.

"Islamistische Radikalisierung findet statt", entgegnete Hannes Amesbauer (FPÖ). Gerade in der Steiermark gebe es große Probleme mit radikalen Tendenzen etwa in Moscheen-Vereinen.

Der Obmann des Menschenrechtsausschusses Nikolaus Scherak (NEOS) meinte dazu, dass er Nolls Bemühungen zur Äquidistanz in dieser Frage verstehe, es allerdings gerade im politischen Islam größere Radikalisierungstendenzen gebe als in anderen Glaubensgemeinschaften.

Bekämpfung von Menschenhandel, Schlepperei und irregulärer Migration fortsetzen

Eine weitere Entschließung fassten die Abgeordneten außerdem in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Menschenhandel.

Angesichts der Tatsache, dass Österreich für Menschenhändler nach wie vor als Ziel- und Transitland dient und geflüchtete Menschen eine potentielle Risikogruppe darstellen, wird die Regierung demnach von allen Parlamentsfraktionen ersucht, auf nationaler und europäischer Ebene weiterhin entschlossen gegen Schlepperei und Menschenhandel und der damit verbundenen irregulären Migration anzukämpfen. Außerdem soll durch Präventivmaßnahmen in den Herkunftsländern eine Bewusstseinsbildung vorangetrieben werden (605/A(E) ).

Im Ausschuss versicherte Staatssekretärin Edtstadler, weiterhin alles zur Bekämpfung von Schlepperei tun zu wollen. Es gelte, dem Menschenhandel durch die Aushebung dieser Netzwerke einen Riegel vorzuschieben.

NEOS verlangen Gesamtschau staatlicher Überwachungsmaßnahmen

Erneut in die Warteschleife ging eine Initiative der NEOS, in der sie mit Sorge um die Grund- und Freiheitsrechte auf eine systematische und wissenschaftliche Analyse sämtlicher Überwachungsmethoden und Ermittlungsbefugnisse bzw. eine sogenannte Überwachungsgesamtrechnung pochen (153/A(E) ). Niemand in Österreich wisse im Moment genau, wie weit- und tiefgehend staatliche Überwachungsmaßnahmen gehen und welche gesamtgesellschaftlichen Folgen diese haben, bemängelte Nikolaus Scherak mit Verweis auf weitere Überwachungsbefugnisse etwa durch das Sicherheitspaket. Rückendeckung erhalten die NEOS von der SPÖ. So meinte etwa Petra Bayr, dass jede zusätzliche Überwachungsmaßnahme in den allermeisten Fällen einen Grundrechtseingriff darstelle. (Schluss Menschenrechtsausschuss) gs/keg