Parlamentskorrespondenz Nr. 399 vom 12.04.2019

Die Parlamentswoche vom 15. - 21. April 2019

Sozialausschuss berät über neue Sozialhilfe

Wien (PK) – Der Sozialausschuss tritt in der Karwoche zusammen, um ein öffentliches Hearing über den Gesetzentwurf der Regierung zur geplanten Neuregelung der Mindestsicherung, die wieder Sozialhilfe heißen soll, abzuhalten.

Die nächsten Plenarsitzungen des Nationalrats finden in der Woche nach Ostern am 24. und 25. April statt. Auf dem Programm stehen dabei sowohl das Frauenvolksbegehren als auch das ORF-Volksbegehren.

Montag, 15. April 2019

10.00 Uhr:

Noch vor Ostern tritt der Sozialausschuss zusammen, um über den Entwurf für ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, ein Sozialhilfe-Statistik-Gesetz und eine Novelle des Integrationsgesetzes zu beraten. Mit diesem Gesetzespaket will die Regierung sicherstellen, dass die Länder annähernd gleiche Leistungen der Sozialhilfe bzw. der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gewähren. Weiters stehen drei Anträge der Opposition zum Thema Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe zur Diskussion.

Von 10.00 bis 14.00 Uhr ist ein öffentliches Hearing zum Regierungsentwurf geplant. Folgende Expertinnen und Experten sollen dazu geladen werden: Elisabeth Bruckmüller, Fachreferentin für sozialpolitische Grundsatzfragen im Kabinett von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, Nikolaus Dimmel (Universität Salzburg), Karin Heitzmann (Wirtschaftsuniversität Wien), Wolfgang Mazal (Universität Wien), der Ökonom Wolfgang Nagl (Agenda Austria), Walter Pfeil (Universität Salzburg), der Rechtsanwalt und Verfassungsexperte Michael Schilchegger und der Direktor des oberösterreichischen Landtags Wolfgang Steiner. Ab 15.00 Uhr setzen die Abgeordneten die Beratungen in einer nicht öffentlichen Sitzung fort. (Hofburg Segementbogen, Lokal 7)

Anders als die seinerzeitige Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung legt das Grundsatzgesetz keine Mindeststandards für Sozialhilfe-Leistungen fest, sondern Höchstgrenzen, die von den Ländern nicht überschritten werden dürfen. Es gibt gestaffelte Kinderzuschläge und einen verpflichtenden Behindertenbonus. Zudem kann bei Bedarf eine Wohnkostenpauschale gewährt werden. Wer grundsätzlich arbeitsfähig, am Arbeitsmarkt aber nicht vermittelbar ist, weil er insbesondere über unzureichende Sprachkenntnisse verfügt, soll künftig eine um 35% reduzierte Sozialhilfe erhalten. Subsidiär Schutzberechtigten steht nur noch Grundversorgung zu. (Schluss) jan

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