Parlamentskorrespondenz Nr. 432 vom 25.04.2019

Nationalrat: Förderung von Biomasseanlagen soll künftig über Länder abgewickelt werden

Einkommensschwache Haushalte werden von Ökostrombeiträgen befreit

Wien (PK) – Nachdem ein entsprechender Initiativantrag der Regierungsparteien auf Änderung des Ökostromgesetzes nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat erreicht hat, setzen die Koalitionsparteien nun auf eine einfachgesetzliche Regelung, um weiterhin Förderungen für bestehende Biomasseanlagen sicherzustellen. Das Biomasseförderung-Grundsatzgesetz, das Vorgaben für die Länder bei der Förderung der Biomasseanlagen enthält, wurde heute vom Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet. ÖVP und FPÖ wiesen auf die Dringlichkeit einer Regelung hin, die im Sinn der Anlagenbetreiber und der erneuerbaren Energie einen schnellen und sauberen Weg zur Förderabwicklung bieten solle. Die SPÖ blieb ebenso wie JETZT bei ihrer Ablehnung und warf der Regierung vor, in verfassungswidriger Weise die Zwei-Drittel-Mehrheit zu umgehen und die Verantwortung auf die Länder abzuwälzen. Scharfe Kritik kam diesmal auch von den NEOS, die eine Gesamtlösung im Ökostrombereich vermissen.

Eine breite Mehrheit fand im Nationalratsplenum jedoch eine weitere Novelle zum Ökostromgesetz, durch die nun, wie in der ursprünglichen Novelle bereits vorgesehen, einkommensschwache Haushalte von der Ökostromabgabe vollständig befreit werden sollen. Diese Vorlage wurde mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der NEOS beschlossen.

Einkommensschwache Haushalte werden vollständig vom Ökostromförderbeitrag befreit

Einkommensschwache Haushalte müssen in Zukunft keinen Ökostromförderbeitrag mehr zahlen. Schon bisher konnten sich u. a. Sozialhilfe- und PensionsbezieherInnen sowie Studierende und PflegegeldbezieherInnen von der Bezahlung der Ökostrompauschale und des Teils des Ökostromförderbeitrags, der jährlich 20 € übersteigt, befreien lassen. Voraussetzung dafür war, dass das Haushaltseinkommen den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht um mehr als 12% übersteigt. Die mit breiter Mehrheit, aber gegen die Stimmen der NEOS beschlossene Novelle zum Ökostromgesetz greift einen wortgleichen Gesetzesantrag des Bundesrats auf – dieser gilt mit der Beschlussfassung als miterledigt - und sieht nun eine vollständige Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte vor.

So begrüßten etwa Axel Kassegger (FPÖ) und Josef Lettenbichler (ÖVP) die Regelung, da sie rund 300.000 ÖsterreicherInnen von den Ökostrombeiträgen befreien werde. Cornelia Ecker (SPÖ) unterstrich die Notwendigkeit, etwas gegen Energiearmut zu unternehmen, die immer mehr Menschen betreffe. Angesichts steigender Energiepreise sei die Politik gefordert. Die Lösung, die heute beschlossen werde, sei jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ansetzen müsse man auch bei der Energieberatung, damit vor allem auch junge Menschen lernen, wie sie Energieverschwendung vermeiden können. Seitens des Parlamentsklubs JETZT kündigte Bruno Rossmann die Zustimmung seiner Fraktion an.

Die NEOS wandten sich gegen die Regelung, die aus ihrer Sicht in die falsche Richtung geht. Besser wäre es, die für die Kostenbefreiung notwendigen Budgetmittel in die Förderung von Energieeffizienz zu investieren, argumentierte NEOS-Energiesprecher Josef Schellhorn.

Biomasseförderung-Grundsatzgesetz soll Fortbestand von Biomasseanlagen sichern

Das Biomasseförderung-Grundsatzgesetz verpflichtet künftig die Länder als Ausführungsgesetzgeber, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse bzw. von Abfällen mit einem hohen biogenen Anteil zu fördern. Als Mehraufwendungen für die Förderung setzt der Entwurf Kosten in der Höhe von 51,985 Mio. € an. Dabei werden für die betroffenen Anlagen die Stromerzeugungsmengen aus dem Jahr 2016 herangezogen. Im Plenum wurde von den Koalitionsparteien noch ein Abänderungsantrag eingebracht, mit dem im Gesetz Präzisierungen hinsichtlich der Fördergrundsätze und insbesondere zur Verwertung von Schadholz durch die Biomasseanlagen vorgenommen werden.

SPÖ bleibt bei Ablehnung und kritisiert intransparente Regelungen

Die ursprünglich geplante Novelle sei von ihrer Fraktion abgelehnt worden, da es sich um eine schlechte Regelung gehandelt habe, sagte Muna Duzdar (SPÖ). Statt auf die Kritik der SPÖ zu reagieren und mit ihr zu verhandeln, habe Bundesministerin Köstinger nur haltlose Vorwürfe an die größte Oppositionspartei gerichtet. Die neue Regelung löse die Probleme nicht, sondern schaffe Rechtsunsicherheit und schiebe den Ländern die Verantwortung zu. Statt dieser schlechten Teillösung seien längst Gesamtlösungen gefordert. Österreich werde voraussichtlich die Klimaziele nicht erreichen und müsse mit hohen Strafzahlungen rechnen. Die Ministerin müsse endlich Maßnahmen zum aktiven Klimaschutz setzen. Auch Cornelia Ecker (SPÖ) kritisierte die fehlende Klimapolitik der Bundesregierung.

Melanie Erasim (SPÖ) bekräftigte, es handle sich um ein schlechtes und intransparentes Gesetz. Die Regierungsparteien hätten mit der SPÖ nicht verhandelt, sondern stattdessen ein noch schlechteres Gesetz vorgelegt. Nun würden sie eine noch intransparentere Regelung schaffen und der SPÖ dafür die Schuld zuschieben wollen, zeigte sich Erasim empört.    

Koalitionsparteien verweisen auf Notlage der Biomasse und kritisieren "SPÖ-Fundamentalopposition"

"Fundamentalopposition" zum Nachteil der Biomassenanlagen und der Bevölkerung warfen die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ der SPÖ vor. Josef Lettenbichler (ÖVP) meinte etwa, die Verhandlungen mit der SPÖ gestalteten sich schwierig, da diese bisher alle Vorschläge abgelehnt habe, aber nicht sage, was sie tatsächlich wolle. Wer Ökostrom abdrehe, drehe unweigerlich Atomstrom auf, unterstrich er. Aufgrund der Blockade der SPÖ habe man den Umweg der nun getroffenen gesetzlichen Regelung gehen müssen, um den Fortbestand von Biomasseanlagen sicherzustellen. Lettenbichler setzt für die Klimapolitik große Hoffnungen auf das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz, zu dem ein Entwurf noch vor dem Sommer vorliegen soll.  Mit dem Beschluss liefere sichere man die Zukunft von 47 Biomasseanlagen und 6.000 Arbeitsplätzen und leiste einen Beitrag zum Klimaschutz, fügte ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser (ÖVP) hinzu. Die Nutzung des gerade in großen Mengen anfallenden Schadholzes sei ein weiterer Grund, warum man rasch Maßnahmen setzen müsse.

Viele Biomassekraftwerke seien derzeit in einer Notsituation, weshalb man rasch reagieren müsse, begründete Axel Kassegger (FPÖ) die Zustimmung seiner Fraktion. Die SPÖ habe als einzige Partei ohne stichhaltige Begründung die Ökostromgesetznovelle rundweg abgelehnt. Die aufgrund der nunmehrigen Regelung anfallenden Kosten würden die Endabnehmer tragen müssen, daher habe man sich bemüht, diese Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Die Ablehnung der SPÖ sei nicht nachvollziehbar, da es im Grunde nur um die Verlängerung eines gut bekannten Gesetzes um drei Jahre gehe, sagte Erwin Angerer (FPÖ). Aufgrund des Auslaufens der Biomasseförderung wollen einige Kraftwerken bereits kein Schadholz mehr annehmen, was enorme Nachteile für die betroffenen Regionen bringe. Nun stelle man sicher, dass die negativen Folgen der Blockadepolitik der SPÖ so gut wie möglich abgewendet werden können.

Wolfgang Klinger (FPÖ) brachte einen Entschließungsantrag der Koalition ein, in dem die Nachhaltigkeitsministerin ersucht wird, dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesländer das Musterausführungsgesetz übernehmen. Er appellierte an die Opposition, im Sinne der Erreichung der Klimaschutzziele an der Erarbeitung von guten Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energie mitzuwirken.

NEOS sehen gesetzliche Rückschritte und drohende Rechtsunsicherheit

Eine Reparatur des Ökostromgesetzes sei zweifellos dringend notwendig, seine Fraktion habe daher stets konstruktiv an einer Novellierung mitgearbeitet, betonte Josef Schellhorn (NEOS). Die Ablehnung der SPÖ führt er auf Partikularinteressen von SPÖ-nahen Unternehmen zurück. Seine Fraktion sei allerdings gegen die nun getroffene Regelung, die durch den Abänderungsantrag nicht verbessert werde. Grundsätzliche Zweifel hegte Schellhorn daran, dass es der Regierung gelingen kann, bis 2020 eine Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten, die diesen Namen tatsächlich verdient.

Sie habe auf einen guten Vorschlag der Bundesregierung zur Förderung von Biomasse gehofft, sagte Karin Doppelbauer (NEOS). Handlungsbedarf sei gegeben, die Bundesregierung habe aber die Zeit nicht genützt und statt einer nachhaltigen Lösung einen Rückschritt gemacht. Zu denken gebe sollte, dass viele relevante Stakeholder skeptisch auf das Gesetz reagiert hätten, sagte Doppelbauer. Nun gebe es kein bundeseinheitliches Förderregime mehr. Sie machte auch darauf aufmerksam, dass möglicherweise Probleme mit Förderrichtlinien der EU entstehen. Daraus resultierende mögliche Rückzahlungen sowie der Umstand, dass das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz noch Änderungen der Förderungen bringen kann, beeinträchtige das die Planungssicherheit für die Betreiber der Anlagen.

JETZT: Teures und intransparentes Fördersystem wird fortgeschrieben

Bruno Rossmann (JETZT) betonte, seine Fraktion könne der Fortsetzung eines teuren und intransparenten Fördersystems für Biomasseanlangen nicht zustimmen. Obwohl das Auslaufen der Förderungen absehbar war, habe es die Koalition unterlassen, zeitgerecht ein neues Fördersystem zu erarbeiten. Mit einer rechtzeitigen Vorlage des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes hätte man sich alle nun auftauchenden Probleme erspart. Den erforderlichen sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln und die Treffsicherheit der Förderungen könne er in der jetzt geplanten Regelung nicht erkennen. Das Ressort der Umweltministerin habe zudem bisher keinen brauchbaren Vorschlag zum Klimaschutz vorgelegt. Er rechne daher mit Strafzahlungen für Österreich aufgrund der Nichterfüllung der Klimaschutzziele in wenigen Jahren.

Die fraktionslose Martha Bißmann meinte hingegen, sie halte die Förderung von Biomasse für wichtig und werde daher dem Grundsatzgesetz zustimmen, auch wenn der nun gewählte Umweg über die Länder nicht ideal sei. Sie verstehe die Ablehnung der SPÖ nicht, die sich gegen eine Verlängerung der Förderungen um drei Jahre gestellt habe. Klimaschutz sei ein zentrales politisches Thema, das parteiübergreifend behandelt werden sollte.    

Köstinger: Derzeitige gesetzliche Lösung nicht ideal, aber unumgänglich

Die nun getroffene Notlösung sei aufgrund der Blockadehaltung der SPÖ, die sie im Übrigen nicht nachvollziehen könne, notwendig geworden, sagte Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger. Die nun getroffene Lösung sei zwar nicht ideal, sie solle aber sicherstellen, dass die 47 betroffenen Biomasseanlagen nicht vom Netz gehen müssen. Man habe daher einen Rahmen für eine Überbrückungshilfe geschaffen, die einfachgesetzlich beschlossen werden könne. Dabei habe man die beihilferechtlichen Aspekte mit der EU abgeklärt und sei zudem in engster Abstimmung mit dem Verfassungsdienst vorgegangen. Eine Notifikation an die EU sei nur erforderlich, wenn ein Bundesland die Vorgaben überschreitet, unterstrich Köstinger. Das Gesetz sei im Sinne der Anlagenbetreiber, der Beschäftigten und der Umwelt. Dass Biomasse eine Zukunft in Österreich haben muss, steht für Köstinger aufgrund der Notwendigkeit des Klimaschutzes und angesichts der großen Menge an Schadholz, das infolge von Windbruch und Borkenkäferplage anfällt, außer Zweifel. (Fortsetzung Nationalrat) sox