Parlamentskorrespondenz Nr. 679 vom 17.06.2019

Neu im Verfassungsausschuss

Ausgabenbremse vor Wahlen, verpflichtende Volksabstimmungen, unabhängiger Bundesstaatsanwalt, mehr Kompetenzen für den Rechnungshof

ÖVP will durch Verfassungsänderung teure "Wahlzuckerl" verhindern

Wien (PK) – Um teure "Wahlzuckerl" zu verhindern, schlägt die ÖVP eine Novellierung der Bundesverfassung vor (862/A). Nach der Ausschreibung einer Wahl durch die Bundesregierung soll der Nationalrat demnach keine Gesetzesbeschlüsse mehr fassen können, die nicht den mittelfristigen Haushaltsplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden bzw. der Sozialversicherungen entsprechen. Eine Ausnahme von dieser Regelung soll es nur bei Gefahr in Verzug geben, etwa in einem Katastrophenfall, bei einer Bedrohung von außen oder bei einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl geht es vor allem darum, dass der europäische Stabilitätspakt und die Budgetziele Österreichs eingehalten werden, wie er in den Erläuterungen festhält. In diesem Sinn sollen Ausgaben vermieden werden, die nicht durch das geltende Bundesfinanzrahmengesetz gedeckt sind.

FPÖ für verpflichtende Volksabstimmungen

Die FPÖ hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, Anliegen erfolgreicher Volksbegehren einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen, wenn diese vom Parlament nicht umgesetzt werden. Zwischenzeitig war das Vorhaben auf Eis gelegt, nun nimmt Parteichef Norbert Hofer einen neuen Anlauf (868/A). Vier Prozent der Stimmberechtigten – also rund 260.000 Unterschriften – sollen demnach ausreichen, um ein entsprechendes Prozedere in Gang zu setzen.

Begründet wird die Initiative von Hofer und FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan damit, dass direkte Demokratie der beste Weg sei, um die Teilhabe der Bevölkerung am politischen Prozess zu gewährleisten und zu fördern. Zudem weisen sie auf die 2007 beschlossene Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre hin, die den ÖsterreicherInnen ihrer Meinung nach ein Mitwirken an Richtungsentscheidungen unnötig erschwert hat.

SPÖ drängt auf Einrichtung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts

Die SPÖ spricht sich dafür aus, das geltende Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den staatsanwaltschaftlichen Behörden auf einen unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt zu übertragen, der nur gegenüber dem Parlament rechenschaftspflichtig ist (875/A(E)). Dieser Bundesstaatsanwalt soll – ähnlich wie der Rechnungshofpräsident – vom Nationalrat für eine einmalige Amtsperiode von 12 Jahren gewählt werden, wobei der Wahl ein öffentliches Hearing im Hauptausschuss vorausgehen und bei der Wahl eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein soll.

In der Begründung des Antrags beruft sich Abgeordneter Johannes Jarolim auf die Forderung vieler ExpertInnen nach einem unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt. Der unter Justizminister Wolfgang Brandstetter eingerichtete "Weisungsrat" ist für ihn kein tauglicher Ersatz, dieser sei vielmehr eine "Fehlkonstruktion" und in der Praxis nicht in der Lage, problemlösend zu agieren.

JETZT fordert mehr Prüfkompetenzen für den Rechnungshof

Auf eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs zielt ein Entschließungsantrag des Parlamentsklubs JETZT ab (885/A(E)). Insbesondere geht es Abgeordnetem Wolfgang Zinggl darum, dass der Rechnungshof Unternehmen bereits ab einer 25%-igen Staatsbeteiligung prüfen kann. Derzeit müsse eine tatsächliche Beherrschung des Unternehmens durch die öffentliche Hand nachgewiesen werden, wenn der Staat weniger als 50% der Anteile hält. Das sei in der Praxis aber oft schwierig, macht Zinggl geltend. Er verweist zudem auf ein entsprechendes Anliegen von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. (Schluss) gs