Parlamentskorrespondenz Nr. 706 vom 19.06.2019

Neu im Umweltausschuss

Initiativen für ein Plastiksackerl-Verbot, Deregulierungen im Bereich der Abfallwirtschaft

Wien (PK) – Sowohl die bisherigen Koalitionspartner ÖVP und FPÖ als auch die SPÖ sprechen sich für ein Plastiksackerl-Verbot ab 2020 aus. ÖVP und FPÖ wollen außerdem deregulierende Schritte im Bereich der Abfallwirtschaft setzen.

ÖVP und FPÖ haben Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz vorgelegt

Die von ÖVP und FPÖ gemeinsam beantragte Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz (887/A) hat zwei Stoßrichtungen. Zum einen geht es den beiden ehemaligen Koalitionspartnern darum, Plastikmüll durch ein weitgehendes Verbot von Kunststofftragetaschen zu reduzieren, zum anderen sollen Unternehmen und die öffentliche Hand durch eine umfassende Rechtsbereinigung im Bereich der Abfallwirtschaft entlastet werden. Damit werden nicht zuletzt Vorschläge einer vom Umweltministerium eingesetzten Arbeitsgruppe umgesetzt.

Im Konkreten sieht der von Ex-Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und FPÖ-Chef Norbert Hofer gemeinsam eingebrachte Antrag vor, Genehmigungspflichten für bestimmte Abfallanlagen und Sammeltätigkeiten zu streichen, auf gewisse Auflagen zu verzichten und das Nachsichtsrecht auszuweiten. So sind etwa Ausnahmeregelungen für bestimmte Anlagen wie Versuchsbetriebe geplant. Auch für einzelne Branchen wie Installateure, Baufirmen und Gärtner, die im Zuge ihrer Tätigkeit Abfälle Dritter sammeln, sowie für Hausverwalter sind Erleichterungen in Aussicht genommen. Die Pflicht zur Bestellung eines stellvertretenden Abfallbeauftragten soll entfallen und der Nachweis eines Zwischenlagers für Abfallsammler nicht gefährlicher Abfälle nicht mehr notwendig sein.

Für später zugezogene Nachbarn schlagen ÖVP und FPÖ eine höhere Zumutbarkeitsschwelle für etwaige Belästigungen durch Abfallanlagen vor: Sie sollen grundsätzlich nur noch vor Gesundheitsbeeinträchtigungen geschützt sein.

Das grundsätzliche Verbot, Kunststofftragetaschen in Verkehr zu bringen, soll laut Antrag ab Jänner 2020 gelten. Nur so könne das Ziel, Plastiksackerl weitgehend zu vermeiden, erreicht werden, machen Köstinger und Hofer geltend. Ausnahmen vom Verbot sind nur für robuste wiederverwendbare Taschen mit vernähten Verbindungen und vernähten Tragegriffen sowie für ultradünne Plastiksackerl vorgesehen. Diese sogenannten Knotenbeutel, die vor allem im Obst- und Gemüsesektor von Lebensmittelgeschäften in Verwendung sind, müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein. Taschen, die weder einen Griff noch ein Griffloch haben, sind gemäß den Erläuterungen vom Geltungsbereich der neuen Bestimmungen nicht umfasst.

Eine Übergangsfrist planen ÖVP und FPÖ für Plastiksackerl, die die Geschäfte bereits auf Lager haben. Sie sollen noch bis Ende 2020 abgegeben werden dürfen. Zudem sieht die Gesetzesnovelle Melde- und Berichtspflichten für Hersteller und Importeure von Kunststofftragetaschen sowie für Abfallsammler und -verwerter vor. Durch bewusstseinsbildende Maßnahmen wollen ÖVP und FPÖ verhindern, dass Plastiksackerl durch andere Einwegtragetaschen, insbesondere aus Papier, ersetzt werden.

Auch SPÖ fordert Plastiksackerlverbot

Auch die SPÖ fordert ein Plastiksackerlverbot ab 2020. Die von Klaus Uwe Feichtinger und seinen FraktionskollegInnen eingebrachte Initiative (906/A) geht in einigen Punkten allerdings weiter als der ÖVP-FPÖ-Antrag.

So schlägt die SPÖ etwa strengere Kriterien für die vom Verbot ausgenommenen "Knotenbeutel" vor. Sie sollen ausschließlich im Frischebereich des Lebensmittelhandels zum Einsatz kommen dürfen und auf Basis von gentechnikfreien Pflanzen hergestellt werden müssen. Außerdem soll die Übergangsfrist für auf Lager liegende Plastiksackerl bereits mit 1. September 2020 enden. Ebenso sieht der Antrag eine Meldepflicht auch für Papiertragetaschen vor.

Bei einem Verstoß gegen das Verbot des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen soll laut SPÖ-Antrag eine Verwaltungsstrafe zwischen 450 € und 8.400 € drohen. Auch die Nichtbeachtung von Melde- und Berichtspflichten soll zu Sanktionen, konkret zu einer Geldstrafe bis zu 3.400 €, führen. Was das befürchtete Ausweichen auf Papiertaschen betrifft, setzt auch die SPÖ auf eine Information der KonsumentInnen und auf Bewusstseinsbildung.

Um zu vermeiden, dass das Verbot von Plastiksackerln zu einem massiven Anstieg vorverpackter Ware oder folierter Produkte führt, will die SPÖ den Handel schließlich dazu verpflichten, Plastikverpackungen bis zum Jahr 2025 um 25% gegenüber dem Ausgangswert 2016 zu reduzieren. Zur Erreichung dieses Ziels soll per Verordnung ein Stufenplan festgelegt werden. Gleichzeitig wird ein jährlicher Evaluierungsbericht eingemahnt. (Schluss) gs