Parlamentskorrespondenz Nr. 756 vom 02.07.2019

SPÖ fordert pensionsrechtliche Besserstellung von Nachtschwerarbeit

Drei SPÖ-Entschließungsanträge finden Mehrheit im Nationalrat

Wien (PK) - Aufgrund eines erfolgreichen Fristsetzungsantrag behandelte der Nationalrat in seiner heutigen Sitzung zwei Entschließungen der SPÖ zum Thema Schwerarbeit. Laut den Vorstellungen dieser Fraktion soll insbesondere Nachtarbeit besser abgegolten werden, weshalb sie sich dafür ausspricht, im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) besondere Belastungen im Zuge von Nachtarbeit kumulativ anzuerkennen. Der zweite Antrag zielt darauf ab, NachtschwerarbeiterInnen das ihnen mit Ende des 52. bzw. 57. Lebensjahres zustehende Sonderruhegeld abschlagsfrei zu gewähren. Die Anträge wurden mehrheitlich angenommen. Mehrheitliche Zustimmung gab es ebenfalls für einen weiteren Entschließungsantrag, der im Zuge der Debatte eingebracht wurde, und in dem die SPÖ die Anpassung der Kriterien für Schwerarbeit an die heutige Arbeitswelt fordert.

Gegen den Beschluss der Entschließungen sprach sich Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) aus. Insbesondere der Vorschlag der SPÖ zur Abgeltung der Nachtschwerarbeit durch abschlagfreies Sonderruhegeld gehe in die völlig falsche Richtung. Das Anliegen müsse vielmehr sein, gleiche Bedingungen für alle PensionistInnen zu schaffen. Die SPÖ wolle hingegen mit einem Wahlgeschenk eine Gruppe privilegieren. Ein weiteres Ziel müsse es sein, den technischen Fortschritt zu nützen, um die Nachtschwerarbeit zu verringern, und nicht etwa, Menschen durch finanzielle Versprechen in diese Beschäftigungen zu locken. Zudem vermisse sie Gespräche mit den Sozialpartnern sowie Aussagen darüber, wie die Maßnahme finanziert werden solle, kritisierte Kirchbaumer die SPÖ. 

Peter Wurm (FPÖ) erläuterte, in dem Antrag gehe es nicht nur um Nachtarbeit an sich, sondern um Tätigkeiten, die mit zusätzlichen Erschwernissen verbunden sind. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen liege Nachtschwerarbeit dann vor, wenn eine der im Gesetz aufgezählten Belastungen – etwa besonderer Lärm, Hitze, Kälte, Erschütterungen, das Tragen von Atemschutzgeräten, unter-Tage-Arbeit im Berg- und Tunnelbau oder besonders anstrengende Bildschirmarbeit – überwiegt. Die Unterstützung der Freiheitlichen werde sicherstellen, dass es zu den entsprechenden Anpassungen des Gesetzes kommen werde.      

Die Haltung der ÖVP zeige mit der Ablehnung der Entschließungen wieder einmal, dass ihre Politik gegen die Interessen der ArbeitnehmerInnen gerichtet sei, kritisierte Rainer Wimmer (SPÖ). Sie sei dabei stets von der FPÖ unterstützt worden. Wimmer zählte eine Reihe von Maßnahmen der ÖVP-FPÖ-Koalition auf, um seine Sicht zu unterstreichen.      

SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ) führte aus, dass in der derzeitigen Fassung des NSchG dem Umstand, dass Beschäftigte verstärkt unterschiedlichsten Belastungen ausgesetzt sind, nicht Rechnung getragen wird. Er brachte daher einen zusätzlichen Entschließungsantrag seiner Fraktion zu dem Gesetz ein, in dem er fordert, dass neue Belastungskriterien formuliert werden, die den geänderten Bedingungen der Arbeitswelt entsprechen. Dazu gehöre etwa die Anforderung, länger und flexibler zu arbeiten. Er sehe auch nicht ein, dass ArbeitnehmerInnen, die Jahrzehnte lang Nacht- und Schwerarbeit geleistet haben, Pensionsabschläge von 4,2% pro Jahr – bis zu maximal 13,8% – in Kauf nehmen müssen, wenn sie diese Frühpensionsregelung in Anspruch nehmen. Da die Dienstgeber für die Betroffenen zusätzlich zum normalen Pensionsversicherungsbeitrag 3,4% der Bruttolohnsumme einzahlen müssten, sei die Finanzierung jedenfalls gesichert, hielt er der Kritik von Abgeordneter Kirchbaumer entgegen. (Fortsetzung Nationalrat) sox