Parlamentskorrespondenz Nr. 774 vom 03.07.2019

Grünes Licht im Nationalrat für zentrale Disziplinarbehörde für BundesbeamtInnen

Beschluss repariert nach EuGH-Urteil auch Regelungen über Vordienstzeiten

Wien (PK) – Durch eine heute vom Nationalrat mit breiter Mehrheit verabschiedete 2. Dienstrechts-Novelle 2019 wird es für BundesbeamtInnen ab 2020 nur noch eine beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport angesiedelte Disziplinarbehörde geben. Der Beschluss enthält zudem auch neue Regelungen betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten und reagiert damit auf die neuerliche Beanstandung der geltenden Bestimmungen durch den EuGH. Per ergänzender Verfassungsnovelle wird normiert, dass die neue zentrale Bundesdisziplinarbehörde, die die Disziplinarkommissionen in den einzelnen Ministerien ersetzt, nicht für die BeamtInnen der Parlamentsdirektion, der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofs zuständig sein wird. Für sie wird eine eigene Disziplinarbehörde eingerichtet. Schließlich sprechen sich die Abgeordneten auch dafür aus, JustizwachebeamtInnen mit besonders belastender Tätigkeit einen Zugang zur Schwerarbeiterpension zu ermöglichen.

Die Abgeordneten Friedrich Ofenauer (ÖVP), Angela Lueger (SPÖ) und Werner Herbert (FPÖ) begrüßten die Einrichtung einer zentralen Disziplinarkommission für BeamtInnen, von der sie sich nun eine Steigerung der Qualität bei den Verfahren erwarten. Auf positives Echo stieß auch die Öffnung der Schwerarbeiterregelung für JustizwachebeamtInnen. Damit werde dieser Berufsgruppe in Anbetracht ihrer extremen Belastungen verdiente Wertschätzung entgegengebracht, betonten Josef Moser (ÖVP) und Christian Lausch (FPÖ). Letzterer bekräftigte in diesem Zusammenhang seine Forderung nach Personalaufstockung in der Justizwache.

SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim würdigte allgemein die Leistungen des öffentlichen Dienstes und sprach sich gegen weitere Einsparungen in diesem Bereich aus. Kritisch sah sie dabei den Plan der abgesetzten Regierung, nur noch jede dritte freiwerdende Stelle bei Finanz und Zoll nachzubesetzen.

Breite Unterstützung fand bei der Abstimmung zudem ein von FPÖ, ÖVP und SPÖ gemeinsam eingebrachter Entschließungsantrag, der die Forderung nach Aufhebung der Bezugskürzung während einer vorläufigen Suspendierung enthält.

Viel Lob für die neuen Regeln bei der Anrechnung von Vordienstzeiten

Die neuen, mittels ÖVP-SPÖ-FPÖ-Abänderungsantrag in die Dienstrechts-Novelle eingefügten Bestimmungen, sehen nun vor, alle Bundesbediensteten, deren Vorrückungsstichtag bei der Anrechnung unter Ausschluss der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegenen Zeiten festgesetzt wurde, von Amts wegen nach einem einheitlichen Regelwerk neu einzustufen, das nicht mehr an den 18. Geburtstag anknüpft. In diesem Sinn werden etwa Zeiten als Lehrling beim Bund sowie Schulzeiten ab dem 1. September der 12. Schulstufe auch dann – nachträglich – angerechnet, wenn sie in die Zeit vor dem 18. Geburtstag fielen. Zeiten, die nach der früher geltenden Rechtslage im öffentlichen Interesse nur bis zu einer Höchstgrenze angerechnet werden konnten, sind nunmehr unbeschränkt zu berücksichtigen. Auch die Anrechnung sonstiger Zeiten knüpft nicht mehr an einen Altersstichtag an. Zusätzlich werden künftig wieder alle Formen des Präsenz- und Zivildienstes im Ausmaß der tatsächlich zurückgelegten Zeiten angerechnet.

Diese Lösung schaffe eine diskriminierungsfreie Rechtslage und verhindere großen finanziellen Schaden für die Republik, stellten Friedrich Ofenauer (ÖVP) und Angela Lueger (SPÖ) übereinstimmend fest. Namens der FPÖ sprach Werner Herbert von einer fairen und gerechten Regelung. Zustimmung kam auch von NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker, der in diesem Zusammenhang bemerkte, nun sei endlich Schluss mit dem Auf-Zeit-Spielen der Vorgängerregierungen.

Finanzminister Eduard Müller begrüßte die Regelung unter dem Aspekt der Rechtssicherheit für die Betroffenen. Erfreulich sei dabei, dass man in einem finanziell angemessenen und vertretbaren Rahmen bleibe. (Fortsetzung Nationalrat) hof