Parlamentskorrespondenz Nr. 818 vom 12.07.2019

Neu im Budgetausschuss

ÖVP-FPÖ-NEOS-Antrag zur Schuldenbremse, JETZT-NEOS-Antrag zur Informationsbereitstellung an den Budgetdienst des Parlaments

Wien (PK) – Der Budgetausschuss wird sich mit zwei fraktionsübergreifenden Anträgen befassen. Eingebracht wurde ein Vorstoß zu einer verfassungsgesetzlichen Schuldenbremse von ÖVP, FPÖ und NEOS sowie ein Antrag der Liste JETZT und den NEOS betreffend der Bereitstellung von Informationen des Finanzministeriums an den Budgetdienst des Parlaments.

Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild im B-VG

ÖVP, FPÖ und NEOS wollen eine Schuldenbremse in der Verfassung verankern – dazu haben sie einen gemeinsamen Antrag eingebracht (928/A). Angesichts der Entwicklung der öffentlichen Schulden im letzten Jahrzehnt erachten die drei Fraktionen diese Maßnahme als angemessen. Bei einer Schuldenbremse werden die zulässigen Aufgaben auf die Höhe der um einen Konjunkturfaktor bereinigten Einnahmen begrenzt. In konjunkturell hervorragenden Jahren sollte Österreich aus Sicht der AntragstellerInnen ein Überschuss schaffen, der notwendige Investitionen in schlechten Jahren finanzieren kann. Über den kompletten Konjunkturzyklus wäre der Haushalt somit ausgeglichen. Als einfaches Gesetz gilt in Österreich eine Schuldenbremse bereits wegen des EU-Stabilitätspakts.

Konkret dürfte das Defizit des Bundes demnach maximal 0,35% des Bruttoinlandsprodukts betragen, jenes der Länder und Gemeinden insgesamt höchstens 0,1% der Wirtschaftsleistung. Ausnahmeregelungen sollten für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen gelten. Abweichungen von den zulässigen Obergrenzen sollten auf einem Kontrollkonto erfasst und konjunkturgereicht zurückgeführt werden, heißt es im Gesetzesvorschlag.

Bund, Länder und Gemeinden hätten ihre Haushaltsführung im Wege des Österreichischen Stabilitätspakts zu koordinieren. Darüber hinaus wäre die Einhaltung der unionsrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wirtschaftspakt sicherzustellen. Die Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild sollte laut Antrag erstmals im Finanzjahr 2021 Anwendung finden.

Verpflichtete Informationsbereitstellung an den Budgetdienst

Weil der parlamentarische Budgetdienst über keine gesetzliche Befugnis für den Zugang zu Informationen aus dem Finanzministerium verfügt, fordern Liste JETZT und NEOS eine Informationsbereitstellung und Kooperationsverpflichtung der Verwaltung für die unabhängige Einrichtung (944/A). Der Budgetdienst des Parlaments unterstützt den Nationalrat bei der Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle der Haushaltsführung des Bundes. Auch solle er der Informationsasymmetrie zwischen Nationalrat und Bundesregierung entgegenwirken, meinen die AntragstellerInnen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben – unter anderem wirkungsorientierte Folgenabschätzungen - benötigt der Budgetdienst des Parlaments allerdings vielfach weiterführende Informationen sowie elektronisch bereitgestelltes Zahlenmaterial von den haushaltsleitenden Organen. Daher der Vorstoß zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage im Bundeshaushaltsgesetz. (Schluss) fan