Parlamentskorrespondenz Nr. 982 vom 09.10.2019

EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßt Fortführung des ÖAV-Netzwerks

Kooperation der europäischen Arbeitsvermittlungen soll bis 2027 verlängert werden

Wien (PK) – Die europäische Arbeitsmarktpolitik beschäftigte den EU-Ausschuss des Bundesrats zu Beginn seiner heutigen Sitzung. Debattengrundlage war ein Vorschlag der EU-Kommission zur Verlängerung des bestehenden EU-Netzwerks von öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) über das Jahr 2020 hinaus. Das ÖAV-Netzwerk ist Teil der aktuellen EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

Längere Laufzeit für europäisches Netzwerk von Arbeitsvermittlungsstellen

Hauptsächlich geht es im aktuellen Entwurf für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rats um eine Verlängerung des ÖAV-Netzwerks bis 2027. Der vorhandene Rahmen des 2014 eingerichteten Netzwerks soll dabei bestehen bleiben. Der vorliegende Vorschlag ziele aber auch darauf ab, Kapazität, Wirksamkeit und Effizienz der ÖAV weiterhin durch Bereitstellung einer Plattform für den Leistungsvergleich auf europäischer Ebene zu stärken, schreibt die EU-Kommission. Bewährte Verfahren seien zu ermitteln und ein System des wechselseitigen Lernens zu entwickeln. Auch sollen die ÖAV mehr Gelegenheit erhalten, innovative, evidenzbasierte Strategien zu erarbeiten.

Vom österreichischen Sozialministerium wird das Vorhaben begrüßt, zumal der Chef des heimischen Arbeitsmarktservice (AMS) Johannes Kopf derzeit dem ÖAV-Netzwerk vorsitzt. Die Mitwirkung Österreichs sei damit bis 2027 sichergestellt. Zudem diene das Netzwerk dem wichtigen best-practice-Austausch zwischen den Mitgliedsländern, wie ein Vertreter des Sozialministeriums vor den Ausschussmitgliedern betonte. Er erklärte außerdem, dass der Beschluss keine Änderungen an den bestehenden Strukturen des Netzwerks öffentlicher Arbeitsverwaltungen vorsieht. Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) informierte sich über den Stand der Dinge in der damit betrauten Ratsarbeitsgruppe. Weil angedacht ist, die UNO-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu implementieren, gelte es noch einige juristische Unklarheiten auszuräumen. Grundsätzlich werde das Vorhaben unkritisch wahrgenommen, so der Experte.

In ihrem Entwurf betont die EU-Kommission zwar die länderspezifischen Unterschiede der Arbeitsvermittlungsbehörden bei deren beschäftigungspolitischen Maßnahmen zur Erleichterung der Integration von Arbeitsuchenden. Dennoch hält Brüssel fest, allen öffentlichen Arbeitsverwaltungen komme eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Arbeitslosigkeit zu, indem sie die Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt durch Information, Vermittlung und aktive Unterstützungsleistungen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene unterstützen. Zudem seien die ÖAV Hauptakteure bei Aktivierungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten und spielten eine wichtige Rolle zur Eingliederungshilfe und zur Bewältigung von Arbeitsmarktübergängen.

Den Fachkräftemangel machte Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP/N) zum Thema, da sich die hiesige Situation ihres Erachtens verschlechtert hat. Flüchtlingen müsse man eine Chance geben, ihre in Österreich begonnene Lehre abzuschließen, auch wenn sie kurz vor der Abschiebung stünden, sagte sie. Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) pflichtete ihr bei. Hingegen meinte Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ/W) zu dem politischen Streitthema, dass bei unklarem Aufenthaltstitel erst gar keine Ausbildung begonnen werden sollte. Dass sich der Nationalrat diesbezüglich kürzlich mehrheitlich einer Entschließung angenommen hat, hob Bundesrat Christian Buchmann (ÖVP/St) positiv hervor. Außerdem sagte er, dass das österreichische duale Ausbildungssystem EU-weit Vorbildcharakter besäße.

In seiner Rolle als Vorsitzender des EU-Ausschusses des Bundesrats sagte Buchmann den Ausschussmitgliedern zu, sich für einen baldigen Austausch mit EU-Kommissar Johannes Hahn einzusetzen, der künftig die Agenden Budget und Verwaltung übernehmen soll. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) rei/fan


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