Parlamentskorrespondenz Nr. 1034 vom 29.10.2019

Neu im Budgetausschuss

SPÖ-Antrag zur Parteienfinanzierung, FPÖ-Anträge zu den Themen Bargeld, ORF und direkte Demokratie

Wien (PK) – Neben den NEOS (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1033/2019) sieht auch die SPÖ weiteren Reformbedarf, was mehr Transparenz bei den Parteifinanzen betrifft. Die FPÖ pocht weiter auf verpflichtende Volksabstimmungen nach erfolgreichen Volksbegehren, eine Verankerung des Bargelds in der Verfassung und die Abschaffung der ORF-Gebühren. Da der Verfassungsausschuss noch nicht eingerichtet ist, sollen alle vier Anträge im Budgetausschuss vorberaten werden, wobei die beiden Gesetzesanträge zum Thema Bargeld bwz. direkte Demokratie zunächst einer Ersten Lesung unterzogen werden.

Reform des Parteiengesetzes: SPÖ schlägt Einsetzung eines Weisenrats vor

Nach Meinung der SPÖ hat das Parlament mit der jüngsten Novelle zum Parteiengesetz wichtige Schritte in Reaktion auf das Ibiza-Video gesetzt. So verweist Pamela Rendi-Wagner etwa auf die Einführung von Spendenobergrenzen. Zudem gebe es nun härtere Sanktionen für eine Überschreitung des Wahlkampfkostendeckels. Dennoch ortet sie weiteres "Optimierungspotenzial", was die Kontrolle der Parteifinanzen und das Thema Transparenz betrifft. Die fortgeführte mediale Diskussion über mögliche Lücken und Defizite im Kontrollsystem sei dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik abträglich, gibt sie zu bedenken.

Konkrete Vorschläge zur Beseitigung von Defiziten und Lücken soll nach Meinung von Rendi-Wagner ein von der Regierung zusammengestellter "Weisenrat" erarbeiten. In diesen sollen nicht nur nationale und internationale ExpertInnen sondern auch die Parlamentsparteien einbezogen werden, fordert sie in einem an die Regierung gerichteten Entschließungsantrag (8/A(E)).

FPÖ drängt weiter auf verpflichtende Volksabstimmungen

Die FPÖ hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, Anliegen erfolgreicher Volksbegehren einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen, wenn diese vom Parlament nicht umgesetzt werden. Zwischenzeitig war das Vorhaben auf Eis gelegt, ehe Parteichef Norbert Hofer im Juni dieses Jahres einen neuen Vorstoß unternahm. Im Nationalrat abgestimmt wurde über den Antrag allerdings nicht mehr, Klubobmann Herbert Kickl und seine Fraktionskollegin Susanne Fürst haben ihn daher gleich zu Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode neu eingebracht (9/A). Vier Prozent der Stimmberechtigten – also rund 260.000 Unterschriften – sollen demnach ausreichen, um eine Volksabstimmung zu erzwingen.

Begründet wird die Initiative von der FPÖ damit, dass direkte Demokratie der beste Weg sei, um die Teilhabe der Bevölkerung am politischen Prozess zu gewährleisten und zu fördern. Zudem weisen Kickl und Fürst auf die 2007 beschlossene Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre hin, die den ÖsterreicherInnen ihrer Meinung nach ein Mitwirken an Richtungsentscheidungen unnötig erschwert hat.

FPÖ fordert verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Barzahlung

Auch ein verfassungsrechtlich abgesichertes Recht auf Barzahlung ist der FPÖ weiter ein Anliegen. Sie hat in diesem Sinn erneut eine Änderung des Staatsgrundgesetzes beantragt (20/A). "Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen" soll es wörtlich im aus dem Jahr 1867 stammenden Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger heißen. Nun allerdings mit dem Zusatz versehen "soweit die Natur des Rechtsgeschäfts oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern".

Eine Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der BürgerInnen und in das Recht auf Datenschutz dar, argumentieren FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und Ex-Staatssekretär Hubert Fuchs. Daher sollten ihrer Meinung nach weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der BürgerInnen in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten. Ein ähnlicher Vorstoß der FPÖ war bei der letzten Nationalratssitzung vor den Wahlen allerdings an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gescheitert.

FPÖ für Abschaffung der ORF-Gebühren

Mit einem Entschließungsantrag unterstreicht die FPÖ ihre Forderung nach Abschaffung der ORF-Gebühren (22/A(E)). Zudem sprechen sich Herbert Kickl und Christian Hafenecker dafür aus, den öffentlich-rechtlichen Auftrag im ORF-Gesetz eindeutiger zu formulieren, die Strukturen und Gremien des ORF weiterzuentwickeln, eine umfassende Digitalisierungsstrategie zu erarbeiten und die Transparenzbestimmungen zur Sicherung einer objektiven und unabhängigen Berichterstattung zu verschärfen. Nebenbeschäftigungen von ORF-MitarbeiterInnen sollen nur noch mit Sondergenehmigung des Stiftungsrats möglich sein.

In der Begründung des Antrags machen Kickl und Hafenecker geltend, dass der ORF dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag in den letzten Jahren nicht in ausreichendem Ausmaß gerecht geworden sei. Zudem berufen sie sich auf das von rund 320.000 Personen unterzeichnete Volksbegehren zur Abschaffung der Rundfunkgebühren und weisen darauf hin, dass es auch andere Finanzierungsmodelle für öffentlich-rechtliche Sender gebe. Auch stelle der digitale Wandel den ORF vor neue Herausforderungen. (Schluss) gs