Parlamentskorrespondenz Nr. 1151 vom 03.12.2019

Budgetausschuss beschließt neue Berechnung der Bundeshaftungsobergrenzen

Abänderungen im Plenum wahrscheinlich

Wien (PK) – Der Budgetausschuss hat heute eine Änderung der Bundeshaftungsobergrenzen mit den Stimmen von ÖVP, NEOS und Grünen beschlossen. Die Novelle sei notwendig, um eine eindeutige Gesetzeslage herzustellen, unterstrich Klaus Lindinger (ÖVP). Außerdem diskutierten die Abgeordneten über Mittelverwendungsüberschreitungen und die Lage der europäischen Krisenländer.

Neue Berechnungsmethode für Haftungsobergrenzen des Bundes

Mittels Initiativantrag forderte die ÖVP eine Anpassung der Haftungsobergrenzen des Bundes. Konkret galt zwischen 2015 und 2018 ein Gesamthaftungsrahmen von 197 Mrd. € für den Bund. Künftig, so die neue Bestimmung, soll eine einheitliche Berechnung der Obergrenzen erfolgen, die auf Basis der Abgabeneinnahmen berechnet wird. Demnach werden die öffentlichen Nettoabgaben mit dem Faktor 175% multipliziert, was für das Jahr 2019 knapp 89,29 Mrd. € bei einer Berechnungsgrundlage gemäß BFG 2017, 2020 92,66 Mrd. € (BFG 2018) und 2021 95,41 Mrd. € (BFG 2019) entspricht. Die Anpassung dient der Umsetzung der 15a-Vereinbarung (HOG-Vereinbarung) zwischen Bund und Ländern. Betroffen sind die Haftungen des Bundes sowie die außerbudgetären Einheiten des Bundes (84/A). Seitens der FPÖ drängte Hubert Fuchs auf eine inhaltliche Abänderung, denn Zinsen und Kosten sind gemäß §1 Absatz 1 von der Regelung ausgenommen. Fuchs stellte diesbezüglich einen Vertagungsantrag, mit dem er aber in der Minderheit blieb. Während die NEOS ihre Zustimmung erteilten, fehlte es Markus Vogl (SPÖ) an Transparenz, weshalb er einen Abänderungsantrag im Rahmen der Plenardebatte in Aussicht stellte. Grundsätzlich sei die Neuregelung aber an der Zeit.

Quartalsdaten zu Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen

Im dritten Quartal 2019 wurden Mittelverwendungsüberschreitungen in der Höhe von 392,63 Mio. € im Finanzierungshaushalt sowie 388,23 Mio. € im Ergebnishaushalt genehmigt, so die Ergebnisse aus dem entsprechenden Bericht des Finanzministeriums. Der Rücklagenstand betrug zum 30. September 2019 15,25 Mrd. € (3/BA). Im Bereich Arbeit fielen mit 182,9 Mio. € die beträchtlichsten Überschreitungen an – sie kamen in erster Linie Projekten des Arbeitsmarktservices zu Gute (171 Mio. €) und betrafen auch Zahlungen an den Europäischen Sozialfonds (11,9 Mio. €).

Kritisch hinterfragte die SPÖ Kursverluste bei Kapitaltilgungen von Schweizer Franken in Höhe von 47,9 Mio. €. Laut Helmut Berger, dem Leiter des parlamentarischen Budgetdienstes, beruhen diese Bewegungen auf einem Rechnungshof-Bericht, der empfahl, das Kursrisiko zu minimieren. Mit dem Abbau an Schweizer Franken sollte der Empfehlung nachgekommen werden. Andere Fragen der Abgeordneten betrafen Rücklagenauflösungen und das Digitalisierungsprojekt AT:net.

Berger zeigte in diesem Zusammenhang die fehlende Budgetierung der Arbeitsmarktrücklage auf. Besondere Bedeutung erhalte dies, da die Arbeitsmarktrücklage im Gegensatz zu anderen Rücklagen sofort mit der Bildung statt erst bei Entnahme finanzierungswirksam sei, so Berger. Ein Vertagungsantrag von Kai Jan Krainer (SPÖ) blieb in der Minderheit.

Opposition hegt Bedenken wegen Konjunkturabschwung in Krisenländern

Der Konjunkturabschwung in Europa wirke sich auf die Krisenländer aus, unterstrich Jakob Schwarz (Grüne). Außerdem müsse Druck auf Irland ausgeübt werden, ging er mit Christoph Matznetter (SPÖ) einher. Irland habe europäische Mittel in Höhe von 42 Mrd. € aufgenommen, so Matznetter, der sich das "zynische" Verhalten Irlands nicht gefallen lassen wollte. Unsicherheiten bestünden auch in Griechenland, Zypern und Spanien aufgrund von neuen Regierungen, sagte er im Rahmen der Diskussion um die europäischen Krisenländer (1/BA sowie 2/BA).

Finanzminister Eduard Müller wollte dem morgigen Eurogruppentreffen nichts vorwegnehmen. Griechenland unterliege der verstärkten Überwachung, unterstrich er und gab der neuen Regierung einen Vertrauensvorschuss.

Zuweisungen an den Budgetunterausschuss

Drei Berichte des Finanzministeriums, konkret der Monatserfolg von Oktober 2019 (6/BA), der Bericht zur Wirkungsorientierung 2018 (4/BA) und die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings betreffend das dritte Quartal 2019 (7/BA), wurden dem neu eingerichteten Budgetunterausschuss zugewiesen. Die Abgeordneten stimmten einhellig für die Konstituierung des Unterausschusses in kleiner Größe – mit 13 Mitgliedern. (Fortsetzung Budgetausschuss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.