Parlamentskorrespondenz Nr. 1153 vom 03.12.2019

Verein für Konsumenteninformation wird 2020 4,75 Mio. € vom Bund erhalten

Budgetausschuss ebnet Weg für gemeinsamen Antrag von ÖVP und Grünen

Wien (PK) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wird im kommenden Jahr 4,75 Mio. € vom Bund erhalten. Das sind de facto um 600.000 € mehr als heuer zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Antrag von ÖVP und Grünen erhielt heute grünes Licht vom Budgetausschuss des Nationalrats. Neben den AntragstellerInnen stimmten auch die NEOS für die Initiative. Der bereitgestellte Gesamtbetrag setzt sich aus einer Basisförderung (40%) und Förderverträgen zur Finanzierung bestimmter Aufgaben zusammen, zweckgewidmete Mittel aus Kartellstrafen für den VKI wird es demgegenüber nicht mehr geben.

Massive Kritik an der Gesetzesnovelle äußerten SPÖ und FPÖ. Sie vermissen eine langfristige finanzielle Absicherung des VKI und hielten den Grünen vor, sich von der ÖVP über den Tisch ziehen zu lassen. Ein eigener Gesetzesantrag von SPÖ und FPÖ erhielt allerdings keine Mehrheit.

Finanzierung des VKI für das Jahr 2020 gesichert

Wenig Verständnis für die Kritik von SPÖ und FPÖ äußerten Andreas Hanger (ÖVP) und Ulrike Fischer (Grüne). Schließlich stelle man mit dem vorliegenden Gesetzesantrag (94/A) die finanzielle Absicherung des VKI im kommenden Jahr sicher, machten sie geltend. Zudem liege erstmals ein eigenes VKI-Finanzierungsgesetz am Tisch, sagte Fischer. Für sie ist allerdings klar, dass der vorliegende Antrag aufgrund der Förderbefristung nur eine "Notlösung" ist, der eine langfristige Lösung folgen müsse. Daran gelte es nun gemeinsam zu arbeiten.

Den Vorwurf von SPÖ und FPÖ, wonach die ÖVP eine dauerhafte finanzielle Absicherung des VKI blockiere, wies Hanger vehement zurück. Mit dem vorliegenden Antrag gebe die ÖVP ein klares Bekenntnis zum Konsumentenschutz und zum VKI ab, bekräftigte er. Gleichzeitig gratulierte er dem VKI zu seiner Arbeit und lobte dessen hohen Eigenfinanzierungsgrad. Hanger hält eine Evaluierung der Struktur und der Tätigkeit des VKI dennoch für erforderlich und verwies in diesem Zusammenhang auch auf entsprechende Entschließungen des Nationalrats.

Auf die Notwendigkeit, den VKI strukturell neu auszurichten, verwies auch NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer. Der VKI leiste gute Arbeit und habe eine hervorragende Kompetenz in Sachen Sammelklagen, sagte sie, man müsse ihn aber "ins 21. Jahrhundert bringen" und für aktuelle Herausforderungen fit machen. Dabei sei auch neues europäisches Recht zu berücksichtigen.

SPÖ und FPÖ befürchten Pleite

Ein dramatisches Bild von der Lage des VKI zeichneten SPÖ und FPÖ. Der Verein sei seit Jahren in einer finanziellen Notsituation und stehe vor der Pleite, wenn nicht rasch eine dauerhafte Finanzierung sichergestellt sei, sagte etwa FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm. Mit dem Antrag der ÖVP und der Grünen würde das Problem lediglich um ein Jahr verschoben. Wurm vermutet, dass es der ÖVP darum geht, den VKI "mutwillig zu zerstören", schließlich habe der Verein seine "Hausaufgaben" bereits gemacht und neue Konzepte für die Zukunft vorgelegt. Er sieht den heutigen Beschluss als "Verrat" an den KonsumentInnen und zeigte sich über das Stimmverhalten der Grünen "erschüttert".

In eine ähnliche Kerbe schlugen die beiden SPÖ-Abgeordneten Christoph Matznetter und Markus Vogl. Er halte "den Widerstand der ÖVP" für falsch, sagte Matznetter, schließlich wirke der VKI nicht nur im Interesse der KonsumentInnen, sondern auch der österreichischen Wirtschaft. Die Anfechtung sittenwidriger Vertragsbestimmungen komme schließlich auch redlichen Unternehmen zugute und stärke die faire Marktwirtschaft. Die Zustimmung der Grünen zum ÖVP-G-Antrag hält Matznetter "zum Fremdschämen", er warnte die Grünen davor, sich von der ÖVP über den Tisch ziehen zu lassen. Dass von Seiten der ÖVP überhaupt ein Antrag vorgelegt wurde, führt Vogl darauf zurück, dass es wohl peinlich wäre, den VKI "mitten in den Koalitionsverhandlungen in die Pleite schlittern zu lassen". Einig waren sich alle Fraktionen darin, dass der VKI hervorragende Arbeit leistet.

Bei der Abstimmung wurde der ÖVP-G-Antrag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen. Eine Ausschussfeststellung stellt klar, dass die Gültigkeit, Leistungserbringung, Auszahlung, Abrechnung und Abwicklung von bereits erteilten Aufträgen an den VKI von Seiten des Bundes sowie zuerkannte Förderungen durch die Gesetzesnovelle unberührt bleiben. Der gemeinsame Alternativantrag von SPÖ und FPÖ (24/A), zu dem bereits in der letzten Ausschusssitzung ein formaler Abänderungsantrag eingebracht worden war, fand keine Mehrheit. Er hätte vorgesehen, dem VKI auch nach 2020 jährlich jeweils 4,75 Mio. €, und zwar wertgesichert, zur Verfügung zu stellen.

Gemäß den Erläuterungen zum SPÖ-FPÖ-Antrag beträgt die Basisförderung für den VKI derzeit 1,6 Mio. €. Dazu kommen Geldbußen aus Kartellstrafen in der Höhe von bis zu 1,5 Mio. €. Außerdem hat der Bund mit dem VKI verschiedene Werkverträge für bestimmte Leistungen abgeschlossen, für die rund 1,05 Mio. € pro Jahr überwiesen werden. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs