Parlamentskorrespondenz Nr. 1158 vom 03.12.2019

Betrug mit EU-Geldern: Abgeordnete geben grünes Licht für neue Tatbestände im StGB

Breite Themenpalette in der Sitzung des Budgetausschusses

Wien (PK) – Im Zuge der Korruptionsbekämpfung sollen Subventionsbetrug und Förderungsmissbrauch mit EU-Geldern als neue Tatbestände Eingang in das Strafgesetzbuch finden. Die Abgeordneten beschlossen heute im Budgetausschuss einstimmig entsprechende Ergänzungen zum StGB und schickten damit die erste Regierungsvorlage der neuen Gesetzgebungsperiode ins Nationalratsplenum. Abgerundet  wurde die umfangreiche Tagesordnung der Sitzung mit einer Reihe von Entschließungsanträgen, deren Themenpalette vom Kopftuch an den Schulen über die Pflege bis hin zu den 110kV-Leitungen reichte. Die Initiativen wurden durchwegs mit Stimmenmehrheit vertagt.

Ergänzungen im StGB zur Umsetzung von EU-Vorgaben

Konkret geht es bei den neuen Straftatbeständen um "Ausgabenseitigen Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union" (§ 168c StGB) und um "Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union" (§ 168d StGB). Da letztere Bestimmung Malversationen in Bezug auf EU-Förderungen ahndet, wird gleichzeitig der Umfang von § 153b StGB ("Förderungsbetrug") auf nationale Förderungen beschränkt. Hintergrund der Regierungsvorlage (1 d.B.) ist, wie in der Debatte ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker erklärte, die EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug, die Österreich nun innerstaatlich umsetzt. Ein von Steinacker eingebrachter Abänderungsantrag, der von ÖVP und FPÖ unterstützt wurde, berücksichtigt Bedenken in Richtung Übererfüllung und beschränkt den Anwendungsbereich bei den Bestechungsdelikten explizit auf das von der Richtlinie Vorgesehene. Kai Jan Krainer (SPÖ) und Jakob Schwarz (Grüne) hingegen lehnten ebenso wie die NEOS die Abänderungen als "Verwässerung" ab.

Eine mit der Vorlage von ÖVP, FPÖ und NEOS angenommene Ausschussfeststellung stellt zudem klar, dass der Begriff "öffentlich Bediensteter" auch jene privatrechtlich organisierten Stellen umfasst, die öffentliche Aufgaben durch ihre Organe und Dienstnehmer wahrnehmen, wie etwa Förderstellen, die Anträge entgegennehmen, sie bearbeiten und bei positiver Erledigung die Mittel an die Antragsteller auszahlen. Nicht unter den Amtsträgerbegriff sollen hingegen die "Endempfänger" der Mittel fallen.

FPÖ fordert Ausweitung des Kopftuchverbots an Schulen

Das Kopftuch an den Schulen sorgt weiter für Diskussionsstoff. Die FPÖ griff einen Vorstoß aus der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode auf und verlangte eine Anhebung der Altersgrenze für das Verbot, den Kopf in der Schule aus religiösen Gründen zu verhüllen, auf 14 Jahre sowie insgesamt eine Einbeziehung der Lehrkräfte in das Kopftuchverbot (21/A). Das Kopftuch könne zu frühzeitiger gesellschaftlicher und geschlechtlicher Segregation beitragen, brachte Hermann Brückl die Bedenken seiner Fraktion auf den Punkt.

Namens der SPÖ bemerkte Christoph Matznetter pointiert, die einzigen Lehrerinnen, die heute ein Kopftuch tragen, würden an katholischen Privatschulen unterrichten. Skepsis kam auch von ÖVP-Mandatarin Michaela Steinacker, die ebenfalls argumentierte, das von der FPÖ vorgeschlagene Verbot würde in der Praxis auch Nonnen als katholische Religionslehrerinnen erfassen.

Die Initiative wurde daraufhin unter Hinweis auf noch erforderliche grundrechtliche Abwägungen mehrheitlich vertagt.

FPÖ-Vorstoß gegen ORF-Gebühren

In einer weiteren Initiative (22/A(E)) nahmen die Freiheitlichen einen neuerlichen Anlauf zur Abschaffung der ORF-Gebühren. Philipp Schrangl sprach sich überdies dafür aus, den öffentlich-rechtlichen Auftrag im ORF-Gesetz eindeutiger zu formulieren, die Strukturen und Gremien des ORF weiterzuentwickeln, eine umfassende Digitalisierungsstrategie zu erarbeiten und die Transparenzbestimmungen zur Sicherung einer objektiven und unabhängigen Berichterstattung zu verschärfen. Nebenbeschäftigungen von ORF-MitarbeiterInnen sollen zudem nur noch mit Sondergenehmigung des Stiftungsrats möglich sein.

Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Mindestsicherung: FPÖ macht Druck für Ausführungsgesetze der Länder

Auf unverzügliche Erlassung der Landesgesetze in Sachen Mindestsicherung pochte die FPÖ, wobei Philipp Schrangl in einem Entschließungsantrag (45/A(E)) die Sozialministerin und die Bundeskanzlerin auffordert, mit den Landesregierungen Kontakt aufzunehmen und die Umsetzung des § 10 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz einzumahnen. Er erinnerte daran, dass nach dieser Bestimmung die Länder verpflichtet sind, innerhalb von sieben Monaten nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes Ausführungsgesetze mit Übergangsbestimmungen zu erlassen. Einzelne Landesregierungsmitglieder, wie etwa die zuständige SPÖ-Landesrätin Doris Kampus in der Steiermark oder der Wiener SPÖ-Landesrat Peter Hacker würden sich nun aber weigern, ihren Landtagen entsprechende Ausführungsgesetze vorzulegen, um eine Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes bis zum 31.12.2019 vorzunehmen. Damit werde klar gegen verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Regelungen verstoßen, gab Schrangl zu bedenken.

ÖVP-Abgeordneter Andreas Kühberger wandte ein, die Frist sei noch nicht abgelaufen, die Länder würden über ihre Verpflichtungen Bescheid wissen. Sein Vertagungsantrag erhielt mehrheitliche Zustimmung.

FPÖ drängt auf finanzielle Anerkennung der häuslichen Pflege

Gegenstand der Debatte im Ausschuss war auch das Thema Pflege. FPÖ-Mandatar Philipp Schrangl wies auf die dramatische Situation in diesem Bereich hin und legte in einem Entschließungsantrag (48/A(E)) ein Pflegemodell seiner Fraktion vor, das vor allem auf die finanzielle Anerkennung der häuslichen Pflege abzielt. Demnach sollten Pflegebedürftige, die daheim betreut und gepflegt werden, um 50% mehr Pflegegeld in allen Pflegestufen ab Stufe 3 erhalten. Die Zuwendungen sollten dabei nach dem Anpassungsfaktor auf Grundlage des Richtwerts valorisiert werden. Beim Richtwert wiederum will die FPÖ auf die Erhöhung der Verbraucherpreise abstellen. Der Zuschlag beim Pflegegeld für Demenzkranke schließlich soll von 25 Stunden auf 30 Stunden erhöht werden, wenn zu Hause gepflegt wird.

Höhere Transferzahlungen würden nicht notwendigerweise den Pflegebedürftigen zugutekommen, meinten sowohl Christoph Matznetter (SPÖ), als auch Gerald Loacker (NEOS) und Bedrana Ribo (Grüne), worauf die Ausschussmehrheit auch in diesem Fall auf Vertagung entschied.

FPÖ verlangt Maßnahmenpaket zum Schutz von ExekutivbeamtInnen

Schließlich forderte die FPÖ in einem Entschließungsantrag (49/A(E) Maßnahmen zum Schutz von ExekutivbeamtInnen. Hintergrund sind Befürchtungen der Freiheitlichen, eine Regierungsbeteiligung der Grünen könnte zu Verschlechterungen für die Exekutive im Kampf gegen die Kriminalität führen. Kernpunkte des Vorstoßes, den Philipp Schrangl präsentierte, sind die Definitivstellung im Dienstverhältnis bei der Polizei oder der Justizwache nach vier statt bisher sechs Jahren sowie die Ausbezahlung von Zulagen und Nebengebühren 14mal jährlich. Außerdem soll für Eingriffe in die Privatsphäre der Bediensteten ein medienrechtlicher Schutz eingeführt und das Risiko strafrechtlich relevanter Anschuldigungen von der Dienstbehörde – und nicht vom Bediensteten – getragen werden.

Ulrike Fischer (Grüne) sprach von der Notwendigkeit einer Paketlösung für die Exekutive und gab damit das Argument für die mehrheitlich beschlossene Vertagung.

NEOS fordern verpflichtende Erdkabel für 110kV Leitungen

Die NEOS sprachen das Thema Stromleitungen an, wobei Karin Doppelbauer in ihrer Initiative (33/A) dafür eintrat, neue Trassen mit einer Netzspannung von 110kV als Erdkabel zu verlegen. Sie wies in diesem Zusammenhang auf die zunehmende Bedeutung der Stromnetzinfrastruktur hin, wenn es darum geht, die Stromversorgung ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern zu gewährleisten. Als Freileitungen geführte Hochspannungsleitungen würden aber immer wieder auf Widerstand durch die betroffene Bevölkerung stoßen, da sie das Landschaftsbild beeinträchtigen und mehr Fläche benötigen, gab Doppelbauer zu bedenken.

Eine generelle Verpflichtung zur Erdverkabelung würde die Kostenfrage verschärfen und sei überdies technisch problematisch, zeigte sich ÖVP-Abgeordneter Karlheinz Kopf skeptisch. Er sprach sich aber ebenso wie Markus Vogl (SPÖ) und Philipp Schrangl (FPÖ) für eine Vertiefung der Diskussion aus, worauf die Initiative vertagt wurde. (Fortsetzung Budgetausschuss) hof