Parlamentskorrespondenz Nr. 1189 vom 11.12.2019

Nationalrat beschließt neue Straftatbestände zur Ahndung von Betrug mit EU-Geldern

Konsens im Plenum über Ergänzungen im StGB

Wien (PK) – Subventionsbetrug und Förderungsmissbrauch mit EU-Geldern werden in Zukunft durch eigene Straftatbestände geahndet. In Umsetzung einer EU-Richtlinie beschloss der Nationalrat heute entsprechende Ergänzungen im StGB, über die grundsätzlich Konsens aller Fraktionen herrschte. Ein bei der Abstimmung über die Regierungsvorlage mitberücksichtigter ÖVP-Abänderungsantrag zielt zudem darauf ab, eine Übererfüllung der EU-Vorgaben – Stichwort Gold Plating - zu verhindern.  

Im Einzelnen werden zwei neue Straftatbestände ins StGB eingefügt, und zwar "Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union" (§ 168c) und "Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union" (§ 168d). Da letztere Bestimmung Malversationen in Bezug auf EU-Förderungen ahndet, wird gleichzeitig der Umfang von § 153b StGB ("Förderungsbetrug") auf nationale Förderungen beschränkt.

Fraktionen begrüßen Umsetzung der Richtlinie als Beitrag zur Korruptionsbekämpfung

"Mit diesem Gesetz bekämpfen wir Bestechung und Vorteilsannahme zum Nachteil der EU", unterstrich Michaela Steinacker (ÖVP). Erfreut zeigte sich die Justizsprecherin der Volkspartei überdies, dass es gelungen sei, Gold Plating zu vermeiden. So würden die Endempfänger von EU-Mitteln nun explizit nicht von den Bestimmungen erfasst, erklärte sie. Christian Stocker (ÖVP) brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die neuen Tatbestände möglichst selten angewendet werden müssen.

Die Regierungsvorlage treibe die Betrugsbekämpfung in der EU weiter voran, unterstrichen die SPÖ-Abgeordneten Selma Yildirim und Christian Drobits und kündigten die Zustimmung ihrer Fraktion an. "Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass das Geld der Union dort ankommt, wo es hingehört", brachte Ruth Becher (SPÖ) die Notwendigkeit der Korruptionsbekämpfung aus ihrer Sicht auf den Punkt.

Harald Stefan (FPÖ) rechnet nicht mit einer großen Zahl von Anwendungsfällen, meinte aber, ohne die Umsetzung der EU-Richtlinie müsste Österreich Strafe an Brüssel zahlen. Durch diese Maßnahme werde ein wichtiger Schritt gesetzt, dem Missbrauch von EU-Förderungsmitteln vorzubeugen, stimmte Alma Zadic (Grüne) in den Chor der Zustimmung ein. Zuspruch zur Regierungsvorlage kam auch von Johannes Margreiter (NEOS), der betonte, die österreichischen SteuerzahlerInnen hätten ein vitales Interesse daran, dass Gelder, die sie in die Gemeinschaftskasse eingezahlt haben, auch zweckgemäß verwendet werden.

Justizminister Clemens Jabloner dankte dem Parlament für die prioritäre Behandlung dieser Regierungsvorlage und merkte an, dadurch würde sich Österreich Strafzahlungen ersparen. (Fortsetzung Nationalrat) hof

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