Neu im Außenpolitischen Ausschuss
Änderungsprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
Überstellung verurteilter Personen in ihren Heimatstaat zur Strafvollstreckung soll erleichtert werden
Wien (PK) - Durch die Ratifikation eines entsprechenden Änderungsprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen sollen die Möglichkeiten der Überstellung in den Heimatstaat zum weiteren Strafvollzug unabhängig von der Zustimmung des Betroffenen ausgedehnt werden (22.d.B.). Neu ist nun auch eine Frist von grundsätzlich 90 Tagen für Entscheidungen über Ersuchen des Vollstreckungsstaates um Zustimmung zur Verfolgung der verurteilten Person auch wegen einer anderen Straftat als derjenigen, die der zu vollstreckenden Strafe zugrunde liegt. (Schluss) hof