Parlamentskorrespondenz Nr. 130 vom 13.02.2020

Verfassungsausschuss setzt sich für Neubewertung der Justizwache-Karrierewege und Fortbildungskooperation ein

Grünes Licht für Änderungen in Hinblick auf künftiges Online-Sammelsystem für EU-Bürgerinitiativen

Wien (PK) – Mit zwei einstimmigen Beschlüssen hat der Verfassungsausschuss unter Obmann Jörg Leichtfried (SPÖ) seine Tätigkeit in der 27. Gesetzgebungsperiode aufgenommen. Gemäß eines Entschließungsantrags soll die Justizwache Zugang zum Fortbildungsangebot der Fakultät Sicherheit an der FH Wiener Neustadt erhalten. Angenommen wurde auch ein Antrag zur Novellierung des Europäische-Bürgerinitiative-Gesetzes zur künftigen Etablierung eines zentralen Online-Sammelsystems für Bürgerinitiativen.

Neue Fortbildungsmöglichkeiten für Justizwachebeamte

Um für Justizwachebeamte neue Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierewege zu schaffen, richtet der Verfassungsausschuss einen parteiübergreifenden Entschließungsantrag an die Bundesregierung. Die Gespräche zu den Fortbildungskooperationen, insbesondere der Zugang der Justizwache zum bestehenden Angebot der Fakultät Sicherheit an der FH Wiener Neustadt, sollen demnach intensiviert werden. Mit dem Antrag betraut werden der Innenminister, die Justizministerin sowie der Minister für öffentlichen Dienst.

Seitens des Innenministeriums würden Gespräche über ein diesbezügliches Verwaltungsabkommen mit dem Justizministerium sowie mit der FH bereits seit 2015 laufen. Die Kooperation würde nicht nur der Justizwache neue Karrierewege bieten, sondern auch den Wissensstand im eigenen Ressort erweitern, meinte Innenminister Karl Nehammer. Die bestehenden Spezialisierungen sollen seiner Ansicht nach durch Module ergänzt werden, die sich speziell an die Aufgaben der Justizwache richten. Laut eines Experten des Innenministeriums könnte die Kooperation demnächst aufgenommen werden und spätestens mit dem Jahrgang 2021 starten.

Die Ausschussmitglieder waren gegenüber den Optionen für neue Fortbildungsmöglichkeiten der Justizwache allesamt positiv gestimmt. Es sei vernünftig, die derzeit für PolizistInnen vorgesehene Ausbildung für den anderen Wachkörper zu öffnen, meinte Thomas Drozda (SPÖ). Bei Gemeinsamkeiten mache es durchaus Sinn, die Ausbildungsschienen möglichst zusammenzuführen, pflichtete auch Josef Moser (ÖVP) bei. Laut ÖVP-Fraktionskollegin Michaela Steinacker gilt es, die Synergien zu nutzen, um die Justizwache bei der Neubewertung von Karrierewegen zu stärken. Die Grüne Mandatarin Agnes Sirkka Prammer sprach sich dafür aus, die Unterschiede zwischen Polizei und Justizwache im Sinne der Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten miteinzubeziehen.

Anstoß für die Diskussion lieferte ein heute abgelehnter Vorstoß der FPÖ, Justizwachebeamten den Besuch des 6-semestrigen Bachelorstudiums "Polizeiliche Führung" an der Fachhochschule Wiener Neustadt zu ermöglichen (176/A(E)). Der Studiengang wird auf Grundlage eines Kooperationsvertrags zwischen dem Innenministerium und der Fachhochschule angeboten und dient der Offiziersausbildung der Bundespolizei. In Zeiten, wo Sicherheit einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert habe, Ausbildung ein hohes Gut sei und der Justizwache eine verantwortungsvolle Rolle zukomme, sei die Ausbildungszusammenarbeit unumgänglich, untermauerte FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch sein Anliegen.

Änderung des Europäische-Bürgerinitiative-Gesetzes

Aufgrund einer EU-Verordnung zur Einbringung Europäischer Bürgerinitiativen kommt es zu einer geringfügigen Anpassung des Europäische-Bürgerinitiative-Gesetzes, welche als Vier-Parteien-Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS eingebracht wurde (275/A). Ziel der Kommission ist es, das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern, daher soll langfristig ein kostenloses Online-Sammelsystem bereitgestellt werden.

Die nun unter Berücksichtigung eines formalen Abänderungsantrags im Ausschuss einstimmig beschlossene Initiative sieht vor, dass die Bundeswahlbehörde auch das Zentrale Wählerregister – und nicht nur die zentrale Evidenz nach dem Passgesetz – zur Prüfung der Identität von UnterzeichnerInnen einer Europäischen Bürgerinitiative heranziehen kann. Außerdem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es bis Ende 2022 noch möglich ist, Unterstützungsbekundungen mit einem individuellen Online-Tool zu sammeln und direkt der Bundeswahlbehörde vorzulegen. Ab dem Jahr 2023 wird die Verwendung des zentralen Online-Sammelsystems der Europäischen Kommission hingegen obligat sein.

SPÖ-Mandatar Christian Drobits befand es als einen wichtigen Schritt, zusätzlich zur EU-Verordnung innerstaatliche Änderungen durchzuführen. Eine jede Verbesserung der Bürgerbeteiligung sei zu befürworten, meinte Volker Reifenberger (FPÖ). Innenminister Karl Nehammer bedankte sich bei den Ausschussmitgliedern für die parteiübergreifende Unterstützung des Antrags. (Schluss Verfassungsausschuss) fan