Parlamentskorrespondenz Nr. 225 vom 09.03.2020

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS-Anträge zur Volksanwaltschaft und zu den Volksgruppen

Volksgruppen: NEOS hinterfragen Ressortzuständigkeiten

Wien (PK) – NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard begrüßt zwar ausdrücklich, dass das Thema Volksgruppen in das aktuelle Regierungsprogramm Eingang gefunden hat. Er ist aber irritiert, dass die dem Bundeskanzleramt zugeordnete Frauenministerin Susanne Raab zusätzlich sowohl für Integration als auch für Volksgruppen zuständig ist. Das könnte seiner Meinung nach fälschlicher Weise den Eindruck erwecken, dass bei den Volksgruppen Integrationsbedarf besteht, und dass diese nicht als Teil der österreichischen Gesamtbevölkerung wahrgenommen werden. Er fordert die Bundesregierung daher in einem Entschließungsantrag auf, in geeigneter Form Klarstellungen zu treffen und bei allen öffentlichen Auftritten sowie auch ressortintern entsprechende Sensibilität an den Tag zu legen (358/A(E)).

Volksanwaltschaft: Erweiterte Prüfzuständigkeit und neuer Bestellmodus

Ein weiteres Anliegen ist den NEOS die Ausweitung der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger. Abgeordnete Stephanie Krisper hat in diesem Sinn eine Initiative aus der letzten Legislaturperiode wieder aufgegriffen und erneut eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes beantragt (360/A). Sie sieht nicht ein, warum es in dieser Frage Unterschiede zwischen dem Rechnungshof und der Volksanwaltschaft gibt. Durch die fehlende Prüfzuständigkeit sei den VolksanwältInnen etwa bei Beschwerden gegen die ÖBB, die Post oder die GIS nicht immer eine effektive Unterstützung möglich, kritisiert sie.

Auch was den Bestellmodus für VolksanwältInnen betrifft, pochen die NEOS weiterhin auf eine Änderung der verfassungsgesetzlichen Bestimmungen (359/A). Nicht mehr die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat sollen ein Nominierungsrecht für die Volksanwaltschaft haben, sondern eine mit ExpertInnen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft besetzte Auswahlkommission soll die BewerberInnen nach einer öffentlichen Ausschreibung auf Basis ihrer Qualifikation reihen. Für die Wahl der drei VolksanwältInnen wäre dem Antrag zufolge weiter der Nationalrat zuständig, allerdings schlägt Krisper sowohl für die Erstellung des Gesamtvorschlags durch den Hauptausschuss – nach einem öffentlichen Hearing – als auch für die Letztentscheidung im Plenum eine Zweidrittelmehrheit vor.

Krisper argumentiert, dass es sich beim derzeitigen Bestellmodus für die Volksanwaltschaft de facto um keine Wahl handelt, sondern vielmehr um ein Entsenderecht der mandatsstärksten Parteien. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Volksanwaltschaft seit 2012 auch für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten zuständig ist, hält sie jedoch ein transparentes und parteipolitisch unabhängiges Bestellverfahren mit öffentlicher Ausschreibung und öffentlichem Hearing für unumgänglich. (Schluss) gs