Parlamentskorrespondenz Nr. 416 vom 05.05.2020

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ will Gesundheitsminister Anschober beim VfGH anklagen, NEOS urgieren mehr Transparenz bei Parteifinanzen

Corona-Krise: FPÖ beantragt Ministeranklage gegen Gesundheitsminister Anschober

Wien (PK) – Die FPÖ spricht sich dafür aus, Gesundheitsminister Rudolf Anschober wegen schuldhafter Rechtsverletzungen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzuklagen (498/A). Anschober habe im Zuge der Corona-Krise eine gesetzeswidrige Verordnung erlassen und damit die ÖsterreicherInnen rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt, machen Klubobmann Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen geltend. Ihrer Meinung nach hätte der Minister nach den Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes nie ein generelles Betretungsverbot für den öffentlichen Raum verhängen dürfen. Außerdem habe Anschober mit dem – später wieder zurückgezogenen – "Oster-Erlass" die Bezirksverwaltungsbehörden gesetzeswidrig anzuleiten versucht, private Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen zu untersagen und damit in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte einzugreifen.

Ziel der FPÖ-Initiative ist es, eine Amtsenthebung des Gesundheitsministers zu erzwingen. Anschober habe seine Amtstätigkeit nicht nur besonders sorglos, sondern auch schuldhaft und rechtswidrig ausgeführt, argumentieren sie. Beigelegt ist dem Anklageentwurf eine detaillierte sechsseitige Begründung, vertreten werden soll die Sache beim Verfassungsgericht durch Rechtsanwältin und FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst. Allerdings braucht es für eine entsprechende Ministeranklage einen Mehrheitsbeschluss im Nationalrat.

NEOS urgieren mehr Transparenz bei Parteifinanzen

Zwei Anträge der NEOS zielen auf mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung ab. Zum einen geht es Parteichefin Beate Meinl-Reisinger und Abgeordnetem Nikolaus Scherak darum, dem Rechnungshof volle Prüf- und Einsichtsrechte in die Parteifinanzen zu gewähren (454/A). Im Falle von unvollständigen oder unrichtigen Angaben im jährlichen Rechenschaftsbericht der Parteien oder der Annahme unerlaubter Spenden sollen hohe Geldbußen drohen.

Mit dem zweiten Antrag wollen die NEOS Umgehungskonstruktionen zur Finanzierung von Parteien über Vereine unterbinden (455/A). Vereine, die Parteien, einzelnen Abgeordneten oder WahlwerberInnen Spenden zukommen lassen, sollen demnach nicht nur als parteinahe Organisationen gelten, sondern ihre Spenden bzw. Sachleistungen auch direkt dem Rechnungshof melden müssen. Dabei wäre auch anzugeben, woher der Verein die Mittel für die Zuwendung erhalten hat. Ebenso müssten SpenderInnen und SponsorInnen offengelegt werden. Für Vereine, die Zuwendungen an Parteien leisten, sollen außerdem die gleichen Regeln für unzulässige Spenden gelten wie für die Parteien selbst.

Beide Anträge waren von den NEOS – gemeinsam mit weiteren Initiativen zur Änderung des Parteiengesetzes – bereits im Herbst vergangenen Jahres eingebracht worden. Da der Verfassungsausschuss damals noch nicht eingerichtet war, gingen sie in den Budgetausschuss. Nun wurden sie erneut vorgelegt. (Schluss) gs