Parlamentskorrespondenz Nr. 428 vom 06.05.2020

BundesrätInnen urgieren ordentliches Klima-Gesetzgebungsverfahren und sprechen sich gegen verstärkte Nutzung von Atomkraft aus

EU-Ausschuss des Bundesrats konfrontiert EU-Organe mit begründeter Stellungnahme sowie Mitteilung zum Europäischen Klimagesetz

Wien (PK) – Das "Europäische Klimagesetz" bildete im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats die Grundlage für eine Auseinandersetzung mit nachhaltiger Wirtschaft im Lichte der Corona-Krise. Die SPÖ- und FPÖ-BundesrätInnen sehen das EU-Klima-Vorhaben aufgrund der Möglichkeit zur Erlassung delegierter Rechtsakte nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar und richten daher eine begründete Stellungnahme an die EU-Organe. Sie sprechen sich auch dagegen aus, Atomkraftwerksprogramme für die Erreichung der Klimaziele ins Auge zu fassen. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ kam außerdem eine Mitteilung zu Stande, in welcher der Bundesrat seinen Standpunkt verdeutlicht, dass der Wiederaufbau nach COVID-19 durch eine Ökologisierung der Wirtschaft zu erfolgen habe.

Um das EU-Ziel der Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 inklusive der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2019 rechtlich zu verankern, hat die Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der auf der ressourceneffizienten Wachstumsstrategie des europäischen Green Deals aufbaut. Vorgesehen ist neben einem Platzhalter für ein neues EU-2030-Ziel auch die Festlegung eines "Zielpfads" von 2030 bis 2050. Der Kommission soll laut Vorschlag die Aufgabe übertragen werden, bestehende Strategien und Rechtsvorschriften der EU im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Ziel der Klimaneutralität zu überprüfen und die Verordnung durch delegierte Rechtsakte zu ergänzen, indem sie auf EU-Ebene den Zielpfad für die schrittweise Verwirklichung des Ziels für 2050 festlegt. Noch steht allerdings nicht fest, welche Gestalt dieser annimmt.

Die Anwendung eines solchen delegierten Rechtsakts anstelle eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird vom heimischen Klimaschutzministerium kritisch gesehen. Es sei davon auszugehen, dass weitere Mitgliedstaaten in Frage stellen, ob dies das richtige Instrument für den Zielpfad sei, meinte ein Experte des Klimaschutzministeriums. Grundsätzlich wird der Kommissionsvorschlag zum Europäischen Klimagesetz mit der Festschreibung des Ziels zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2050 und der Ausgangspunkt – der europäische Green Deal - jedoch begrüßt. Er beinhalte eine Reihe von weiteren Schritten in Richtung Klimaneutralität und betreffe alle Wirtschaftssektoren, informierte der Experte. Auch fünfjährige Berichtszyklen und eine EU-Strategie zur Klimawandelanpassung seien vorgesehen.

Die Befugnisübertragung zur Erlassung delegierter Rechtsakte wurde bereits auch in einer Länderstellungnahme kritisiert, die in die Beratungen der BundesrätInnen miteinbezogen wurde. Außerdem geht der Oberösterreichische Landtag davon aus, dass die EU-Darstellung der Atomenergie als eine für die Dekarbonisierung erforderliche Technologie im Widerspruch zum atomkritischen Kurs Österreichs stehe und das Subsidiaritätsprinzip verletze. Die primärrechtlich verankerte Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglich ihrer Energieversorgungssysteme sei dadurch beeinträchtigt, heißt es. Von Seiten des Klimaschutzministeriums wird hingegen nicht von einer Einschränkung der Subsidiarität durch das Europäische Klimagesetz ausgegangen, jedoch die nicht verhandelbare Position hinsichtlich der Anwendung von Nuklearenergie betont.

Österreichs klares Bekenntnis gegen die Nutzung der Kernenergie brachte auch Martin Preineder (ÖVP/N) zum Ausdruck. Die Erreichung der Klimaneutralität sei für die gesamte Gesellschaft und das globale Leben sehr wichtig, deshalb müsse man die Nachhaltigkeit als Chance nach der Corona-Krise nutzen, meinte er. Der Weg zur Erreichung der Klimaziele dürfte aber keinesfalls durch die verstärkte Nutzung von Atomkraft erfolgen. In einem gemeinsam mit den Grünen eingebrachten Antrag auf Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission wird daher die Ökologisierung der Wirtschaft nach der Corona-Krise gefordert. Für Sonja Zwazl (ÖVP/N) gilt es, im Wiederaufschwung Betriebe mit Perspektiven und Investitionen zu unterstützen. Auch Adi Gross (Grüne/V) meinte, man sollte den Klimaschutz im Zusammenhang mit der COVID-19-Situation zur Belebung der Wirtschaft nutzen. Immerhin gehe von Nachhaltigkeit enorme Beschäftigungswirkung aus, sagte er. Außerdem bekräftigte ÖVP-Bundesrat Preineder die vorherrschende Meinung, dass der Zielpfad als wesentliches Element des Europäischen Klimagesetzes im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden müsse. In der schließlich auch von der SPÖ unterstützten Mitteilung wird daher auch daran appelliert, beim von der Kommission vorgeschlagenen Instrument der delegierten Rechtsakte große Zurückhaltung walten zu lassen.

Angesichts der Corona-Krise und dem Verlust vieler Arbeitsplätze sei das EU-Klimapaket eine Frage der Stunde und könne nur den Weg der Ökologisierung der Wirtschaft und der Nutzung erneuerbaren Energien bedeuten, meinte Stefan Schennach (SPÖ/W). "Nachhaltigkeit schafft Arbeitsplätze", sagte er. Im Bundesrat bestünde langjähriger Konsens darüber, delegierten Rechtsakten keine Zustimmung zu erteilen sondern für klare Gesetzgebungsverfahren einzutreten, betonte der SPÖ-Bundesrat in Hinblick auf den vielfach kritisierten EU-Vorschlag und die vermeintliche Unvereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip. Dieses sieht er verletzt, weil die Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bei der Energieversorgung nicht eindeutig klar sei. In einer begründeten Stellungnahme spricht sich die SPÖ gemeinsam mit der FPÖ daher explizit gegen die Kommissionsbefugnis zur Erlassung delegierter Rechtsakte in Bezug auf den Zielpfad, mit dem das 2050-Klimaneutralitätsziel erreicht werden soll, aus. Den Mitgliedstaaten wäre auf diese Weise die Möglichkeit der Mitwirkung genommen. Der Weg zur Erreichung der Klimaziele sollte außerdem mit erneuerbare Energien beschritten und keine Atomkraftwerksprogramme ins Auge gefasst werden, heißt es darin ferner.

Christoph Steiner (FPÖ/T) ermahnte die Regierungsparteien, Krisen – etwa die Klima-Krise oder nun die Corona-Krise - nicht zu nutzen, um altbewährte Regeln der Demokratie zu umgehen.

Die Intentionen der Europäischen Kommission für das Europäische Klimagesetz werden bis auf die Ermächtigung zu delegierten Rechtsakten auch von der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer unterstützt. Die Souveränität der Mitgliedstaaten müsse erhalten bleiben, meinte ein WKÖ-Vertreter. Bei der Verknüpfung von Wirtschaftswachstum und Klimaschutz sollte außerdem Bezug auf die aktuelle Corona-Krise hergestellt werden, sagte er. Laut einer Vertreterin der Land- und Forstwirte fehlen im Kommissionsentwurf klare Maßnahmenempfehlungen sowie eine Unterscheidung zwischen fossiler und nachhaltiger Energie. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) fan


Format