Parlamentskorrespondenz Nr. 470 vom 14.05.2020

Neu im Familienausschuss

Indexierung der Familienbeihilfe, Maßnahmenplan für Kinder und Jugendliche in Krisenzeiten, Familienbonus Plus

Wien (PK) – Zwei oppositionelle Anträge betreffend die Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfe sowie Initiativen, die auf einen Maßnahmenplan für Kinder und Jugendliche in Krisenzeiten und auf rechtliche Klarstellungen beim Familienbonus Plus abzielen, richten sich an die zuständige Ministerin Christine Aschbacher.

SPÖ und NEOS für Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfe

Seit 1. Jänner 2019 wird die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten des Landes angepasst, obwohl die Eltern in Österreich arbeiten und in das österreichische Sozialsystem einzahlen, zeigt Abgeordnete Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) auf (415/A(E)). Die von der türkis-blauen Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz beschlossene Indexierung der Familienbeihilfe für Menschen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft sei von Beginn an unter Kritik gestanden, und zwar auch aufgrund der offensichtlichen EU-Rechtswidrigkeit des Gesetzes. Die Kürzungen in diesem Bereich betreffen vor allem Arbeitskräfte und Kinder aus Mittel- und Osteuropa. Die Eltern arbeiten in Österreich häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen mit niedriger Bezahlung wie beispielsweise in der 24-Stunden-Betreuung oder als ErntehelferInnen. Besonders in Zeiten der Corona-Krise werde deutlich, wie sehr die österreichische Gesellschaft in manchen Branchen von diesen Arbeitskräften abhängig sei. Da jedes Kind gleich viel wert sein müsse, tritt die SPÖ mit Nachdruck für die Abschaffung der Indexierung ein.

Durch entsprechende Änderungen im Familienlastenausgleichs- und im Einkommensteuergesetz soll die Indexierung der Familienbeihilfe zurückgenommen werden, verlangen auch die NEOS in einem entsprechenden Initiativantrag (470/A). Damit werde der ursprüngliche gesetzliche Zustand wiederhergestellt, erläutert Abgeordneter Michael Bernhard.

SPÖ: Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sollen stärker in den Fokus rücken

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene seien durch die Corona-Maßnahmen besonders betroffen, zumal sie weder in Kindergärten, Schulen und Ausbildungsstätten gehen, noch Freizeit- bzw. Sportaktivitäten ausüben können, hebt Abgeordnete Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) hervor (479/A(E)). Probleme gebe es auch im Gesundheitsbereich, da viele medizinische Leistungen, Untersuchungen und Therapien drastisch reduziert wurden oder gar nicht mehr angeboten werden. Auch wenn derzeit eine Krisensituation herrsche, müsse dennoch auf die Kinderrechte geachtet werden, fordert die Abgeordnete. Sie wendet sich daher mit dem Ersuchen an die Bundesregierung, einen Maßnahmenplan für alle Kinder und Jugendlichen auszuarbeiten und rasch umzusetzen, der mindestens folgende Punkte umfasst: Ausbau des Kinderschutzes, mehr Unterstützung der Exekutive durch SozialarbeiterInnen, Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, Planungssicherheit für Kinder- und Jugendarbeit sowie Aufstockung der Anzahl an Schulpsychologlnnen. Generell sollten die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Krisenmanagements mehr in den Vordergrund gerückt werden.

FPÖ will Verbesserungen beim Familienbonus Plus

Für Anpassungen und Klarstellungen beim Familienbonus Plus setzt sich die freiheitliche Mandatarin Rosa Ecker ein (515/A(E)). Diese grundsätzlich sehr begrüßenswerte Maßnahme, die für den Großteil der Familien eine Steuerreduktion von bis zu 1.500 € pro Kind bringt, komme leider nicht allen zugute. Betroffen seien insbesondere getrennt lebende bzw. geschiedene Eltern sowie Pflegeeltern, zeigt die Antragstellerin auf. Theoretisch sehe das Gesetz zwar Regelugen für diese Familienkonstellationen vor; diese würden sich in der Praxis aber als unzureichend herausstellen.

Eine oftmals fehlende Gesprächsbasis zwischen getrennt lebenden bzw. geschiedenen Elternteilen, im Nachhinein geänderte Gegebenheiten (z.B. bei den Unterhaltsleistungen) machten es in vielen Fällen unmöglich, richtige Angaben beim Ansuchen um Gewährung des Familienbonus Plus zu machen. Dadurch sei es teilweise schon zu Rückzahlungsforderungen seitens des Finanzministeriums gekommen. Bei Pflegeeltern wiederum stelle sich das Problem, dass sie in der Regel nicht darüber informiert seien, ob die leiblichen Eltern ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen bzw. einen Unterhaltsabsetzbetrag in Anspruch nehmen. Ist dies nicht der Fall, könnten Pflegeeltern sogar den Familienbonus in voller Höhe pro Kind und nicht nur 50% davon beanspruchen. Da aufgrund der komplexen Regelungen auch von Seiten des Finanzamtes manchmal "falsche" Auskünfte erteilt werden, sollte es zu Klarstellungen im Einkommensteuergesetz kommen, lautet die Forderung. (Schluss) sue