Parlamentskorrespondenz Nr. 486 vom 15.05.2020

Budgetausschuss gibt grünes Licht für außergewöhnliches Krisen-Budget 2020

Überschreitungsermächtigung und Anhebung der Budgetobergrenze sollen staatliche Corona-Hilfen absichern

Wien (PK) – Der Budgetausschuss des Nationalrats hat heute Abend wie erwartet grünes Licht für das Krisen-Budget 2020 gegeben. Nach sechstägigen Beratungen stimmten die Abgeordneten der Regierungsparteien für das von der Regierung vorgelegte Bundesfinanzgesetz 2020 sowie den neuen Bundesfinanzrahmen. Die staatlichen Corona-Hilfen wurden durch eine Überschreitungsermächtigung für Finanzminister Gernot Blümel und eine massive Anhebung der Budgetobergrenze für das heurige Jahr abgesichert. Grundlegend überarbeitet haben ÖVP und Grüne ihren ersten Haushaltsentwurf allerdings nicht, was ihnen im Vorfeld des Beschlusses massive Kritik der Opposition bescherte.

Der Nationalrat wird nun am 26. Mai die Plenarberatungen über den Bundesvoranschlag aufnehmen. Die Schlussabstimmungen sind für Donnerstag, den 28. Mai in Aussicht genommen.

Konkret sieht der Budgetentwurf (55. d.B.) für das heurige Jahr Einnahmen in der Höhe von 81,8 Mrd. € und Ausgaben von 82,4 Mrd. € vor. Das würde ein Defizit von 0,6 Mrd. € bedeuten. Angesichts der Corona-Krise ein unrealistisches Szenario, wie auch die Regierungsparteien wissen. Sie haben in den Entwurf daher mittels Abänderungsantrag – analog zum gesetzlichen Budgetprovisorium – eine Überschreitungsermächtigung für den Finanzminister im Ausmaß von 28 Mrd. € eingebaut. Ursprünglich waren nur 4 Mrd. € vorgesehen gewesen. Gleichzeitig wurde die Auszahlungsobergrenze im Bundesfinanzrahmen (56 d.B.) entsprechend angehoben. Damit liegt eine haushaltsrechtliche Grundlage für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds vor. Konkret wird der Ausgabendeckel für 2020 nunmehr mit 110,27 Mrd. € festgesetzt, für die Rubrik Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt können bis zu 38,43 Mrd. € - statt 14,43 Mrd. € - ausgegeben werden.

Wie sich die Krise tatsächlich auf die öffentlichen Haushalte auswirken wird, ist allerdings weiterhin unklar. Im Rahmen eines Updates zum aktuellen Stabilitätsprogramm hat Finanzminister Blümel zwar aktualisierte Zahlen nach Brüssel gemeldet, auch diese sind jedoch mit großer Unsicherheit behaftet. Demnach drohen durch die Corona-Krise Mehrausgaben von 19 Mrd. € und Mindereinnahmen von 11,5 Mrd. € sowie ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 8% des BIP. Die Schuldenquote würde nach diesem Szenario um 11,1 Prozentpunkte auf 81,4% steigen.

Um zu verdeutlichen, dass das vorliegende Budget ein Krisen-Budget ist, haben die Koalitionsparteien jedenfalls den Langtitel des Bundesfinanzgesetzes 2020 geändert. Darüber hinaus stellt ein kurzfristig in das Gesetz eingefügter Passus sicher, dass der Finanzminister sofort benötigte Mittel in einem Umfang von bis zu 15 Mrd. € auf kurzem Weg locker machen kann. Für die Kurzarbeitsbeihilfe wird wegen ihres Umfangs ein spezielles Abgangs-Konto eingerichtet, das nicht zuletzt für entsprechende Transparenz sorgen soll. Schließlich wird auch die schon provisorisch geltende Bestimmung fortgeschrieben, wonach der Personalplan zur Weiterbeschäftigung von VerwaltungspraktikantInnen kurzfristig überschritten werden darf, sofern diese zur Krisenbewältigung gebraucht werden.

In Kraft treten soll der neue gesetzliche Rahmen für die Haushaltsführung des Bundes am 1. Juni 2020. Bis dahin wird noch das gesetzliche Budgetprovisorium gelten. Ein Entschließungsantrag der NEOS fand bei der Abstimmung keine Mehrheit - dabei ging es um staatliche Garantien für Kreditversicherungen zur Absicherung des Warenverkehrs.

ÖVP und Grüne sehen Grundsatz der Transparenz ausreichend gewahrt

Dass die krisenbedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen nicht in den einzelnen Budgetansätzen bzw. den Eckdaten des Entwurfs dargestellt werden, begründen ÖVP und Grüne in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag damit, dass schwer abschätzbar sei, wie rasch sich die Volkswirtschaft nach dem Lockdown erholen wird und wie sich Konjunktur, Arbeitsmarkt und Konsumverhalten in den nächsten Monaten entwickeln. Dazu gebe es unterschiedliche Szenarien, die im Laufe des Jahres voraussichtlich noch mehrfach revidiert werden müssen, machen sie geltend. In diesem Sinn mangle es an validen Daten. Durch die in den COVID-19-Gesetzen und im Haushaltsrecht verankerten Berichtspflichten sehen die Regierungsparteien den Grundsatz der Transparenz dennoch ausreichend gewahrt.

Bei der Opposition sorgt diese Vorgangsweise allerdings für Empörung. SPÖ, FPÖ und NEOS hatten bis zuletzt detaillierte Zahlen und Daten eingefordert. Zudem pochen sie weiter auf die Einsetzung eines COVID-19-Unterausschusses. Er soll alle budgetrelevanten Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie prüfen dürfen und weitreichende Befugnisse erhalten.

Mehr Geld für Sicherheit, Justiz und Klimaschutz

Angesichts der Corona-Krise wenig Beachtung fanden zuletzt die Schwerpunkte des ersten türkis-grünen Haushaltsentwurfs. Zusätzliche Budgetmittel sind unter anderem für Sicherheit und Verteidigung, die Justiz, den Bereich Bildung, Entwicklungszusammenarbeit sowie für Klimaschutz und Mobilität vorgesehen. Zudem schlagen auf der Ausgabenseite auch einige bereits in der letzten Legislaturperiode gefasste Beschlüsse wie die Valorisierung des Pflegegelds und die überproportionale Erhöhung kleiner und mittlerer Pensionen zu Buche. Ausgabendämpfend wirkt hingegen das niedrige Zinsniveau. Auf der Einnahmenseite machen sich steuerliche Entlastungsmaßnahmen durch das Steuerreformgesetz 2020 bemerkbar. Noch im Februar war die Regierung jedenfalls von einem Budgetplus im heurigen Jahr ausgegangen, bevor mit der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus alle Planungen über den Haufen geworfen werden mussten.

Traditionelle Budgetrede fiel krisenbedingt ins Wasser

Dass es sich um ein außergewöhnliches Budget handelt, zeigt auch der Verlauf der parlamentarischen Verhandlungen über den Regierungsentwurf. So fielen heuer sowohl die traditionelle Budgetrede des Finanzministers als auch die Erste Lesung des Voranschlags krisenbedingt ins Wasser und wurden durch eine kurze Erklärung des Ministers im Nationalrat samt anschließender Debatte ersetzt. Zudem mussten Ausschuss- und Plenarberatungen kurzfristig in den Mai verschoben werden. Am Prozedere der Ausschussberatungen änderte sich hingegen nichts.

Hoch war auch heuer wieder die Zahl der kurzen schriftlichen Budgetanfragen: Insgesamt wurden im Zuge der Ausschussverhandlungen 1.327 derartiger Detailanfragen zu einzelnen Budgetposten an die Regierungsmitglieder gerichtet. Sie müssen grundsätzlich innerhalb von vier Arbeitstagen beantwortet werden.

Vor den Abstimmungen hatte der Budgetausschuss noch über die Budgetkapitel Äußeres und Finanzen beraten. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.