Parlamentskorrespondenz Nr. 493 vom 19.05.2020

NPO-Fonds für gemeinnützige Organisationen passiert Kulturausschuss

Erneute Vertagung des SPÖ-Antrags zur Unterstützung Freischaffender

Wien (PK) – Der Kulturausschuss stellte heute in Anwesenheit von Vizekanzler Werner Kogler die Weichen für das 20. COVID-19-Gesetz zur Errichtung eines NPO-Unterstützungsfonds im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Neben den einbringenden Fraktionen ÖVP und Grünen stimmten dem Legislativvorschlag auch SPÖ und NEOS zu. Die FPÖ vermisst eine konkrete Umsetzungsrichtlinie. Ein SPÖ-Antrag bezüglich eines erweiterten Rettungsschirms für Kunst und Kultur wurde vertagt.

NPO-Unterstützungsfonds

Der geplante Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (536/A) soll beim Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport eingerichtet und von diesem verwaltet werden. Eingebunden wird auch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Aus den Mitteln sollen Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit gefördert werden, wenn sie im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwirklichen. Ausgenommen sind politische Parteien und Organisationen, die der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen. Vorgesehen ist, dass der Finanzminister dafür Mittel in Höhe von 700 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitstellt. Die Förderanträge sollen bis spätestens 31. Dezember 2020 möglich sein. Die Abwicklung soll die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) übernehmen, Berichtspflichten an den Nationalrat sind vorgesehen. Vorgenommen werden außerdem Änderungen des COVID-l9-Förderungsprüfungsgesetzes, damit der neue Fonds darin berücksichtigt wird.

Damit soll dem Missstand entgegenwirkt werden, dass zahlreiche kleine Vereine während der Corona-Krise in Bedrängnis gekommen sind und ihre Fixkosten nicht decken können, erläuterte Agnes Sirkka Prammer (Grüne) das Rettungspaket, das nun schnell auf die Beine gestellt werden soll. Der Fonds sei wichtig für das ganze Land, betonte ÖVP-Kultursprecherin Maria Großbauer (ÖVP). Die kulturelle Vereinslandschaft wäre sowohl für die Gesellschaft, aber auch für den Tourismus essentiell, meinte sie. ÖVP-Sportsprecher Christoph Zarits hob die Bedeutung der schnellen und unbürokratischen Hilfe sowie die Zusammenarbeit mit den Sportverbänden hervor.

Grundsätzliche Zustimmung erteilten dem Vorhaben die NEOS. Josef Schellhorn sprach sich allerdings dafür aus, sicherzustellen, dass das Tourismusressort bei der Abwicklung eingebunden sowie die Transparenzdatenbank zur effektiven Nutzung funktioneller wird. Für Henrike Brandstötter (ebenfalls NEOS) ist es von besonderer Bedeutung, dass parteinahe Vereine keine Gelder aus dem Fördertopf bekommen.

Auch die SPÖ stimmte dem 20. COVID-19-Gesetz zu und informierte sich zunächst über die Details, Thomas Drozda etwa über die Aufteilung der dotierten 700 Mio. €. Weil man alle gemeinnützigen Vereine, die die Kriterien erfüllen, als Förderempfänger ausgewiesen habe, sei eine Summenzuteilung nicht ohne weiteres zu prognostizieren, erklärte Vizekanzler Werner Kogler. Für diese schlichte Definition habe man sich bewusst entschieden, um eine Gleichbehandlung zu erreichen, antwortete er auf eine Frage von SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits. Kunst, Kultur und Sport wären zwar die größten Bereiche, der Fonds gelte aber auch etwa für gemeinnützige Sozialvereine, sofern sie durch die Pandemie von einem Kostenausfall betroffen sind, oder Vereine im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Mit den Erstauszahlungen soll so schnell als möglich nach der Gesetzes-Kundmachung Anfang Juni begonnen werden, so Kogler.

Vorerst abgelehnt wurde der Gesetzesantrag von der FPÖ. Mandatar Volker Reifenberger schloss eine Zustimmung im Plenum aber nicht aus. Ihm zufolge käme das Paket zu spät, immerhin sei es unbestritten, dass es im Kulturbereich entsprechende Unterstützung braucht, sagte er. Er kritisierte ebenso wie sein FPÖ-Fraktionskollege Christian Lausch, dass noch keine konkrete Richtlinie zur Umsetzung vorliege und konnte nicht nachvollziehen, warum die Anträge nicht im Finanzamt abgewickelt werden. Der Vizekanzler informierte, dass die Wahl auf das AWS gefallen ist, weil man dort das wesentliche Know-How vermuten darf. Gerechnet wird mit über 20.000 Anträgen.

SPÖ-Initiative zur Unterstützung freischaffender KünstlerInnen

Auf einen umfassenden Rettungsschirm, der KünstlerInnen, Kulturinstitutionen und der Kreativbranche rasche, unbürokratische Hilfe während der Corona-Krise leistet, pochte bereits die SPÖ mittels eines Entschließungsantrags, der erneut vertagt wurde (419/A(E)). Zur Sicherung des Kulturstandortes Österreich werden konkrete Maßnahmen für den Kulturbereich inklusive der Kulturvermittlung, für Kulturinstitutionen sowie für die Kreativwirtschaft gefordert, die über die bereits getroffenen Einzelmaßnahmen hinaus gehen. SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda erläuterte, dass es seiner Fraktion vor allem darum geht, den durch die COVID-19-Maßnahmen ausgelösten Verdienstentgang für freischaffende KünstlerInnen zu kompensieren und ihnen eine finanzielle Perspektive zu geben. Dieser Bereich sei nicht aus dem Blickfeld geraten, sagte Vizekanzler Werner Kogler. Derzeit werde die bestmögliche Methode verhandelt, um die Freischaffenden zu unterstützen. Angedacht werde laut Kogler etwa ein eigenes COVID-19 Förderinstrument im Rahmen des Künstlersozialversicherungsfonds. Außerdem bestätigte der Vizekanzler die Nachfrage von SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits, dass die Zahlungen der Soforthilfe innerhalb der Künstlersozialversicherung von 500 € auf 1.000 € erhöht werden. (Schluss Kulturausschuss) fan