Parlamentskorrespondenz Nr. 561 vom 03.06.2020

Neu im Justizausschuss

Koalition beantragt weitere Fristerstreckung im COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, SPÖ fordert Amnestie für "Corona-Sünder"

Wien (PK) – ÖVP und Grüne treten für weitere Fristerstreckungen im COVID-19-Justiz-Begleitgesetz ein, dies etwa bei Unterhaltsvorschüssen und Kreditstundungen. Die SPÖ wiederum fordert eine Amnestie für Strafen, die aufgrund der vom Gesundheitsministerium verordneten Betretungsverbote verhängt wurden.

Fristerstreckungen in COVID-19-Begleitgesetzen

Die Regierungsparteien wollen aufgrund der nach wie vor andauernden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einzelne bereits im 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz geänderte Fristen nochmals verlängern. Einem entsprechenden Initiativantrag (619/A) der Abgeordneten Michaela Steinacker (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) zufolge sind demnach Unterhaltsvorschüsse nunmehr bis 31. Oktober 2020 auch dann zu gewähren, wenn das Kind keinen Exekutionsantrag bei Gericht gestellt hat. Ebenfalls bis 31. Oktober 2020 verlängert sich der Fälligkeitstermin von Ansprüchen des Kreditgebers gegen einen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Kreditnehmer. Diese Fristerstreckung gilt auch bezüglich der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung sowie betreffend Kredite nach dem Eigenkapitalersatz-Gesetz. Klargestellt wird überdies auch, dass die Hauptversammlung einer Europäischen Gesellschaft 2020 nicht innerhalb der ersten sechs Monate, sondern innerhalb der ersten zwölf Monate des Geschäftsjahres stattfinden muss.

Strafen nach Verstößen gegen Corona-Verordnung des Gesundheitsministers: SPÖ fordert Amnestie

Selma Yildirim (SPÖ) bekräftigt die Kritik ihrer Fraktion an der Verordnung des Gesundheitsministers, durch die zur Eindämmung der Corona-Epidemie Betretungsverbote erlassen werden konnten. Die Bundesregierung habe in diesem Zusammenhang die unrichtige Meinung verbreitet, dass eine Betretung eines öffentlichen Platzes im Freien nur zum Spazieren oder zum Sport zulässig wäre und der Besuch in Privaträumen verboten sei. Dadurch seien in der Folge Menschen für Handlungen bestraft worden, die gar nicht gegen das Gesetz verstoßen haben. In einem Entschließungsantrag (617/A(E)) appelliert die Justizsprecherin der SPÖ nun an den Gesundheitsminister, die Verfolgung in allen betroffenen Fällen einzustellen. Darüber hinaus drängt Yildirim auf ein Amnestiegesetz mit einer Strafnachsicht gegenüber bereits rechtskräftigen Verwaltungsstrafen, die aufgrund der umstrittenen Verordnung verhängt wurden. (Schluss) hof