Parlamentskorrespondenz Nr. 599 vom 09.06.2020

COVID-19: Fristverlängerungen bei Kreditstundungen und beim erleichterten Zugang zu Unterhaltsvorschüssen

Justizausschuss befürwortet Änderungen in COVID-19-Justiz-Begleitgesetz einstimmig

Wien (PK) - Aufgrund der nach wie vor andauernden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sollen einzelne, bereits im 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz geänderte Fristen nochmals verlängert werden, etwa beim erleichterten Zugang zu Unterhaltsvorschüssen und bei Kreditstundungen. Die entsprechende Vorlage der Regierungsparteien fand heute im Justizausschuss die einhellige Zustimmung aller Fraktionen.

Dem entsprechenden Initiativantrag der Abgeordneten Michaela Steinacker (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) zufolge sind Unterhaltsvorschüsse nunmehr bis 31. Oktober 2020 auch dann zu gewähren, wenn das Kind keinen Exekutionsantrag bei Gericht gestellt hat. Ebenfalls bis 31. Oktober 2020 verlängert sich der Fälligkeitstermin von bestimmten Ansprüchen des Kreditgebers gegen einen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Kreditnehmer. Diese Fristerstreckung gilt auch bezüglich der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung sowie betreffend Kredite nach dem Eigenkapitalersatz-Gesetz. Mit einer Ausschussfeststellung, die ebenso einhellig angenommen wurde, hielten die AntragstellerInnen darüber hinaus fest, dass die Regelungen des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes sowie die Verlängerung dieser Maßnahmen den Anforderungen der zwischenzeitlich veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) zu Moratorien entsprechen. Konkret soll damit etwa vermieden werden, dass BankkundInnen, die in diesem Zeitraum ihre Kreditraten nicht in der ursprünglich vereinbarten Höhe und Zeit rückführen, automatisch einen nachteiligen "Forbearence-Status" erhalten.

Geregelt wird mit der Vorlage überdies, dass die Hauptversammlung einer Europäischen Gesellschaft 2020 nicht innerhalb der ersten sechs Monate, sondern innerhalb der ersten zwölf Monate des Geschäftsjahres stattfinden muss. Außerdem soll zur Durchführung der Plenarversammlungen der Rechtsanwaltskammern vorübergehend die Briefwahl bzw. Briefabstimmung ermöglicht werden.

Mit einem weiteren im Ausschuss von ÖVP und Grünen eingebrachten Antrag soll außerdem im Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz sichergestellt werden, dass die Einhaltung bestimmter Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID-Maßnahmen für das Verwaltungsorgan, das eine Verhandlung, Vernehmung, Augenschein, Beweisaufnahme oder Ähnliches leitet, künftig an den Inhalt der Verordnungsregelungen angeknüpft wird. Analog zu anderen Regelungen wird damit Christian Stocker (ÖVP) zufolge die Maskenpflicht aus dem Gesetzestext genommen und stattdessen an die Einhaltung der entsprechenden Regelungen in der Verordnung gekoppelt, was die Anwendungsregeln zur Maskenpflicht in diesem Bereich erleichtern soll. Positiv sieht Agnes Sirkka Prammer (Grüne), dass durch den Bezug zur Verordnung – mit einer Befristung bis 31. Dezember - flexibler auf den aktuellen gesundheitlichen Stand reagiert werden könne. Johannes Margreiter (NEOS) zeigte sich erfreut, dass die Regierungsparteien damit die Anregung aufgreifen, auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die entsprechenden Bestimmungen auf dem Verordnungsweg zu regeln. Mit Ausnahme der FPÖ, die in der Bezugnahme auf die Verordnung auch Nachteile sieht, stimmten alle Fraktionen dem Antrag zu.

Ein FPÖ-SPÖ-NEOS-Abänderungsantrag, womit die Oppositionsparteien eine Anrechenbarkeit der Kurzarbeit für RechtsanwaltsanwärterInnen fordern, blieb nach einer breiten Diskussion in der Minderheit - gegen die Stimmen von ÖVP und Grünen. So will hier etwa Ausschussvorsitzende Michaela Steinacker (ÖVP) abwarten, ob es innerhalb der Berufsgruppen zu einer Lösung kommt und andernfalls weiter über eine gesetzliche Regelung diskutieren.

Zadić: Finanzielle "Verschnaufpause" in den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise

Die heutige Gesetzesvorlage solle eine finanzielle "Verschnaufpause" in den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise bewirken, so Justizministerin Alma Zadić. Mit den Kreditstundungen wolle man VerbraucherInnen und kleinen Unternehmen entgegenkommen, die durch die Krise Schwierigkeiten haben, ihre Raten zu bezahlen. Mit der Regelung zu den Unterhaltsvorschüssen über den 30. Juni hinaus sollen Kinder auch weiterhin rasch zum Vorschuss kommen. Positiv sei auch die Aussetzung der bei Überschuldung eintretenden Insolvenzantragspflicht, was zu Entschärfungen für kleine Unternehmen führe. Hier könne man nun zuwarten, ob sich durch die einsetzenden Förderungen Erleichterungen ergeben, so die Ministerin.

Das Thema Stundung betreffe mittlerweile zahlreiche Verbraucherkredite und jene von Kleinstunternehmen, unterstrich Ulrike Fischer (Grüne). Der Handlungsbedarf sei daher gegeben und die Maßnahmen gut und wichtig. Christian Drobits begrüßte seitens der SPÖ im Sinne der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für KreditnehmerInnen, aber auch für Banken, die Ausschussfeststellung betreffend die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht.

Debatte über Anrechnung von Kurzarbeit für RechtsanwaltsanwärterInnen

Harald Stefan brachte seitens der FPÖ den gemeinsamen Abänderungsantrag mit SPÖ und NEOS zur Anrechnung der Kurzarbeit für RechtsanwaltsanwärterInnen ein. Es gebe das Problem, dass nicht klar sei, ob die Kernpraxiszeit als solche AnwärterIn in der Kurzarbeit angerechnet werde, so Stefan. Er plädierte dafür, dies im Gesetzestext zu ergänzen, um den RechtsanwaltsanwärterInnen "das Leben zu erleichtern". Selma Yildirim (SPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS) schlossen sich dem an. Margreiter betonte, eine gesetzliche Klarstellung, dass Kurzarbeit nicht zu fehlenden Praxiszeiten führt, wäre jedenfalls sinnvoll.

Christian Stocker (ÖVP) etwa gab zu bedenken, es gelte, in dieser Frage sowohl die Standesvertretung einzubinden, als auch etwaige Wirkungen für andere Gruppen wie SteuerberaterInnen und NotariatskandidatInnen zu berücksichtigen bzw. präziser anzusehen. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) schloss sich dem an und hält das Anliegen grundsätzlich für berechtigt. Andererseits gebe es umgekehrt noch keine Beschlussfassung, dass solche Zeiten nicht angerechnet würden. Sie warf aber auch ein, dass bei der Kurzarbeit noch nicht absehbar sei, in welchem Ausmaß tatsächlich Zeiten geleistet würden.

Für Lehrlinge oder im Bereich Fachhochschulen, aber auch bei Mutterschutz und Krankenstand seien sehr wohl wichtige Regelungen getroffen worden, dass sich der Lock-down nicht zum Nachteil entwickelt, wandte Selma Yildirim seitens der SPÖ ein. Gerade die Berufsgruppe der RechtsanwaltsanwärterInnen würde die Kurzarbeit nicht ohne zu arbeiten verstreichen lassen, ist sie sich mit Philipp Schrangl (FPÖ) einig. Das Thema einer Ungleichbehandlung sieht etwa Christian Ragger (FPÖ) umso mehr forciert, wenn man das Thema der Selbstverwaltung einzelner Kammern überlasse. Es brauche hier eine klare gesetzliche Regelung, so Ragger.

Gerade mit einer Einheitsregelung werde das Thema gleichheitsrechtlich problematisch, meint hingegen Georg Bürstmayr seitens der Grünen. Er plädierte ebenso wie Christian Stocker und Michaela Steinacker (beide ÖVP) dafür, im Sinne der Selbstverwaltung und Autonomie der freien Berufe ihnen selbst eine Lösung zu ermöglichen. Außerdem mache es einen großen Unterschied, zu welchem Teil, aber auch für welchen Zeitraum es zu Kurzarbeit komme, so Bürstmayr. Falls die Kammern nicht zu einer eigenen Lösung finden, könne man über ein weiteres österreichweites Vorgehen diskutieren, räumten die RednerInnen von ÖVP und Grüne ein. Was einen etwaigen Zeithorizont dafür betreffe, sagte Steinacker gegenüber Harald Stefan (FPÖ), niemand wolle das Thema auf die lange Bank schieben. Als Phase der Beobachtung stelle sie sich etwa einen Zeitraum bis zum nächsten Justizausschuss Ende Juni bzw. bis zu den nächsten Plenarsitzungen vor. (Schluss) mbu